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o2 Home Upgrade mit Online Angebot nicht möglich

  • November 6, 2025
  • 18 Antworten
  • 87 Aufrufe

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Hallo,

ich habe am 04.11.2025 die Aktivierung meines o2 Home L Anschlusses mit 300mbit/s über Kabel erhalten. Jetzt (2 Tage später) gibt es ein Angebot für 600mbit/s zum gleichen Preis, das Upgrade würde ich gerne machen.

 

Über die Kundenhotline wurden mir lediglich 2 weitere Verträge (1 Sim Karte und 1 Mal o2 Home XL OHNE das Angebot, also für 54,99 pro Monat) angeboten, obwohl der Herr am Telefon bestätigte, dass es nur 34,99€ Kosten wird. Angeblich sei das auch nur möglich wenn man die SIM Karte mit dazu bucht (warum überhaupt falls das nicht auch eine Lüge war?!). Das ich da einfach mehrmals belogen wurde, ist katastrophal.

 

Ich möchte gerne auf den XL Tarif ohne Aufpreis, kann mir hier ein Mitarbeiter von o2 helfen? Der Hotline vertraue ich nicht mehr, da mir schon zum 2. Mal Verträge angedreht wurden mit falschen versprechen. 

18 Antworten

Bumer
Legende
  • November 6, 2025

Warum jetzt ein extra Topic? Dadurch wird es unübersichtlich und verzögert die Bearbeitung.

Kurz nach Aktivierung ist noch kein Upgrade zum gleichen Preis möglich.


  • November 6, 2025

@InternetNutzer123 

Da Du den Tarif am 04.11.2025 erst bestellt hast, bist Du in jedem Fall noch in der Zeit des Widerrufs.

Es ist natürlich müßig, für diesen Tarif einen Widerruf einzulegen, um dann nach Bestätigung des Widerrufs den neuen Tarif mit den besseren Konditionen zu beantragen.

Widerrufen kannst Du am schnellsten via E-Mail:

widerruf@cc.o2online.de 

Meine Empfehlung:

Da dieser Widerruf unnötig viel Personal und Arbeitszeit bindet, warte hier auf eine/n der Mods. Die werden die Sache sicher pragmatisch lösen.

;)

 


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@GTO63 leider habe ich den Tarif schon am 10.10 bestellt, da ist die Widerrufsfrist schon abgelaufen oder nicht? Der Anschluss wurde am 04.11. aktiviert, nicht bestellt falls das relevant ist.

 

Wenn ein Mod helfen könnte wäre ich sehr dankbar.

@mods wäre es möglich den Vertrag zu widerrufen und einen neuen mit den 600mbit abzuschließen? Anscheinend ist es ja nicht möglich zu upgraden und gleichzeitig den Rabatt zu bekommen, zumindest nicht in so kurzer Zeit nach Abschluss.


  • November 6, 2025

@InternetNutzer123 

Dann bitte ich um Entschuldigung! Du hast ja auch tatsächlich geschrieben, dass Dein Anschluss am 04.11.25 aktiviert wurde.

Die Zeit des Widerrufs beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, nicht erst, seit ab der Aktivierung.

Wenn Du am 10.10.25 bestellt hast, wie willst Du da ahnen, dass die Aktivierung erst dreieinhalb Wochen später erfolgt? Du siehst die Diskrepanz? ;)

 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • November 6, 2025

Hallo ​@InternetNutzer123,

wie du es beschreibst sind es in der Tat sehr unglückliche Aussagen bei dem Tarifwechsel und der Bestellung des Mobilfunkvertrages gewesen, die dir gegenüber getätigt wurden. 

Eine Verlängerung mit Rabatten ist für einen Festnetzvertrag nach 5 Monaten möglich, vorher haben wir nicht die Möglichkeit dazu.

Viele Grüße,

Gerrit


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@o2_Gerrit Ok, wenigstens habe ich rechtzeitig davon erfahren bevor 2 Jahre einen überteuerten Internetvertrag habe. Bedeutend ihr könnt da auch nichts machen, weder widerrufen noch eine Ausnahme machen? Mich nervt es echt, das es so kurz nach meiner Internetschaltung passiert ist.


  • November 6, 2025

@InternetNutzer123 

Ich schreibe hier ganz allgemeingültig! Ich ging immer davon aus, dass die Zeit der Widerrufsmöglichkeit ab dem Tag der Aktivierung des Tarifs gilt und nicht bereits nach Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Warum sollte ich etwas bestellen und nur widerrufen, um innerhalb der Widerrufsfrist zu bleiben?

Das macht doch keinen Sinn?

Zumal ich bis zur Aktivierung ja nicht wissen kann, ob ich mit den Konditionen zufrieden sein werde?

Es gibt reichlich Beispiele, wo es von der Mail mit der Widerrufsbelehrung bis zum Termin der Aktivierung mehr als 14 Tage brauchte. Pech gehabt?

Ich gehe nicht davon aus, dass Du jemand kennst, der O2 ein Angebot machen kann, das O2 nicht ablehnen kann. Aber ich würde da andere legale Mittel in Betracht ziehen.

Als da die Verbraucherzentrale wäre und - als letztes Mittel - die BNetzA.

Es geht nur um die Frage, ab wann eine Widerrufsfrist gilt! Nicht mehr und nicht weniger.


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@GTO63 Ich wäre auch mit gesunden Menschenverstand davon ausgegangen, dass die 14 Tage erst ab Aktivierung gelten - leider ist das laut Widerrufsbelehrung nicht der Fall.

Zitat:

"Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses"

Die Frage wäre wirklich ob es so rechtens ist.

Und selbst wenn es so sein sollte, könnte O2 aus Kulanz zumindest einen entgegen kommen zumal die sowieso einen schlechten Ruf haben und mit solchen Aktionen ihr Image aufbessern können.

 

Nur leider scheint der Telefonsupport nicht wirklich eindeutig und klar zu kommunizieren und teilweise sogar Lügen zu erzählen, nur damit man einen Vertrag abschließt. 

 

Die Mods hier in der Community hingegen antworten wenigsten ehrlich und sagen einem direkt, was man kündigen sollte.

Wäre nur wirklich schön gewesen wenn ich nicht wegen 2 Tagen (oder 3 Wochen, je nach Ansicht) 2 Jahre lang nicht nur die halbe mögliche Bandbreite bekomme.

 

Zumal nicht einmal klar ist, ob es dieses oder ein ähnlich gutes Angebot wieder geben wird.


  • November 6, 2025

@InternetNutzer123 

Ich habe Dir bereits geschrieben, was meine Meinung ist.

Ansonsten nur noch eines:

Vergiss die Hotline! Wobei Du auch da manchmal Rubine im Sand findest…

;)


Bollermann
Legende
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  • November 6, 2025

@InternetNutzer123 

Die Widerrufsbelehrung ist rechtens. Nachzulesen im BGB. 

Auch nach 5 Monaten wirst du kein günstiges Angebot erhalten. 

 


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@Bollermann 

Das habe ich übersehen, dann ist es trotzdem ärgerlich das ich dieses Angebot um 3 Wochen verpasst habe.

 

Danke dir für den Hinweis.


  • November 6, 2025

@Bollermann 

Das ist schon alles klar und richtig! Es geht NUR um die Frage, ab wann die Kündigungsfrist gilt.

Natürlich, diese gilt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung! Ist verstanden!

Übrigens verstehe ich nicht, warum Du das BGB hier zitierst und gleich danach auf das Angebot O2 Home XL 600 Mbit/s aufzeigst. Steht das so im BGB?

(Verzeihe mir bitte die Spießigkeit!)

Und noch einmal die Frage:

Warum soll ich etwas widerrufen, wenn ich vorher nicht wissen kann, ob ich ab dem Tag der Aktivierung des Vertrags zufrieden sein werde? Ich widerrufe doch erst, wenn ich unzufrieden bin.

Also ist hier die Grundsatzfrage, was es braucht, dass ich nicht innerhalb der Widerrufsfrist kündige, ob ich einem Unternehmen wie O2 vertrauen kann, oder etwa nicht?

Wenn ich das nicht kann, dann mache ich mir ab morgen einen Sport daraus, O2-Angebote zu bestellen, nur um gleich darauf fristgerecht dieses Angebot zu widerrufen! Wenn ich dadurch viel Personal und Zeitaufwand binden kann, umso besser.

Ich werde es natürlich nicht tun! („Trainer ist kein Idiot!“ Trapattoni)

Aber wenn man z.B. die BNetzA einschaltet, sind schon komische Sachen bei herumgekommen.

Sollte sich O2 wiederum kulant zeigen, wäre das in der Tat ein Imagegewinn!

Kann man ja auch stickum lösen…

;)

 


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Mir wurde ebenfalls mehrfach bei verschiedenen Verträgen gesagt, dass ein Anschluss frühestens 3 Wochen in der Zukunft aktiviert werden kann.

 

Witzigerweise wurde mir das heute beim Abschließen der 600er auch nochmal gesagt, obwohl der Anschluss ja bereits aktiviert ist und eigentlich "nur" hochgestuft werden müsste.

 

Ist schon echt komisch das ganze.

 

Wenn o2 dennoch aus Kulanz meinen Vertrag Hochstift wäre das dennoch super, es geht ja schließlich um einen nicht nennenswerten Zeitraum 


Bollermann
Legende
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  • November 6, 2025

@GTO63 

"geht NUR um die Frage, ab wann die Kündigungsfrist gilt" 

*Widerrufsfrist.* 

Der Screenshot zum Angebot war auf die Antwort von ​@o2_Gerrit  bzgl "Eine Verlängerung mit Rabatten ist für einen Festnetzvertrag nach 5 Monaten möglich, vorher haben wir nicht die Möglichkeit dazu."  

Jo, aber nicht wie es für Neukunden ist.


  • November 6, 2025

@Bollermann 

Auch das ist verstanden!

Aber aus dem ersten Beitrag von ​@InternetNutzer123 konnte ich nicht entnehmen, ob er neuer Nutzer oder Altnutzer ist. 

Vielleicht muss ich mal ein wenig eskalieren.

Natürlich, wenn man davon ausgeht, dass das Widerrufsrecht abgelaufen ist, dann gilt:

@InternetNutzer123 ist nun natürlich Altkunde. Ist er das?

Sollte es sich wiederum herausstellen, dass man ​@InternetNutzer123 jeweils mitgeteilt hat, dass eine Aktivierung des Tarifs erst drei Wochen in der Zukunft erfolgen kann, dann stellen sich einem doch komische Fragen. Es sei denn, ​@InternetNutzer123 lügt.

Möchte ich ihm nicht unterstellen.

Aber ganz ehrlich? Ich denke, ich habe hier genug gelesen, behalte aber meine Meinung für mich.

Ich bin eh nur ein Wicht...


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Ich denke Mal ich bin nicht der einzige in ganz Deutschland dem sowas mitgeteilt worden ist. 

Wenn man außerdem Online einen Vertrag abschließen will, dann kann man den frühesten Wunschtermin auch erst 3 Wochen in der Zukunft auswählen, überprüfbar für jeden.

Das scheint also bei jedem Home Vertrag der Fall zu sein, egal wo und wie man ihn abschließt.


Bollermann
Legende
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  • November 6, 2025

@GTO63 

Hä? Ich verstehe deine Denkweise überhaupt nicht. 

DSL, Kabel und Glasfaser werden nie sofort aktiviert... Es bedarf einer Vorlaufzeit... Selbst bei Tarifwechsel zb S auf M kann es 3 Wochen bis zur Umstellung dauern. Die Leitungen gehören ja nicht o2. 

Wenn es jetzt gerade mal wieder ein super Angebot für Neukunden gibt, ist es halt blöd gelaufen. 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • November 11, 2025

Hallo ​@InternetNutzer123,

ich bedaure, dass wir deinem Wunsch leider nicht entsprechen können. Ein Widerruf kann immer nur 14 Tage ab Erhalt der Auftragsbestätigung, die auch eine Widerrufserklärung beinhaltet, erfolgen.

Wenn es danach günstgere Angebote für Neukunden gibt, kann auch nicht einfach darauf gewechselt werden. 

Dein Widerruf bezüglich des Tarifwechsels ist aktuell noch in Bearbeitung, du wirst hierzu in Kürze informiert. 

Viele Grüße

Giulia