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o2 DSL - Sonderkündigung(-srecht) per Einschreiben mehrfach ignoriert

  • October 21, 2021
  • 16 Antworten
  • 230 Aufrufe

Hallo,

o2 bucht seit 3 Monaten unberechtigt weiter Beiträge ab.

Wir haben bisher 3 Einschreiben an den Kundenservice nach Nürnberg gesendet.

Aufgrund eines Umzugs an eine Adresse, an der kein o2 Anschluss möglich ist, haben wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Die Einschreiben sind am 12.06., 08.08. und 04.10.2021 versendet worden.

Eine Rückmeldung kam schriftlich am 25.06.2021. In dieser ist um einen behördlichen Nachweis der Meldebestätigung gebeten worden und unsere Kündigung vorsorglich zum 04.11.2021 bestätigt worden.

Diese haben wir am 08.08. und am 04.10.2021 per Einschreiben gesendet.

Trotz dessen wird weiter abgebucht und wir erhalten keine schriftliche Rückmeldung.

Alles sieht danach aus, als wolle o2 uns nun den Klärungsaufwand zumuten in der Hoffnung, dass uns dies für die bis zum 04.11.2021 4 zu Unrecht eingezogen Beträge zu lästig ist.

Hierbei handelt es sich aus unserer Sicht um ein sittenwidriges Vorgehen.

Wir bitten um Stellungnahme.

MfG

Welulie Srithong

Lösung von Bollermann

Ja @bielo  ...😉 ABER: wer weiß, woher die Info bzgl "o2 leistet am neuen Wohnort nicht" kommt? ... Ich schreibe nur "der Mitarbeiter an der Hotline hat gesagt..." 

16 Antworten

  • October 21, 2021

Hallo,

o2 bucht seit 3 Monaten unberechtigt weiter Beiträge ab.

Wir haben bisher 3 Einschreiben an den Kundenservice nach Nürnberg gesendet.

Aufgrund eines Umzugs an eine Adresse, an der kein o2 Anschluss möglich ist, haben wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Die Einschreiben sind am 12.06., 08.08. und 04.10.2021 versendet worden.

Eine Rückmeldung kam schriftlich am 25.06.2021. In dieser ist um einen behördlichen Nachweis der Meldebestätigung gebeten worden und unsere Kündigung vorsorglich zum 04.11.2021 bestätigt worden.

Diese haben wir am 08.08. und am 04.10.2021 per Einschreiben gesendet.

Trotz dessen wird weiter abgebucht und wir erhalten keine schriftliche Rückmeldung.

Alles sieht danach aus, als wolle o2 uns nun den Klärungsaufwand zumuten in der Hoffnung, dass uns dies für die bis zum 04.11.2021 4 zu Unrecht eingezogen Beträge zu lästig ist.

Hierbei handelt es sich aus unserer Sicht um ein sittenwidriges Vorgehen.

Wir bitten um Stellungnahme.

MfG

Welulie Srithong

hi, magst du mal schreiben wann der Umzug war?

und die Meldebescheinigung aus gestellt wurde?

Du musst ja noch 3 Monate weiterzahlen.

Ist der Vertrag dann nicht ohnehin beendet?

mfg

 

Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2021

Moin fritz04,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

 

Der Umzug war zum 28.07.2021, auf dieses Datum ist auch die behördliche Meldebestätigung ausgestellt.

Wir haben den Umzug und das Sonderkündigungsrecht am 12.06.2021 per Einschreiben geltend gemacht und am 08.08.2021 wiederum per Einschreiben die Meldebestätigung eingesendet.

 

Laut einem sehr netten Mitarbeiter im telefonischen Kundenservice befindet sich der Antrag in der Kündigungsabteilung in Prüfung und eines unser 3 Schreiben - nämlich das vom 08.08.2021 - sei nicht eingegangen.

Aus unserer Sicht müsste die Sonderkündigung dann aber spätestens zum 30.09.2021 akzeptiert werden und es dürfte nicht jetzt weiter abgebucht werden.

 

Vielen Dank vorab und Gruß,

Tobias Meyer

 

 


bielo
Legende
  • October 21, 2021

Aus unserer Sicht müsste die Sonderkündigung dann aber spätestens zum 30.09.2021 akzeptiert werden und es dürfte nicht jetzt weiter abgebucht werden.

 

Dem Grunde nach ab Umzug (Monatesende) zzgl 3 Monate Zahlung. Siehe § 46 Abs. 8 TKG

 

Laut einem sehr netten Mitarbeiter im telefonischen Kundenservice befindet sich der Antrag in der Kündigungsabteilung in Prüfung

 

Dann warte das mal ab. 


  • October 21, 2021

Der Umzug war zum 28.07.2021, auf dieses Datum ist auch die behördliche Meldebestätigung ausgestellt.

 

28.07.2021 + 3 Monate →      28.10.2021, da rückwirkend abgerechnet wird

erfollgt danach noch eine Endabrechnung.


Klaus_VoIP
Legende
  • October 21, 2021

Kann sogar knapp 4 Monate werden, denn es gilt der angefangene Monat + 3 volle Monate Ausgleich für Umzug(quasi Vertragstrafe) lt. TKG. Bislang ist alles im grünen Bereich.

Nach vorherigem Recht wäre gar keine vorzeitige Beendigung möglich gewesen!


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • October 21, 2021

Mooooment! 

 

Wurde ein Umzug beauftragt, sodass von o2 schriftlich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde? 

 

Einfach so ein "Sonderkündigungsrecht" gibt's ohne Umzugsauftrag nicht. 

 

Korrekter Ablauf: 

 

1. Kunde beauftragt Umzug an neue Adresse

 

2. Anbieter prüft Verfügbarkeit 

 

3. Anbieter bestätigt bei Verfügbarkeit den Umzugsauftrag bzw Anbieter räumt bei Nichtverfügbarkeit ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten ein. 

 

4. Anschluss wird an neuer Adresse geschaltet bzw Kunde reicht bei Sonderkündigungsrecht Ummeldebestätigung ein und zahlt + 3 weitere Monate (in deinem Fall Umzug Juli + August, September  → 31.Oktober) ohne die Leistung nutzen zu können. 

 

Ob du dich nun wegen 4 Tagen Berechnung für November streiten möchtest, ist dir überlassen.. 


  • October 21, 2021

Eine Rückmeldung kam schriftlich am 25.06.2021. In dieser ist um einen behördlichen Nachweis der Meldebestätigung gebeten worden und unsere Kündigung vorsorglich zum 04.11.2021 bestätigt worden.

@Bollermann 

wenn um eine Meldebestätigung gebeten wurde, gehe ich davon aus,

das ein Umzug angemeldet wurde.

Aber du hast recht, die paar Tage dürften nicht so kritisch sein.

 


bielo
Legende
  • October 21, 2021

@Bollermann : Rein vom Gesetz her muss kein Umzug beauftragt werden. Das ist bei o2 aber der sicherste Weg, keine Frage. Da arbeiten bei o2 wohl unterschiedliche Abteilungen dran.

 

Es würde aber reichen, dass man erklärt, man ziehe da oder da hin und es dort keine Möglichkeit zur Leistung von o2 gibt und man daher gem. § 46 Abs. 8 TKG sonderkündigt. Natürlich müssen Meldebescheinigung etc. dabei sein.


Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • October 21, 2021

Ja @bielo  ...😉 ABER: wer weiß, woher die Info bzgl "o2 leistet am neuen Wohnort nicht" kommt? ... Ich schreibe nur "der Mitarbeiter an der Hotline hat gesagt..." 


bielo
Legende
  • October 21, 2021

Du hast vollkommen recht. Ich fand nur den Satz nicht vollends zutreffend:

 

Einfach so ein "Sonderkündigungsrecht" gibt's ohne Umzugsauftrag nicht. 

 

Den verstehen andere evt falsch. 

 

Ich bin voll bei dir, wenn du sagst, dass dies der schnellste und sinnvollste Weg ist. 


o2_Sven
  • Moderator
  • November 3, 2021

Hallo @eltobazzos ,

hast du denn bezüglich der Sonderkündigung in der Zwischenzeit weitere Informationen erhalten oder ist der Stand hier noch identisch zu zuvor?

Wir freuen uns auf deine Rückmeldung.

 

Schöne Grüße, Sven


Bollermann
Legende
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  • November 11, 2021

@Bollermann : Rein vom Gesetz her muss kein Umzug beauftragt werden. Das ist bei o2 aber der sicherste Weg, keine Frage. Da arbeiten bei o2 wohl unterschiedliche Abteilungen dran.

 

Es würde aber reichen, dass man erklärt, man ziehe da oder da hin und es dort keine Möglichkeit zur Leistung von o2 gibt und man daher gem. § 46 Abs. 8 TKG sonderkündigt. Natürlich müssen Meldebescheinigung etc. dabei sein.

 

 

@bielo  ja... Aber wie soll der Anbieter sonst die neue Adresse prüfen? Durch Aussage "ich ziehe nach Hamburg in die xyz-Straße..." funktioniert das ja nicht. Dann hat man das Theater... 


bielo
Legende
  • November 11, 2021

Wie er das prüfen soll?

 

Natürlich müssen Meldebescheinigung etc. dabei sein.

 


Bollermann
Legende
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  • November 11, 2021

@bielo  das hab ich gelesen. Aber was nützt es, wenn der Kunde erst umzieht und dann noch nachträglich den Umzug beantragen muss, sofern o2 die Verfügbarkeit feststellt. 


bielo
Legende
  • November 11, 2021

Mein Einwand geht  immer noch im diesen Satz von dir

 

Einfach so ein "Sonderkündigungsrecht" gibt's ohne Umzugsauftrag nicht. 

 

Der ist eben falsch.


o2_Matze
  • Moderator
  • November 22, 2021

Hi @eltobazzos 

Hast du ein Update für uns? Ist der DSL Anschluss mittlerweile deaktiviert?

Vielleicht magst du uns hier auf den aktuellen Stand bringen :blush:

VG Matze