Hi
ich hab Wohnung in Berlin gekauft die ich ab Juli/August incl. DSL vermieten möchte
Das ist nicht zulässig. Gemäß o2 AGB gilt:
Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von Telefónica Germany den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen.
okay - Danke, interessant - aber was machen dann Hotels, Ferienwohnungen und AIRBNB´s?
Die werden sicher keine Privatkunden-Verträge bei o2 DSL abschließen.
Normalerweise schließt der Mieter einer Wohnung selbst die Verträge für DSL, Strom usw. ab.
sorry aber nicht unbedingt…. man kann ja eine Wohnung möbliert und “warm” vermieten zB an Mitarbeiter meines Unternehmens
und dann wäre ja die Lösung/Antwort einen business Vertrag abzuschließen … aber egal - ist wohl offensichtlich einfacher via anderen Anbietern einfacher zu lösen wie ich von dort schon höre.. besten Dank.. dachte nur da da schon O2 liegt/lag wäre es easy..
Möbellierung ändert doch nichts daran, dass der Mieter normalerweise selbst die von ihm gewünschten Verträge schließt?
Wenn es um eine Kurzzeitvermietung geht: Das ist Zweckentfremdung von Wohnraum und in Berlin genehmigungspflichtig.
Zweckentfremdung von Wohnraum - Anzeige und Genehmigung
sorry ich beende das hier - dachte ich bekomme Support für einen Telefonvertrag und möchte nicht belehrt werden was in Berlin wohnungstechnisch geht oder nicht - geht mal davon aus dass ich das als Jurist weiss - ich vermiete die Wohnung für ein Projekt warm und günstig an einen Mitarbeiter für 1 bis 1,5 Jahre also von wegen Zweckentfremdung - sondern unbürokratische Hilfe für einen Mitarbeiter vom Arbeitgeber, das solls tatsächlich geben … also bitte nicht mehr antworten - Danke
geht mal davon aus dass ich das als Jurist weiss
Dann soll der Jurist mal schön die o2 AGB und Leistungsbeschreibung lesen, damit sollte er sich ja bestens auskennen. Die Telekom AGB entsprechen in dem Punkt übrigens ebenfalls den Regelungen von o2.
Der Mieter kann gern einen o2 DSL Flex-Vertrag auf seinen Namen abschließen - keine Mindestvertragslaufzeit und nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonat.
Sinn einer Community ist zu helfen - nicht zu bashen und welch ein Schock - ein Jurist liest keine AGB´s… eben genau deswegen frage ich hier um eine Lösung/Hilfe meine Lebenszeit nicht mit AGB´s lesen zu verschwenden oder hier in Chats zu verlieren...
Ich habe nun wie gesagt eine Lösung eines anderen Anbieters der ausdrücklich die Nutzung durch Dritte zulässt….
Das war es für mich hier……..
Ein Jurist sollte aber wenigstens wissen wie man AGB schreibt. Und auch, dass das hier keine 'Chats' sind. Eigentor würde ich sagen.
Trotzdem gut, dass du für deine Situation eine Lösung gefunden hast. Man muss nur den richtigen Vertrag finden.
Ich habe nun wie gesagt eine Lösung eines anderen Anbieters der ausdrücklich die Nutzung durch Dritte zulässt….
Wer ist das, such ich auch.
Sinn einer Community ist zu helfen - nicht zu bashen und welch ein Schock - ein Jurist liest keine AGB´s… eben genau deswegen frage ich hier um eine Lösung/Hilfe meine Lebenszeit nicht mit AGB´s lesen zu verschwenden oder hier in Chats zu verlieren...
Ich habe nun wie gesagt eine Lösung eines anderen Anbieters der ausdrücklich die Nutzung durch Dritte zulässt….
Das war es für mich hier……..
Also, ich kann kein Bashen erkennen, sorry. Die bisherigen Hinweise beziehen sich auf die Frage. Es ist so, das O2 eine Fremdnutzung nicht zulässt.
Auch sollte man als Inhaber des Anschlusses die juristischen Folgen eines Missbrauches des Anschlusses nicht aus den Augen verlieren (s. https://www.online-und-recht.de/urteile/Ueberlassung-eines-Internet-Anschlusses-an-erwachsenen-Dritten-fuehrt-bei-P2P-Urheberrechtsverletzungen-zur-Mitstoerer-Haftung-Landgericht-Hamburg-20150320/).
Hallo zusammen,
leider hat der Fragesteller seinen Communityaccount löschen lassen.
Lieben Dank für eure Hilfestellung und Diskussion, schön, dass sich eine passende Lösung für berkun gefunden hat.
Wenn wir uns nicht mehr lesen: Ein wunderbares Sommerwochenende!