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Mindestvertragslaufzeit falsch hinterlegt (ab Schaltung statt ab Bestätigung) – Bitte um Korrektur


Hallo zusammen,

ich brauche mal die Hilfe eines Moderators bei meinem Vertrag. In meinem Kundenkonto ist das Ende der Mindestvertragslaufzeit falsch hinterlegt. Das System hat die Laufzeit scheinbar erst ab dem Schaltungstermin berechnet und nicht ab dem eigentlichen Vertragsabschluss.

Hier kurz die harten Fakten:

Vertragsbestätigung am: 17.04.2025

Tatsächlicher Schaltungstermin: 09.06.2026

Aktuell angezeigtes Laufzeitende im Portal: 08.06.2028

Nach meinem Kenntnisstand beginnt die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit mit dem rechtlichen Zustandekommen des Vertrages (also dem Zugang der Bestätigung) und nicht erst mit der technischen Freischaltung. Das korrekte Enddatum müsste daher der 16.04.2027 sein.

Könnte sich das bitte ein Moderator anschauen und das Datum im System auf den 16.04.2027 korrigieren?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Viele Grüße

BaAnd

15 Antworten

Anfänger1
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  • June 16, 2026

Laufzeit beginnt immer ab Bereitstellung und keinen Tag eher ​@BaAnd 


  • Autor
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  • June 16, 2026

Das überrascht mich jetzt. Die Bundesnetzagentur und der Verbraucherschutz stellen hierzu klar, dass die Mindestvertragslaufzeit mit dem rechtlichen Vertragsschluss beginnt, nicht mit der technischen Bereitstellung. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) explizit für Glasfaseranschlüsse bestätigt. Eine Verschiebung des Laufzeitbeginns auf den Schaltungstermin per AGB ist demnach gemäß § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB sowie § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da sie zu einer unzulässigen Bindung von mehr als 24 Monaten führt.


Bumer
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  • June 16, 2026

@BaAnd 

hattest du einen Anbieterwechsel?


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  • June 16, 2026

Nein, es ist der Erstvertrag an dem Glasfaseranschluss.


bs0
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  • June 16, 2026

Dass es sich bei dir um einen Glasfaseranschluss handelt hattest du eingangs nicht erwähnt. Dann kannst du o2 auffordern, die Laufzeit zu berichtigen. Die Verbraucherzentrale stellt zu diesem Zweck Vorlagen bereit.

Die AGB-Klausel sind nicht automatisch unzulässig, da diese nicht nur für Glasfaser gelten. Für Glasfaserverträge sind nicht zutreffende Bestimmungen ggf. nicht anwendbar. Das wäre hier der Fall.


  • Autor
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  • June 16, 2026

Der Support scheint die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu kennen. Deshalb war meine Hoffnung, dass ein Moderator von hier die Korrektur unkompliziert durchführen kann. 


Sächsin
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  • June 16, 2026

...dass die Mindestvertragslaufzeit mit dem rechtlichen Vertragsschluss beginnt, nicht mit der technischen Bereitstellung.

 

Demzufolge müsste die Berechnung des Tarifes dann auch analog mit dem 14. Laufzeit-Monat starten...


bs0
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  • June 16, 2026

Ein Moderator kann die Vertragslaufzeit vermutlich nicht einfach ändern. Hast du dich schriftlich an o2 gewandt oder nur telefonisch?


bs0
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  • June 16, 2026

@Sächsin So sollte es in diesem Fall auch sein.


Anfänger1
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  • Legende
  • June 16, 2026

@BaAnd Warum schreibt man auch zuerst nur die Hälfte?

Zu deiner Rechtsberatung die ist nicht ganz korrekt. 

Die Laufzeit hat sich nur auf die Deutsche GigaNetz GmbH bezogen . Alles andere wie Telekom/O2/VF/ 1&6 ist Kulanz nicht mehr und nicht weniger es zu ändern. Aber nicht verpflichtend 


bs0
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  • Legende
  • June 16, 2026

@Anfänger1 Es ist schon richtig, dass das Urteil an sich nur für die Deutsche Giganetz GmbH bindend ist, allerdings handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung zu Laufzeiten bei Glasfaserverträgen, die zumindest Signalwirkung hat. Die VZ hat bereits angekündigt, auch gegen andere Anbieter vorzugehen, falls sie sich weigern, der Entscheidung des BGH zu folgen. Das Ergebnis dürfte klar sein zumal Grundsatzentscheidungen Leitlinien für andere Gerichte sind. Die Anwendung solcher Klauseln wäre in jedem Fall ein Verstoß gegen § 307 BGB.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • June 24, 2026

Hallo ​@BaAnd,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Vielen Dank für deine Anfrage zu der Laufzeit deines Glasfaser-Vertrags. Eine Anpassung durch uns Moderator/innen ist nicht möglich, ich habe dein Anliegen aber gerne einmal an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Du wirst von unseren Mitarbeitern hierzu direkt informiert. 

Viele Grüße und einen schönen Abend

Giulia


Bumer
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  • June 24, 2026

@BaAnd 

und bitte das Ergebnis hier posten. 😉


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 3, 2026

Konntest du von den Kolleginnen und Kollegen bereits Rückmeldung erhalten, ​@BaAnd?

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 3, 2026

Teilweise. Es fand eine Anpassung des Startzeitpunktes der Mindestvertragslaufzeit statt - auf April 2026. Korrekt wäre gewesen April 2025. Somit berechnet sich das Ende der Mindestvertragslaufzeit bis 2028 immer noch falsch. Ich hatte nochmal ein Ticket anhand der Rückmeldung aufgemacht, das wurde leider noch nicht bearbeitet.

Wenn ihr ​@o2_Gerrit, ​@o2_Giulia da nochmal nachhaken könntet, wäre das sehr schön.

Vielen Dank!