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Gelöst

Minderung nach TKG Protokoll ANGEBLICH nicht ausreichend

  • March 10, 2023
  • 19 Antworten
  • 259 Aufrufe

Hallo

ich habe am 01.03.2023 ein VOLLSTÄNDIGES und digital signiertes Messprotokoll, welches ich mit dem dafür vorgesehenen Tool der Bundesnetzagentur erstellt habe, an folgender Stelle hochgeladen:

https://www.o2online.de/service/downloads/formulare/

Gestern erreichte mich ein Schreiben von o2 in dem folgendes behauptet wird: “...Leider fehlt in Ihrem Antrag ein (ausreichendes) Protokoll aus dem von der Bundesnetzagentur zertifizierten Messtool...”.

Diese Behauptung ist unzutreffend! Wäre die Messung nicht vollständig gewesen hätte das Tool der Bundesnetzagentur aus den Messdaten kein digital signiertes Messprotokoll erstellt. Ich bitte um zügige Aufklärung!

Mehr Informationen zur Durchführung finden Sie finden Sie übrigens unter https://breitbandmessung.de/.

Lösung von o2_Michi

Hallo @seniornerd,

na klar gerne. 😊

Leider kann ich es nicht direkt zuschicken, ich habe der entsprechenden Abteilung nochmal Bescheid gesagt und gebeten das Schreiben nochmal per Post zuzuschicken.

 

Viele Grüße,
Michi 

19 Antworten

Klaus_VoIP
Legende

Du meinst bestimmt das Kontaktformular?
Dann wiederhole doch einfach den Vorgang und mach einen Screenshot mit dem Anhang.
Nur falls dasselbe Schreiben noch mal kommt.  😉


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2023

Ein Screenshot von welchem Anhang soll genau was verhindern?


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2023

Ah, sehe gerade, dass ich die falsche Seite verlinkt habe. Ich habe es natürlich hier hochgeladen: https://www.o2online.de/service/minderung/


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 15, 2023

Ich habe die Frage, inwiefern das Messprotokoll unvollständig sei noch mal per E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse geschickt. Die Antwort lautete wie folgt.

Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme, in der Sie Einschränkungen unserer Dienste beschreiben. Wir entschuldigen uns an dieser Stelle ausdrücklich für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Es ist Ihr gutes Recht, dass wir eine Entschädigung oder Minderung nach § 57/58 des Telekommunikationsgesetzes prüfen. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag die eigens dafür eingerichtete Online-Seiten: Eine Bearbeitung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Entschädigung: https://www.o2online.de/service/entschaedigung/
Minderung: https://www.o2online.de/service/minderung/

Wir prüfen Ihren Antrag dann umgehend und senden Ihnen eine Rückantwort per Post.

Ich verstehe sehr gut, dass Sie sich eine andere Lösung vorgestellt haben, hoffe aber trotzdem, Ihnen mit meinen Informationen geholfen zu haben.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüße

O2 Team

 

Daraufhin fragte ich erneut, inwiefern das Messprotokoll unvollständig sei und erhielt folgende Antwort:

Guten Tag Herr NAMETUTHIERNICHTSZURSACHE,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ablehnung Ihrer Entschädigung.

 

Bezugnehmend auf Ihre Beschwerde zur Netzstörung und einer damit verbundenen Entschädigung hatten Sie uns bereits das Entschädigungsformular zugesandt.

 

Die Zahlung einer Entschädigung wurde abgelehnt. Dies wurde Ihnen bereits in einem Schreiben mitgeteilt.

 

Gern nehmen wir eine erneute Prüfung vor. Wir bitten Sie den Antrag erneut zu stellen, damit wir diesen bearbeiten können.

 

Das Antragsformular finden Sie unter: https://o2online.de/service/entschaedigung

 

Bitte gleichen Sie vorab die Voraussetzungen für die Anfrage ab. Sind diese erfüllt, senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt per Klick auf den Button "Antragsformular absenden" zurück.

 

Voraussetzungen für die Anfrage sind:  

 

 

- Sie haben die Störung bei der Kundenbetreuung gemeldet und diese ist inzwischen behoben.

- Die Störung hatte den Komplettausfall eines Dienstes, z. B. telefonieren oder im Internet surfen für zwei oder mehr Tage zur Folge - gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Störungsmeldung.

 

Für kürzere oder nicht gemeldete Störungen ist leider keine Entschädigung möglich.

 

Nach Erhalt Ihres Antrags prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und melden uns bei Ihnen zurück.

 

Ich bedauere sehr, dass ich Ihr Anliegen nicht abschließend zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten konnte. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung, gern auch über unseren Chat.

Diesen finden Sie hier: http://www.o2.de/chat Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Noch ein Tipp:

Vieles können Sie rund um die Uhr auch direkt online unter https://www.o2online.de/mein-o2/ erledigen.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Freundliche Grüße

 

Ihre o2 Kundenbetreuerin

 

Vielleicht mag sich hier mal ein o2 Mitarbeiter dazu äußern, auf welchem Wege es möglich ist, seinen Rechtsanspruch auf Minderung nach § 57 Absatz 4 TKG durchzusetzen. Das vollständige Messprotokoll ist angeblich unvollständig und o2 weigert sich beharrlich zu erklären, wieso es angeblich unvollständig ist. Keine der Antworten von o2 bezog sich auch nur im geringsten auf die sehr einfach formulierte Frage.

 

 


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46

@seniornerd geht's um MyHome Kabel/DSL oder um LTE/5G Homespot? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 15, 2023

Es geht um einen DSL-Vertag.


o2_Michi
  • Moderator
  • March 20, 2023

Hallo @seniornerd 🙂

ich habe gerade gesehen, dass nochmal Post von uns an dich versendet wurde bezüglich der Minderung. 

Passt es so für dich oder hast du Rückfragen dazu?

 

Viele Grüße,

Michi

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 22, 2023

Hallo o2_Michi,

In dem Schreiben steht wieder nur drin, meinem Antrag würde ein vollständiges Messprotokoll fehlen. Exakt wie bereits im ersten Schreiben, nur mit anderem Datum. Ich möchte gerne endlich erfahren, wieso das (von der Bundesnetzagentur zertifizierte) Messprotokoll angeblich ungültig ist!

Beste Grüße

seniornerd


o2_Michi
  • Moderator
  • March 22, 2023

Hallo @seniornerd,

im aktuellen Schreiben kann ich diese Passage leider nicht finden, dass das Messprotokoll weiterhin fehlt.

In der Antwort wurde ein monatlicher Rabatt eingebucht und erklärt wie sich dieser zusammensetzt.

 

Gruß,

Michi

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 22, 2023

Hallo o2_Michi,

danke für die schnelle Antwort. Leider steht kein Wort von einem Rabatt in dem Schreiben. Kannst du vielleicht veranlassen, dass das Schreiben noch mal versendet wird (das mit dem Rabatt), oder das es mir per E-Mail zugesendet wird? 


o2_Michi
  • Moderator
  • Lösung
  • March 22, 2023

Hallo @seniornerd,

na klar gerne. 😊

Leider kann ich es nicht direkt zuschicken, ich habe der entsprechenden Abteilung nochmal Bescheid gesagt und gebeten das Schreiben nochmal per Post zuzuschicken.

 

Viele Grüße,
Michi 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 22, 2023

@o2_Michi, okay, besten Dank soweit. Dann hoffe ich mal, dass das jetzt irgendwie funktioniert. 


o2_Michi
  • Moderator
  • March 22, 2023

Hallo @seniornerd,

das sollte klappen in den nächsten Tagen. Wenn du magst, kannst du dich nach Erhalt oder auch sonst gerne melden, ob das so passt inhaltlich. 🙂

 

Viele Grüße,
Michi 


  • Einsteiger:in
  • May 19, 2023

Hallo @seniornerd,

und hat es dann mit dem Schreiben zur Minderung geklappt? Ist Deine Minderung durch? Ich habe selbst schon zwei mal in diesem Jahr ein Messprotokol an https://www.o2online.de/service/minderung/ gesendet. Genau wie bei Dir habe ich nur ein Schreiben als Antwort erhalten das ein (ausreichendes) Protokol von der Bundesnetzagentur fehlt. 🤔 Jetzt habe ich das ganze per Fax gemacht. o2 sendet ja keine Rückbestätigungsmail etc.nach Hochladen der Dokumente auf https://www.o2online.de/service/minderung/ zu. Somit ist der Verbraucher immer der angeschmierte. Das ganze hat System…...


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 23, 2023

@Rockettiger:  Jein, ich habe inzwischen tatsächlich eine Minderung gewährt bekommen, allerdings in deutlich geringerer Höhe als ich es mithilfe eines Tools der Verbraucherzentrale errechnet hatte. Und ja, ich bin mir auch sehr sicher, dass das System hat. Eine solch hartnäckige Weigerung, auch nur im Geringsten zur Problemlösung beizutragen, kann meines Erachtens nach wohl kaum ein Versehen sein!… Letztendlich soll es in solchen Fällen wohl helfen, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Ein Wechsel des Anbieters wäre sicherlich auch eine naheliegende Reaktion. Viel Glück!  


  • Einsteiger:in
  • May 31, 2023

Hallo @seniornerd,

danke das Sie sich Zeit genommen haben und mir ein Feedback gegeben haben. Auch nach meinem Fax musste ich noch zwei mal telefonisch bei o2 nachfragen bis ich eine pauschale Minderung in Höhe von 1,67€ bekommen habe. Dieser Betrag taucht oft in Internet Foren auf sodass auch dieser ein System hat. Jetzt kann nur noch der Rechtsweg dem Verbraucher helfen. Am besten Verbraucher Zentrale oder gleich eigenen Anwalt angagieren... Beste Grüße! 


bielo
Legende
  • May 31, 2023

Ihr könnt auch eine Beschwerde bei der BNetzA machen.


  • Einsteiger:in
  • May 31, 2023

Hallo bielo, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das habe ich natürlich auch gemacht 👍🏻


o2_Matea
  • Team
  • June 2, 2023

Hallo in die Runde,
danke an die Unterstützer im Thread.
Schade, dass die pauschale Minderung nicht deinem errechneten Betrag entsprach.
Halte uns gerne auf dem Laufenden, was deine weiteren Beschwerden ergeben.
Viel Grüße,
Matea