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Minderung nach TKG

  • August 19, 2022
  • 18 Antworten
  • 485 Aufrufe

Hallo, uns wurde ein DSL 50MBit Vertrag verkauft und berechnet, Leitung kann aber nach Auskunft der O2 Techniker max 6MBit. Wir bekommen meistens sogar bis 9MBit ;-)

Obwohl also keine Störung vorliegt, sondern eindeutig ein Fehler bei O2 gemacht wurde verlangte man als 1Schikane ein Messprotokoll mit der Software der Bundesnetzagentur. Dieses bestätigt überraschenderweise die ca 9MBit die ich bereits mitgeteilt habe. Die Anwältin vom Verbraucherschutz gab mir in der Beratung dann noch einen super Tip, das Anschreiben rechtssicher mit einer tollen Seite vom Verbraucherschutz zu machen, online alle Daten eintragen und fertig ist das Schreiben!

O2 bietet dann  unter https://www.o2online.de/service/minderung/ die Möglichkeit die Minderung online zu beantragen. Und jetzt kommts...jedes mal wenn man hier den Antrag stellt und die Anlage hochlädt, bekommt man am Bildschirm die Bestätigung des Eingangs, ein paar Tage später dann eine nette Vordruckmail von einem angeblichen Kundenbetreuer XXXXXXXXXX,  man habe Minderung beantragt, leider fehle das Messprotokoll, dieses werde benötigt, bla bla bla….

Ich nehme an die “KI” XXXXXXXXXX wird das wohl endlos so treiben?

gibt es hier jemanden der jemals nach TKG die ihm zustehende Minderung erhalten hat?

Wenn ja in welcher Form den Anspruch übermittelt? Einschreiben Rückschein an den Vorstand? (ist die Einzige Person dieser Firma die eine Postadresse hat)

Diese miese Masche der Unternehmen einen inzwischen durch die Verfügung Nr. 99/2021 (Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021) auch in der Höhe eindeutigen Rechtsanspruch durch solche billigen Tricks zu umgehen macht einfach nur wütend.

Finden sich hier genug ebenso ausgetrickste, um gemeinsam eine Klage durchzuziehen?

 

Bin übrigens langjähriger O2 Kunde mit mehreren Verträgen

 

 


Edit o2_Giulia, 30.08.2022 14:56 Uhr: Mitarbeitername verborgen. Bitte keine persönlichen Daten öffentlich posten, das gilt auch für Dritte.

18 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • August 19, 2022

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Noch hättest du keinen Grund für eine Klage, denn eine automatische Ablehnung ist keine Ablehnung. Wenn du rechtssicher willst dann schriftlich einreichen. Natürlich nicht an den Vorstand, sondern per Einwurfeinschreiben an die Kundenbetreuung.

Wie lange du Kunde bist ist für die Geltendmachung von Ansprüchen unerheblich.


Bollermann
Legende
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  • August 19, 2022

Hallo @bin echt sauer 

 

Was steht denn in der willkommen-mail bzw Auftragsbestätigung zur maximal möglichen Geschwindigkeit an deinem Anschluss? 

 

Zb: 

"Nach technischer Prüfung können wir leider nur ADSL mit einer Geschwindigkeit von max 16k, normalerweise 9k bereitstellen." ? 

 

Magst du da mal nachschauen? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2022

50 MBit zu einem für 29,99 angeboten

9 MBit werden geliefert

die alte DSL Leitung kann nach Auskunft von Telekom und O2 nicht mehr.

Nach mehreren Stunden Anrufmarathon und Mails schickte man mir eine Vertragsänderung  in der 3,33 Minderung wegen Bandbreite gutgeschrieben werden. Das ist ein klares Schuldeigenständniss.

Nachdem dieser Änderung widersprochen wurde, verlangte man zur Bearbeitung der Minderungsforderung plötzlich den Messbericht. Jetzt zögert man es hinaus indem man behauptet die eigene Internetseite würde die Daten mehrfach nicht übertragen.

Abgebucht wird derzeit abzüglich 3,33 trotz ( in diesem Falle unnötigem) Beweis, dessen vielfacher online Eingang bestritten wird.

Laut Berechnung der Verbraucherschutzzentrale wäre die Minderung 25,59

Ich glaube kaum jemand versteht, welche Ansprüche man nach dem aktuellen TKG hat und bisher hat wohl noch niemand geschafft das einzuklagen, oder doch?

Da bleibt wohl auch zur Vorbereitung eines Verfahrens nur das Einschreiben Rückschein (36 Seiten Messprotokoll)

 

Meines Erachtens trifft aber auch § 263 (Betrug) exakt auf diesen

Vorgang zu

 (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn sich genug andere finden die so abgezockt werden, wird es ggfs.  nach Abs. 3_1 als “gewerbsmäßig betrieben” ein besonders schwere Fall….

 

War schon mal jemand mit Strafanzeige erfolgreich in so einem Fall?


Bollermann
Legende
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  • August 20, 2022

@bin echt sauer 

Magst du bitte antworten? 

 

Was steht denn in der willkommen-mail bzw Auftragsbestätigung zur maximal möglichen Geschwindigkeit an deinem Anschluss? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2022

Hallo Bollermann, eine Willkommensmail ist m.E nicht der Vertrag und auch nicht Vertragsbestandteil.

Sowohl der erste Vertrag, als auch der zweite Vertrag mit 3,33.-  Minderung wegen Bandbreite (dem unsererseits widersprochen wurde, wofür wen wundert’s, leider nie eine Bestätigung kam) weißt aus

Maximale Datenübertragungsrate 50
MBit/s im Download und 10 MBit/s im Upload, minimale Datenübertragungsrate 3 MBit/s im
Download und im Upload 0,7 MBit/s und normalerweise zur Verfügung stehende
Datenübertragungsrate 38 MBit/s im Download und 8 MBit/s im Upload

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2022

Das Verlangen der Messergebnisse ist lächerlich, meiner Bitte an die Technik Telefonica die Leitungskapazität zu Bestätigen wurde per mail nachgekommen:

-------------------------------

Guten Tag,

 

hiermit senden wir den Link:

...link zur telekom Seite Prüfung der verfügbaren Kapazität...

 

Auf der Seite von Telekom nur 6 Mbit/s zur Verfügung stehen, deswegen können Sie nur die niedrige Geschwindigkiet vor ort erreichen.( Leider die 50 Mbit/s werden nie möglich )

 

Mit freundlichen Grüsse

Telefonica

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG  Georg-Brauchle-Ring 50  80992 München  Deutschland  o2.de

Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: telefonica.de/pflichtangaben

Dies ist eine automatisch generierte Mail. Wir bitten Sie, darauf nicht zu antworten.

_____________________________


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2022

O2 bestreitet nirgends das die Vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbracht wird! Die Minderung ist ja bereits das Schuldeigeständniss. Nur sieht das Gesetz eindeutig andere Minderungen vor die 7,6 mal so hoch ist !

Also alles nur der Versuch zu Verzögern, zermürben, auf Klage warten weil O2 meint dass das nie einer macht…

Wir sind bestimmt nicht die einzigen, hier sollte wir als Verbraucher zusammenstehen


schluej
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  • August 20, 2022

Moin,

wenn Du minder willst, musst Du dich an die Spielregeln halten.

Die kann man z.B. hier finden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

Wenn man sich an die Spielregeln hält, spielen die Anderen auch mit…


Sandroschubert
Legende

Wir sind bestimmt nicht die einzigen, hier sollte wir als Verbraucher zusammenstehen

Ja genau, zumal man keine 2 Fälle miteinander vergleichen kann. Ich finde interessant das nach Beratung mit einem Anwalt du hier im Forum aufschlägst...


Denner
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  • Legende
  • August 20, 2022

Der Vertrag ist nicht das, was auf der Bestellseite steht, sondern in der Bestätigungs Willkommensmail, denn die löst das Widerrufsrecht aus.

 

üblich steht dort drinnen, was kommen wird. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2022

Die Bundesnetzagentur veröffentlich tatsächlich inzwischen “unkommentiert” die Minderungsberechnungsmodelle der Anbieterverbände, im Nebensatz dann dass die Berechnung der Verbraucherverbände um mehrere hundert % abweichende Minderungen errechnet…

Also ein geändertes TKG, man stellt das “Werkzeug” der Beweisführung zur Verfügung, und Überlässt es als Bundesnetzagentur den “Tätern” wie sie das Gesetz auslegen möchten.

also wieder einmal gewinnen die großen…

Ich werde mich dann wohl von O2 als Festnetzanbieter verabschieden müssen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 20, 2022

Ich bin raus


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 20, 2022

Schick doch endlich das geforderte Messprotokoll per Einwurfeinschreiben an o2 und warte die Rückmeldung ab statt hier lange Texte zu verfassen. Was bezweckst du damit? Und lass bitte den Quatsch mit Betrug (oder erstatte gleich Anzeige wenn du tatsächlich der Ansicht bist, dass der Tatbestand des Betrugs vorliegt - und dir damit weitergeholfen ist). Dein Fall, deine Ansprüche, deine Entscheidung wie du vorgehst.


Bollermann
Legende
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  • August 20, 2022

Wenn dir eine ADSL Leitung bis 16.000 bestätigt wurde, wird die Minderung danach berechnet... Nicht nach 50.000 

 

deswegen die Frage! 

 

Bzgl ADSL hättest du widerrufen können/müssen. 


Klaus_VoIP
Legende
  • August 20, 2022

Wir bekommen meistens sogar bis 9MBit ;-)

Ist doch super!

Er gibt somit das Anrecht auf einen Antrag für schnelles Internet bei der BNetzA. 😁

https://www.teltarif.de/internet/recht-auf-schnelles-internet-einfordern.html

 


  • Legende
  • August 20, 2022

Die Bundesnetzagentur veröffentlich tatsächlich inzwischen “unkommentiert” die Minderungsberechnungsmodelle der Anbieterverbände, im Nebensatz dann dass die Berechnung der Verbraucherverbände um mehrere hundert % abweichende Minderungen errechnet…

Also ein geändertes TKG, man stellt das “Werkzeug” der Beweisführung zur Verfügung, und Überlässt es als Bundesnetzagentur den “Tätern” wie sie das Gesetz auslegen möchten.

also wieder einmal gewinnen die großen…

Ich werde mich dann wohl von O2 als Festnetzanbieter verabschieden müssen.

Man wird Dir max die vorzeitige Beendigung des Vertrags anbieten. Die Minderungssätze sind Unsinn und für die Unternehmen gerade bei ADSL Anschlüssen unwirtschaftlich. Das ist den klugen Menschen bei der Bundesnetzagentur im Nachgang auch bewusst geworden.

 


Denner
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  • Legende
  • August 20, 2022

Wenn o2 in der Bestätigung schreibt

 

mind.  3 Mbit, üblich 6 Mbit höchstens 9 maxinal, kannste alles knicken. 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 30, 2022

Hallo @bin echt sauer,

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

Es ist natürlich ärgerlich, wenn die Geschwindigkeit des DSL-Anschlusses nicht den Erwartungen entspricht. Leider ist über die DSL-Leitung an deiner Adresse mit uns keine schnellere Geschwindigkeit möglich, auch unser DSL-Vordienstleister Telekom kann dort nur ADSL anbieten. Mit unserer Auftragsbestätigung (Willkommensschreiben) vom 02.05.2022 haben wir auf die maximal und minimal verfügbare Bandbreite hingewiesen.

Bezüglich eines Antrags auf Minderung halten wir uns an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. Hierzu ist eine Einreichung des Messprotokolls erforderlich, eine Minderung der Grundgebühren kann sonst nicht erfolgen.

Da wegen der niedrigen Bandbreite außerdem gesetzlich eine außerordentliche Kündigung möglich ist, wurde dieser bereits stattgegeben. Dein Vertrag endet daher in wenigen Tagen, die Kündigungsbestätigung müsstest du bereits erhalten haben.

Schade, dass du uns nicht die Möglichkeit gegeben hast, nach Alternativen für dich zu suchen. Das wäre in diesem Fall sicherlich möglich gewesen.

Ich hoffe, dass du schnell einen anderen Anbieter findest und dann mit schnellerer Geschwindigkeit im Internet surfen kannst.

Lass uns gerne wissen, falls noch Fragen offen sind.

Viele Grüße

Giulia