Hallo @Horstibub ,
bei der Kombination von einem o2 Mobile S und eine o2 my Home L ist ein Kombivorteil in Höhe von 5€ korrekt.
Schöne Grüße, Sven
@Horstibub
welchen o2 my Home L hast du? 2018/2020?
Hallo,
es ist der DSL O2 my Home L 2018.
Dann sollte ich der Verlängerung wohl widerrufen und dann habe ich wieder 10€ Kombivorteil……
O2 my Home L 2018
wann wurde der aktiviert, Datum der Freischaltung?
Und wann wurde der o2 Free S plus (2017) das letzte mal verlängert?
Die 5 EUR Kombivorteil sind korrekt. Da hast du bisher Glück gehabt das dir 10 EUR gewährt wurden. Heißt ein Widerruf würde dir nicht den 10 EUR Kombivorteil zurückbringen.
Na ja. Wenn die ganze Zeit 10€ Kombivorteil gewährt wurden, sollte nach Widerruf der Kombivorteil auch wieder 10€ betragen.
Warum einen "Fehler" von o2 zum Nachteil des Kunden werten?
Ich verlinke mal den Hintergrund:
https://www.teltarif.de/o2-fehler-kombi-vorteil-halbiert-weniger-rabatt/news/90893.html
der betroffene Kunde ist damals auch hier aufgeschlagen:
Ich erinnere mich. Ändert aber nichts an meiner Meinung.
Wurden in der damaligen Auftragsbestätigung oder Vertragszusammenfassung 10€ Kombivorteil bestätigt, sollte das auch gelten.
Es wird hier ja immer gefragt:
"Was steht/stand in der Vertragszusammenfassung"?
"Das ist bindend "
Bei einer Vertragszusammenfassung, in welcher der Kunde benachteiligt wird, lässt sich ja nachträglich auch nix ändern.
Mit Ablauf der Widerrufsfrist hat der Kunde Pech, weil ja "akzeptiert".
Danke für die Antworten. Ich habe mittlerweile die Vertragsverlängerung widerrufen .
Mal sehen, ob der Kombivorteil automatisch wieder eingebuchtet wird……
Hallöchen Moderatoren,
ich habe nun meinen alten Vertrag wieder. Könnt Ihr jetzt bitte überprüfen, ob der alte Kombivorteil wieder gebucht wurde?
Hallo @Horstibub,
vielen Dank für deine Nachricht.
Super, dass du dich hier bereits austauschen konntest.
Ich habe leider keine Kundendaten von dir vorliegen, Bumer hat es bereits vollkommen richtig erklärt.
Auch in der alten Kombination bestand nur ein Anrecht auf den Kombi-Rabatt von 5 EUR, du hattest also in der Tat Glück, dass dir bis vor kurzem ein höherer Rabatt gewährt wurde.
Mit der Änderung ist nun eine Korrektur auf die richtigen Konditionen ausgelöst worden, die auch wir nicht rückgängig machen können.
Auch wenn ich natürlich verstehe, dass du dir eine andere Auskunft gewünscht hättest.
Viele Grüße
Antje
@o2_Antje
Magst du mir erklären, warum die 10€ ungültig sind?
Sofern diese in der damaligen Vertragszusammenfassung (gesetzliche Pflichtinformation) zu 10€ aufgeführt sind - (was vom TE ja noch nicht beantwortet wurde) - muss man diese nach Widerruf auch genau so wieder einbuchen. Falls o2 den Fehler gemacht hat, darf das nicht zulasten des Kunden gehen.
@Bollermann
Sofern diese in der damaligen Vertragszusammenfassung (gesetzliche Pflichtinformation) zu 10€ aufgeführt sind.
die gesetzliche Pflichtinformation iVertragszusammenfassung] gab es zu dem damaligen Zeitpunkt nNovember 2020 - Februar 2021], wo es zu der falschen Buchung u10 EUR] kam, noch nicht.
Ich kann deine Argumentation aber verstehen.
@Bumer
Dennoch gab's eine Auftragsbestätigung, auf die man sich berufen kann. Diese waren damals schon gültig.
@Bollermann
Dennoch gab's eine Auftragsbestätigung, auf die man sich berufen kann.
in der AB standen 5 EUR, als der Kombivorteil aktiviert wurde, bzw. Änderungen im besagten Zeitraum stattfanden wurden 10 EUR aktiviert.
Ich schrieb "wenn 10€ Kombivorteil bestätigt wurden, dann... "
Meine persönliche Meinung und das, worauf sich o2 beruft.
*wenn das nicht schriftlich vereinbart wurde und die 14 Tage Widerrufsrecht beendet sind, können wir nicht helfen..."
"Wenn im Shop unterschrieben wurde,...."
Und ich sehe das halt so "wenn das schriftlich bestätigt wurde, gilt das...."
Gleiches Recht für beide Seiten.
Nochmals Hallöchen,
der 10€ Kombi-Vorteil ist wieder da!
In der damaligen 8/2019 Vertragszusammenfassung stand: Mit dem Kombi-Vorteil werden -10,00 € monatlich von der Grundgebühr abgezogen. Die Höhe des
Discounts wird durch Ihren aktuell gebuchten Mobilfunktarif bestimmt.
@Horstibub Das freut mich zu hören, danke für das Feedback.
Grundsätzlich ist es so, dass durch Änderungen am Vertrag z.B. durch Umzug, Vertragsverlängerung etc. eine neue Kombi-Rabatt-Prüfung ausgelöst wird, die dann vertragsgemäßen Zustand herstellt.
Möglicherweise ist hier in diesem Fall durch die damalige Vertragszusammenfassung eine Wiedereinrichtung gewährt worden, ohne Einblick in die Kundendaten kann ich an dieser Stelle auch nur vermuten.
In jedem Fall freut es mich sehr, dass eine zufriedenstellende Lösung für dich gefunden werden konnte.
Ich wünsche dir einen schönen Start ins Wochenende.
Gruß
Antje