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Mahn-gebühren

  • February 2, 2026
  • 4 Antworten
  • 35 Aufrufe

  • Hallo ich habe bezüglich Mahn- und Rücklastschriftkosten und Inkasso bei längeren Zahlungsverzug zwei Fragen !
     

  • Mahn- und Rücklastschriftkosten
    „Berechnet o2 bei Zahlungsverzug ausschließlich die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. reale Mahn-, Erinnerungs- oder Rücklastschriftgebühren), oder werden dabei pauschale bzw. erhöhte Beträge verlangt, die über die realen Kosten hinausgehen?“

  • Inkasso bei längerem Zahlungsverzug
    „Falls offene Beträge an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden: Verlangt das Inkassounternehmen ausschließlich den ursprünglich geschuldeten Betrag, oder kommen zusätzliche Gebühren oder Erhöhungen über die ursprüngliche Forderung hinaus hinzu?“

 

4 Antworten

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  • Legende
  • February 2, 2026

Zu 1 Ja die entstandenen 

Zu 2 es kommen noch einige Gebühren dazu und Betrag wird um einiges höher ausfallen 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 2, 2026

Zu der Nummer 2 das einige gebühren drauf kommen deswegen fällt der Betrag höher , ist das damit gemeint oder wegen andere Kosten? 


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  • Legende
  • February 2, 2026

Höherer Betrag und noch andere kosten vom Inkasso. Billig wird es nicht 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • February 2, 2026

Hallo ​@Alboss1 ,

korrekt, wir berechnen nur die entstandenen Kosten, wie Mahngebühr und Rücklastschriftgebühr. 

Ein Inkassounternehmen berechnet noch weitere Bearbeitungs- und ggf. Mahngebühren.
Wie hoch diese ausfallen, können wir hier nicht sagen. 

Die Weiterleitung an ein Inkassounternehmen sollte man daher am besten vermeiden, 
da es sonst noch viel teurer werden kann.

Viele Grüße 
Maria