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Lügenverein O2

  • January 31, 2025
  • 26 Antworten
  • 336 Aufrufe

Avangard
Besucher:in

Hallo alle Zusammen,

am 01.11.2024 habe ich meinen alten Dsl Vertrag als Jahre langer Kunde aufgrund einer Preiserhöhung gekündigt.

Da ich mitten im Umzug war wollte ich auch so schnell es geht einen neuen Anschluss an der neuen Adresse haben. Also habe ich O2 telefonisch kontaktiert um mir Angebote einzuholen.

Der Mitarbeiter am Telefon bestätigte mir, dass die Kündigung eingegangen ist und schickte mir entsprechend eine Email, dass die Kündigung zum 01.12.2024 erfogt.

Unter Lügen und falschen Versprechungen drehte der Servicemitarbeiter einen neuen Dsl Vertrag an. Dieser sollte am 02.12.2024 an der neuen Adresse durch einen Techniker aktiviert werden.

In der App habe ich parallel bis zum fünten oder 6 Dezember sehen können, dass der alte Vertrag noch nicht deaktiviert worden ist! Warum wenn es zum 1. Dezember bereits geschehen sein müsste?

Naja kurze Zeit später bekamm ich ein neues Schreiben, dass der Kombi Rabatt jetzt wegfällt und es 5 Euro teurer wird ab dem 6. Dezember. Was für ein Kombi Rabatt der alte Vertrag war zum 01.12.2024 gekündigt und der neue begann erst ab dem 02.12.2024? Der Mitarbeiter hat nie am Telefon gesagt das da der Kombi Rabatt drinnen wäre und der dann wegfällt. Pure Verarschung seitens O2.

Bei dem neuen Schreiben mit der Preiserhöhung war auch ein widerruf mit dabei, also habe ich diesem Vertrag direkt widerrufen.

Parallel hatte ich viele male o2 angerufen. Keine von diesen sogenannten "Servicemitarbeitern" ist in diesem Laden für irgendwas zuständig. Die können genau gar nichts und verschwenden nur die Zeit! Teilweise viel es mir schwer die Menschen zu verstehen. Wer da angerufen hat weiß was ich meine.

Unter anderem meinte die widerrufs Abteilung die Frist wäre abgelaufen. Wie kann das sein wenn der Preiserhöhung eine Widerrufsbelehrung mit dabei war? Laut dem Mitarbeiter solle ich doch eine Sondkündigung schreiben, dies habe ich dann auch gemacht. Seit dem über einen Monat ist hier nichts mehr passiert keine Bestätigung nichts. Zwischenzeitlich hatte ich dann auch eine ganz schlechte Bewertung für O2 abgegeben. 

Darauf hin wurde ich von einer Dame angerufen die für O2 anscheinend ebenfalls alles versucht. Hat mir Honig ums Maul geschmiert und ebenfalls nichts erreicht.

Übrigens hatte mir der Verkäufer am Telefon erzählt das der Router nach 5 Jahren Mietzeit mir gehören würde und dass ich diesen behalten kann. Auch dafür flatterte mir eine Rechnung ein.

Das ganze Gespräch wurde aufgenommen diese Aufnahme hätte ich gerne! 

Wer kann mir helfen aus diesem Verein aus zutretten? Mit Lügen an einen neuen Vertrag gebunden, Callcenter Mitarbeiter inkompetent und für nix zuständig. Nie wieder O2!

26 Antworten

Bumer
Legende
  • January 31, 2025

Das ganze Gespräch wurde aufgenommen diese Aufnahme hätte ich gerne!

wende dich an deine örtliche VBZ. Vertragsabschlüsse am Telefon werden nicht per Sprachaufzeichnung gemacht, auch wenn o2 das anders sieht.


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • February 8, 2025

Hallo ​@Avangard ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Es tut mir leid, dass es hier zu einem Mißverständnis gekommen ist. 
Aktuell hast du jetzt einen funktionierenden DSL-Anschluß, oder ? 
Es geht dir jetzt um die Grundgebühren und um die Kosten für die Routerrücksendung ? 
Gruß, Solveig 


  • February 8, 2025

@Bumer Deine Antwort stimmt nur bedingt! Wenn O2-Kunden einer Sprachaufnahme zustimmen, wird das Gespräch entsprechend aufgezeichnet. Dieses nützt dazu, Verkaufsgespräche am Telefon zu verbessern, dient aber NICHT dazu, dem Kunden bei Fehlberatung als Beweis zu dienen.

Das ist einer der zwei Punkte, die ich an dem TKG verbessern würde. Wenn der Kunde zustimmt, dass ein Gespräch aufgezeichnet wird, dann soll dieses auch zwingend als Beweismittel im Zweifel vor Gericht und für den Kunden dienen!

Des Weiteren sollten auch Verträge, die in einem O2-Shop abgeschlossen wurden, innerhalb der Widerrufsfrist widerrufbar sein.

Ich erzähle hier sicher keine Neuigkeiten, wenn ich erwähne, dass Hotline-Mitarbeiter (keine O2-Mitarbeiter!) gerne mal Grimms Märchen erzählen, um an die Provision zu kommen.

Wenn diese zwei Punkte im TKG mit eingebaut würden, wäre es für den Kunden in vielen Fällen sicherlich einfacher.

Oder anders ausgedrückt:

Die Frage nach einem Anruf, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf, fällt dann zukünftig sicher weg! :)

Gruß

 


Bumer
Legende
  • February 8, 2025

Wenn O2-Kunden einer Sprachaufnahme zustimmen, wird das Gespräch entsprechend aufgezeichnet. Dieses nützt dazu, Verkaufsgespräche am Telefon zu verbessern, dient aber NICHT dazu, dem Kunden bei Fehlberatung als Beweis zu dienen.

Nein, nicht alles in einen Topf werfen. Über die Sprachaufzeichnung wird sich die Zustimmung zum Vertragsabschluss geholt.

Der Agent weist darauf hin, bevor sie gestartet wird.

Die Aufnahmen zur Qualitätsverbesserung haben nichts damit zu tun.


  • February 8, 2025

Mag sein, ​@Bumer , das macht die Sache nur noch schlimmer! Wie will der Kunde denn da nachweisen, ob ihm im Voraus nur Blech erzählt wurde? Muss ich daran erinnern, dass schon einige Kunden hier um einen Tarifwechsel von z. B. einem Home S-Tarif zu einem Home M-Tarif bei der Hotline anriefen um dies zu aktivieren? Was war das Ende des Liedes?

Der Kunde hatte plötzlich zwei Verträge am Hals!

;)

Gruß


  • Legende
  • February 8, 2025

Seit dieser Woche wirds schwierig einen TW vorzugaukeln. Keine Anschlusspreisbefreiung mehr bei Neuverträgen.

Zur Ausgangsgeschichte. Bei der Preisanpassung hat man ein Widerrufsrecht oder kann eine Sonderkündigung beantragen. Das hängt davon ab, was in Deinem abgeschlossenen Vertrag festgelegt wurde. Mit einer normalen Kündigung, kündigst Du zum Laufzeitende. Nachweis per Mail klingt komisch, was steht da denn drin? Wird eher eine Eingangsbestätigung sein, mehr nicht.

Grundsätzlich versteh ich Deinen Frust, riesen Sauerei!!! 


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2025

@Anus Nymus Wenn der Kunde einen Nachweis haben will, dann muss er das Gespräch selbst aufnehmen. Natürlich muss er den Mitarbeiter darauf hinweisen. Die Aufzeichnung möchtest du als Beweis für was vor Gericht? Der Vertrag kommt erst mit der Zustimmung in Textform wirksam zustande.

Und nicht zu vergessen, dass man für alle Fälle ein Widerrufsrecht hat.


  • Legende
  • February 8, 2025

Der Kunde bekommt Vorvertragsinformationen in Textform zugesendet. Dann wird er gefragt ob er dazu selbst noch Fragen hat oder Bedenkzeit braucht. Verneint er dies erfolgt eine Aufzeichnung. Dort bestätigt er den Zugang der Unterlagen, das er sie zur Kenntnis genommen hat und er weder Zeit zum Überlegen benötigt noch weitere Fragen hat. Am Ende stimmt er dann dem Neuvertrag zu. So wurde das letztes Jahr rechtlich festgelegt, nachdem Vodafone Mitarbeiter Kunde am Telefon unter Druck gesetzt haben Verträge sofort zu bestätigen. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2025

@FaceHugger Wo bzw. von wem wurde das rechtlich festgelegt (als Abweichung von der Vorgabe der Textform im TKG)?


  • February 8, 2025

Hallo ​@bs0 ,

vielen Dank für Deine Antwort. Zäumen wir das Pferd von hinten auf! Wer ist das Zielpublikum von O2? Oder anders gefragt, warum bietet O2 - meines Wissens nach - die günstigsten Tarife an?

Es geht um die jungen Menschen, die noch nicht so viel Lebenserfahrung bzw. Geld haben. Es wundert mich, dass ausgerechnet Du dieses Geschäftsgebaren offensichtlich gutheißt, denn der Kunde ist ja schließlich mündig und sollte wissen, was er schriftlich unterschreibt, nicht wahr?

Offensichtlich warst Du nie jung, konntest kaum auf etwas verzichten und wolltest dennoch einen Inet-Zugang haben, möglichst günstig. Und das schnell!

Wenn alles so toll klingt, sagt man gerne schnell ja. Je älter man wird, desto fürsichtiger wird man, gewiss!

Ich bin z. B. ein recht armer und alter Mann, aber trotzdem zufrieden, ich brauche nicht viel. Aber ein junger Mensch, der am Telefon übers Ohr gehauen wird, der entwickelt da sicher einen gewissen Hass.

Ich bleibe bei dem, was ich geschrieben habe.

Wenn eine Sprachaufzeichnung seitens des Callcenters gestartet wird, dann sollte diese auch ZWINGEND als Beweismittel gelten.

Und wenn nicht:

Warum sind dann die abschließenden Fragen zum Vertragsabschluss und entsprechender Sprachaufzeichnung am Telefon seitens O2 plötzlich bindend?

Und jetzt kommst Du...


bs0
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  • Legende
  • February 8, 2025

Irgendwie hast du meinen Text, glaube ich, falsch verstanden.

Ich heiße hier gar nichts gut, sondern erläutere lediglich die Faktenlage.

Warum sind dann die abschließenden Fragen zum Vertragsabschluss und entsprechender Sprachaufzeichnung am Telefon seitens O2 plötzlich bindend?

Sind sie im Zweifelsfall nicht. Bindend ist das was in den Vertragsunterlagen steht und (ganz wichtig) vom Kunden in Textform bestätigt wurde.


schluej
Legende
  • February 8, 2025

Moin ​@Avangard ,

Was gilt für die Vertragszusammenfassung am Telefon?

Verkaufsgespräche können nach wie vor am Telefon stattfinden. Aber am Telefon gilt: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Schauen Sie sich Ihre Vertragsinhalte in Ruhe an, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt.

Ein wirksamer Vertragsschluss wäre etwa dann denkbar, wenn Kund:innen am Telefon eine E-Mail-Adresse angeben, an die noch während des Telefonats die schriftliche Vertragszusammenfassung übermittelt wird. Erst wenn Sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande.

Wichtig: Lassen Sie sich Zeit! Lesen Sie sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszusammenfassung durch. Lesen Sie die Zusammenfassung keinesfalls während des Verkaufsgesprächs am Telefon.

Quelle

Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale, das wäre mein Tipp.


  • February 8, 2025

Ach, die Sprachaufzeichnung seitens O2 ist nicht bindend?

Also wattennu? Dient diese Ankündigung der Sprachaufzeichnung rein dazu, den Kunden unter Druck zu setzen, um zum Vertragsabschluss zu kommen?


  • Legende
  • February 8, 2025

Die ist verbindlich. Wenn es anders wäre, würde es Klagen ohne Ende hageln. Da freut sich jeder Rechtsanwalt. Ich bin kein Jurist. Wie das TKG ausgelegt werden kann, wird die gut ausgebildete und bezahlte Rechtsabteilung bei o2 wissen.


  • February 8, 2025

Danke ​@FaceHugger ,

hier aber sollte dann gelten, gleiches Recht für Alle!

Nur um das klarzustellen, es geht mir allgemein um diesen Missstand! Nicht nur für O2!

;)


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2025

@FaceHugger Nochmal: bitte die Quelle angeben wo es “rechtlich festgelegt wurde”, dass keine Zustimmung in Textform mehr erforderlich ist.

Wenn die Sprachaufzeichnung vom Vertrag abweicht ist deiner Ansicht nach die Sprachaufzeichnung bindend, auf die der Kunde keinen Zugriff hat? Ich denke nicht, dass das ein Gericht so sehen würde. Oder habe ich dich falsch verstanden? Die Rechtsabteilung weiß aber natürlich, dass die Zustimmung in Textform erforderlich ist, daher geht das eher nicht vor Gericht! Rechtsanwälte freuen sich natürlich wenn ein Anbieter den Nachweis der Zustimmung nicht erbringen kann.

@Anus Nymus Gleiches Recht für alle finde ich auch wichtig. Der Missstand ist, dass manche Anbieter, und dazu gehört o2, die Vorgaben des TKG sehr bequem auslegen. Die, die sich wehren, bekommen zwar am Ende Recht, aber die, die sich nicht wehren können, bleiben möglicherweise auf einem Vertrag sitzen, den sie gar nicht wollten.

Die Hinweise der VZ (siehe Beitrag oben) kann ich jedem empfehlen. Die VZ unterstützt auch in solchen Fällen.

Übrigens: Die Aufzeichnungen beim Vertragsschluss muss o2 aushändigen wenn man einen entsprechenden Datenschutzantrag stellt. Das dauert aber bis zu 4 Wochen.


  • Legende
  • February 8, 2025

Der Kunde sieht die Vorvertragsinformationen und genau diesen stimmt er zu. Das er Sie gesehen und dazu weder Fragen noch Bedenkzeit benötigt muss er ebenfalls in der Aufzeichnung bestätigen. Neu ist, der Punkt mit der Bedenkzeit. Das hat das Oberlandesgericht München im Sommer 2024 entschieden. Alles andere trift seit der TKG Novelle zu. Wenn man es nicht so auslegen kann, wo ist dann der große Aufschrei in den letzten 3 Jahren geblieben?

Das Thema hatten wir doch auch schon mehrfach hier. Die Verbraucherschützer stürzten sich auf jede noch so kleine Sache um ihre Daseinsberechtigung zu rechtfertigen. Hier ist aber noch nichts passiert, wird seinen Grund haben. 
 


  • February 8, 2025

https://www.kanzlei-kotz.de/nachweis-ueber-telefonischen-vertragsschluss-telefonaufzeichnung/

Hallo ​@bs0 ,

ich will Dir ja nichts Böses. ;)

Was die Verbraucherzentrale angeht, (um es mal ohne Abkürzung zu schreiben) ist sicherlich hilfreich, ebenso wie der Hinweis zur BNetzA. Ich denke aber, dass sich die Hinweise bei beiden Institutionen stauen!

Es sollte mMn tatsächlich das TKG angepasst werden, damit die Kunden (egal bei welchem Netzbetreiber), nicht dumm da stehen.

Einen schönen Abend und Wochenende allen :)


  • Legende
  • February 8, 2025

Verträge sollte man lesen. Mündigen Verbrauchern sollte man das zutrauen. Stimmt etwas nicht, kann man widersprechen. 

 


  • February 8, 2025

@FaceHugger 

Da hast Du sicherlich recht.

Aber warst Du nie jung? Als ich jung war, wollte ich auf nichts verzichten und hatte permanent am Ende des Geldes jede Menge Restmonat. Vielleicht hast Du da ja ähnliche Erfahrungen gemacht.

Man möchte auf nichts verzichten und das Leben genießen. Und so stimmt man schnell allem zu, Hauptsache man hat schnell einen Internetzugang.

 

Und dann kommt das Erwachen! Es geht mir nur darum, dass wenn ein Vertragsabschluss per Telefon zum Abschluss kommt, dass dann auch die Sprachaufzeichnung rechtswirksam für den Kunden gilt und nicht nur für den Netzbetreiber.

Dass am Telefon sehr viel Müll erzählt und noch mehr gelogen wird, muss ich hier nicht betonen.

Und noch einmal: Hotline-Mitarbeiter sind KEINE O2-Mitarbeiter, aber sie können das allgemeine Ansehen von O2 sehr stark schädigen.

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2025

@Anus Nymus Das verlinkte Urteil bezieht sich zwar nicht auf Verträge gem. TKG, aber grundsätzlich ist es natürlich so, dass Verträge am Telefon auch wirksam sein können, sofern entsprechende Nachweise erbracht werden können.

@FaceHugger Ich fände es auch besser, wenn im TKG eindeutig gereglt wird, dass eine Aufzeichnung die Anforderung erfüllt. Das ist aber momentan nicht so und andere Gerichte haben auch anders entschieden.

Wenn man es nicht so auslegen kann, wo ist dann der große Aufschrei in den letzten 3 Jahren geblieben?

Die Anbieter gehen vermutlich eher nicht vor Gericht, sondern einigen sich lieber außergerichtlich.

Verträge sollte man lesen. Mündigen Verbrauchern sollte man das zutrauen.

Genau. Aber daran scheitern leider viele.

Das Thema wird uns mit Sicherheit noch eine Weile begleiten und es werden weiterhin unterschiedliche Meinungen geben.


  • February 8, 2025

Ja eben, und das nur, weil die meisten Nutzer den bequemen Weg gehen, weil sie nicht gleich wegen jedem Schade zum Anwalt laufen! Und das nutzen die Netzbetreiber aus!

;)


Bollermann
Legende
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  • February 8, 2025

Auszug aus dem TKG §54 

 

"3Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. 4Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. 5Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu." 

 

@Anus Nymus 

Dein Beispiel war ein Gespräch aus 2020... Das TKG wurde zu Ende 2021 geändert. 


schluej
Legende
  • February 8, 2025

Naja es ist doch eindeutig…

den Vertrag in Textform genehmigt

Hier mal was zum TKG §54.


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 9, 2025

@Bollermann Auch wenn das Amtsgerichtsurteil dem Sinn des TKGs enstpricht, das Beispiel würde auch heute nicht darunter fallen, da es sich nicht um einen TK-Vertrag handelt.

@schluej Bei einer Auslegung zugunsten der Anbieter, der auf die Aufzechnung verweisen möchte, wird Satz 4 des Abs. 3. gerne als nur auf den Satz 3 bezogen gelesen.