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Kündigungsfrist/Umzug

  • October 21, 2019
  • 5 Antworten
  • 209 Aufrufe

Liebes o2-Team,

 

ich ziehe zu meinem Freund, der bereits einen Vertrag mit euch hat. Nun wollte ich deshalb meinen Vertrag bei euch kündigen - laut altem o2-Kundenportal habe ich für meinen Vertrag (damals: O2 DSL All-in L) eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Laut neuem “Mein o2” kann mein Vertrag (jetzt: O2 DSL Classic M) jedoch erst zum 28. Januar 2020 gekündigt werden. Im Rahmen der Umstellung des Kundenportals hieß es doch aber, dass sich an den Verträgen nichts ändern würde? Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt… Könnt ihr mir weiterhelfen?

Falls eine Kündigung tatsächlich erst zu Ende Januar möglich sein sollte, gibt es eine Möglichkeit, mich aus Kulanz früher aus meinem Vertrag zu entlassen, da mein Freund ja auch bei euch Kunde ist? Und wenn ja, was muss ich dafür tun?

Lösung von o2_Andrea

Hallo @LHG29 ,

 

zunächst einmal herzlich willkommen in unserem Forum. Schön dass du den Weg zu uns gefunden hast. :-)

 

Gern habe ich einmal für dich nachgesehen. Auch vor unserer Systemoptimierung hattest du einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit (MLZ). Aktuell ist dein spätester Kündigungstermin der 28.10.2019. Das vertragsende wäre dann der 28.01.2020.

 

 

Normalerweise ist es möglich eine Sonderkündigung einzureichen, wenn man in einen Haushalt zieht in dem bereits ein von uns gestellter DSL Anschluß liegt. Dabei wird jedoch ein Abgeltungsbetrag eingefordert (normalerweise etwa 3 Monatsraten). Zudem müssen einige Dokumente eingereicht werden. Daher solltest du deinen Vertrag einfach umgehend kündigen, da du sowieso nur noch drei Monate Laufzeit hast, wenn du jetzte sofort bis spätestens 28.10.2019 kündigst. Einziger Unterschied für dich bzw. deinen Nachmieter wäre eine frühere Leitungsfreigabe, bei der Sonderkündigung.

 

Hast du noch Fragen zur Nutzung unserer Community? Dann schau einfach mal hier Neu in der o2 Community? Die wichtigsten Funktionen und Hinweise auf einen Blick nach. Dort findest du alle Informationen, die du zur Nutzung benötigst!


Viele Grüße,
Andrea

5 Antworten

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29

Ist es ein DSL All-in L oder ein DSL All-in L Flex gewesen? Daraus ergibt sich die Kündigungsfrist.

Grundsätzlich gibt es erst einmal kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn am neuen Wohnort bereits ein Anschluss existiert. Da müsste man dann schriftlich um Kulanz bitten; das kann nur die Fachabteilung entscheiden.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2019

Von “Flex” steht im alten Kundenportal nichts. Also vermutlich drei Monate Kündigungsfrist, richtig? Aber warum steht dann dort die Info mit den vier Wochen zum Monatsende…?

 

Dass es für so einen Fall kein Sonderkündigungsrecht gibt, weiß ich. Ich wollte nur wissen, ob und was ich tun kann, um vielleicht aus Kulanz früher aus dem Vertrag zu kommen.


o2_Andrea
  • Team
  • Lösung
  • October 23, 2019

Hallo @LHG29 ,

 

zunächst einmal herzlich willkommen in unserem Forum. Schön dass du den Weg zu uns gefunden hast. :-)

 

Gern habe ich einmal für dich nachgesehen. Auch vor unserer Systemoptimierung hattest du einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit (MLZ). Aktuell ist dein spätester Kündigungstermin der 28.10.2019. Das vertragsende wäre dann der 28.01.2020.

 

 

Normalerweise ist es möglich eine Sonderkündigung einzureichen, wenn man in einen Haushalt zieht in dem bereits ein von uns gestellter DSL Anschluß liegt. Dabei wird jedoch ein Abgeltungsbetrag eingefordert (normalerweise etwa 3 Monatsraten). Zudem müssen einige Dokumente eingereicht werden. Daher solltest du deinen Vertrag einfach umgehend kündigen, da du sowieso nur noch drei Monate Laufzeit hast, wenn du jetzte sofort bis spätestens 28.10.2019 kündigst. Einziger Unterschied für dich bzw. deinen Nachmieter wäre eine frühere Leitungsfreigabe, bei der Sonderkündigung.

 

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Viele Grüße,
Andrea


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 23, 2019

Hallo Andrea,

 

danke für die Rückmeldung. Mich hatte nur irritiert, dass im alten Portal unter “Produktinfo” stand, dass ich vier Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende hätte. Aber dann weiß ich jetzt Bescheid und werde einfach kündigen.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+48
  • October 23, 2019

Bei Verträgen mit Mindestvertraglaufzeit gilt bei SonderkündigungsRECHT: 3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Ummeldung. Auch im Falle der Kulanz werden idR Gebühren dieser Höhe fällig. 

 

Ob du jetzt regulär oder außerordentlich kündigst, bleibt sich also von den Kosten her gleich.