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Kündigungsbestätigung

  • April 5, 2021
  • 3 Antworten
  • 111 Aufrufe

Hallo,

ich hätte ein Anliegen, was ich gerne gelöst haben möchte und würde mich herzlich darüber freuen wenn man mir helfen kann. 

Und zwar hatte ich mein Festnetzvertrag 1 ½ Jahre vor Kündigungstermin gekündigt jedoch keine Bestätigung erhalten. Auf den Rechnungen stand jedoch immer, dass die Kündigung zum 16.12.2019 eingegangen ist, deshalb ging davon aus, dass die Kündigung somit wirksam ist. Jetzt habe ich vor einer Woche bei der Telekom einen neuen Vertrag abgeschlossen, der mit einer Rufnummerportierung läuft. Problem ist, dass laut O2 die Rufnummerportierung zu spät eingereicht wurde und deshalb der Vertrag von o2 um ein Jahr verlängert wurde. Es wurde mir aber gesagt wenn ich den neuen Auftrag der Telekom storniere, kann der Vertrag von o2 wie geplant zum ursprünglichen Kündigungsdatum gekündigt werden. Gesagt getan. Nun habe ich diese Woche eine Email von o2 erhalten, within stand dass die Stornierung des Telekom Vertrages erfolgreich abgeschlossen ist. Des Weiteren sollte ich mich telefonisch mit o2 in Verbindung setzten, um weiterhin die Kündigung des o2 Vertrages zu wünschen, was ich im Anschluss auch getan habe. Sowohl telefonisch als auch in einem örtlichen O2 Shop wurde mir gesagt das der Vertrag zum ursprünglichen Kündigungsdatum aufgelöst ist und ich in wenigen Tagen eine Kündigungsbestätigung erhalte sollte. Problem bei der ganzen Sache ist dass nun das Kündigungsdatum überschritten ist und ich weiterhin keine Kündigungsbestätigung erhalten habe. Wie kann ich nun vorgehen? 

Lösung von bs0

Deswegen sollte man lieber nicht selber kündigen sondern innerhalb der Frist vom neuen Anbieter kündigen kassen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass nachträgliche Portierungsanfragen die bestehende Kündigung aufheben. Das ist natürlich unsinnig und sollte sich mit einem Anruf bei der Kundenbetreuung berichtigen lassen. Der Tekekom-Vertrag muss dafür natürlich nicht storniert werden.

3 Antworten

bs0
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  • Lösung
  • April 5, 2021

Deswegen sollte man lieber nicht selber kündigen sondern innerhalb der Frist vom neuen Anbieter kündigen kassen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass nachträgliche Portierungsanfragen die bestehende Kündigung aufheben. Das ist natürlich unsinnig und sollte sich mit einem Anruf bei der Kundenbetreuung berichtigen lassen. Der Tekekom-Vertrag muss dafür natürlich nicht storniert werden.


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  • April 5, 2021

Deswegen sollte man lieber nicht selber kündigen sondern innerhalb der Frist vom neuen Anbieter kündigen kassen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass nachträgliche Portierungsanfragen die bestehende Kündigung aufheben. Das ist natürlich unsinnig und sollte sich mit einem Anruf bei der Kundenbetreuung berichtigen lassen. Der Tekekom-Vertrag muss dafür natürlich nicht storniert werden.

Habe ich bereits getan jedoch haben die gemeint das wäre rechtens 


bs0
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  • April 5, 2021

Ist es aber nicht. Eine Portierungsanfrage kann keine Kündigung aufheben. Ich würde nochmal anrufen und hoffen, einen kompetenteren Mitarbeiter zu erreichen.