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Kündigung per Mail, my Home


Guten Tag liebe Community,

 

da sich so einiges getan hat, habe ich mal bisschen in den AGB* gesucht und was gefunden, worüber es schon mehrere Diskussionen gab, in der letzten Zeit.

 

*Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
für O2 My-Home Produkte

Stand: Janaur 2022

 

Punkt 6 "Laufzeit/Kündigung"

Punkt 6.5

"Jede Kündigung bedarf der Textform."

Dies bedeutet, dass es keiner Unterschrift bedarf also eine E-Mail ausreichend ist.

 

Punkt 12 "Weitere gesetzliche Pflichtinformationen"

Punkt 12.5 "E-Mail Kontakt"

"Der jeweils aktuelle E-Mail-Kontakt von Telefónica Germany ist unter
o2.de/recht/impressum/ abrufbar. (derzeit: impressum@cc.o2online.de) "

 Der offizielle Kontakt ist eine E-Mail.

 

Zusammengefasst heißt es dann, dass eine Kündigung per Mail Rechtskräftig ist.

 

Wenn ich mich irren sollte oder in den AGB etwas überlesen habe, korrigieren sie mich dann bitte.

23 Antworten

Bollermann
Legende
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o2 bietet eine Kündigungsmöglichkeit per E-Mail nicht offiziell an... 

 

"Textform" bedeutet nicht, dass ein Anbieter eine E-Mail Adresse für Kündigungen anbieten muss. Du kannst auch einen Brief schreiben und die Unterschrift "vergessen".. ist trotzdem gültig, da "Textform" = ohne eigenhändige Unterschrift gültig.

 

 

 


Vilureef
Legende
  • March 4, 2022

Hallo,

korrigieren kann man nur AGB. Denn es gibt keine allgemeinen Geschäftsbedingungen(s). 
Zur Email wird dir noch jemand anderes was schreiben.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 4, 2022

Paragraph 126b BGB

"Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

 

1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und

 

2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben."

 

Doch, Frau Bollerman in dem o2 geschrieben hat

"Jede Kündigung bedarf der Textform.".

Es ist eine Definition im Deutschen Gesetz und darunter fällt eine E-Mail, da eine Mail diese Bedingungen erfüllt und o2, als Kontakt, eine Mail angegeben hat.


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 4, 2022

Diese E-Mail-Adresse ist für Angelegenheiten, die die Website betrifft, und eine Pflichtangabe im Impressum. Ja, du darfst in Textform kündigen, und ja, eine E-Mail ist Textform (dafür hättest du das BGB nicht zitieren müsen, das hat @Bollermann nicht bestritten), aber nein, eine E-Mail-Adresse muss es für die Kündigung nicht geben. In wenigen Monaten kann man online kündigen, weil das so gesetzlich vorgeschrieben sein wird.

Wenn du es riskieren möchtest, deine Kündigung an diese Adresse zu schicken, kannst du das natürlich tun.


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 4, 2022

Wie kommen sie darauf, dass diese E-Mail lediglich für Angelegenheiten für die Website ist?

Ich konnte dazu nichts lesen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 4, 2022

o2 hat vor Jahren den E-Mail-Kontakt zur Kundenbetreuung eingestellt, eine E-Mail-Adresse ist bei Websites allerdings Pflicht. Daher steht auch “E-Mail-Kontakt nach § 5 Nr. 2 TMG”. “Nur Website betreffend” ist vielleicht etwas zu eng gefasst, aber der Anwendungsbereich des TMG umfasst nicht die Kontaktaufnahme zu Vertragszwecken.


Bollermann
Legende
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Laut dem Gesetz "in Textform" könnte man auch per SMS kündigen... m.W. bietet das aber kein Anbieter an 🤷🏻‍♀️ 

 

o2 hat für einige Anliegen, zb für einen Widerruf, spezielle E-Mail Adressen. Für Kundenservice oder Kündigungen gibt's aber aktuell keine. 

 

Wenn du deine Kündigung per E-Mail versenden möchtest, tu es 🤷🏻‍♀️


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 4, 2022

@bs0 

 

"(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

 

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"

 

Das steht im Paragraph 5 Nr. 2 TMG

 

Also ist die E-Mail für einen schnellen elektronischen Kontakt und unmittelbare Kommunikation da.

 

Google hat einen so gennanten "toten Briefkasten" im Impressum angegeben und dieser wurde, Az. 23 U 124/14, in Berlin als unzureichend verurteilt.

 

Nun ich werde es einfach mal versuchen, falls keine Antwort kommt evtl. den Verbraucherschutz darüber informieren, dass es sich evtl. da auch um einen "toten Briefkasten" handelt evtl. gehen die auch, wie gegen Google, dagegen vor.


  • March 4, 2022

 Daher steht auch “E-Mail-Kontakt nach § 5 Nr. 2 TMG”. “Nur Website betreffend” ist vielleicht etwas zu eng gefasst, aber der Anwendungsbereich des TMG umfasst nicht die Kontaktaufnahme zu Vertragszwecken.

 

Und warum steht diese eMail-Adresse in der AGB?

@Pibar hat ja auch einen Screenshot eingefügt.

 

o2 hat für einige Anliegen, zb für einen Widerruf, spezielle E-Mail Adressen. Für Kundenservice oder Kündigungen gibt's aber aktuell keine. 

 

Die Kündigung muss nicht die Kundenbetreuung erreichen, sie muss nur beim Vertragspartner eingehen.

@Pibar : Mach dir doch auch einmal den Spaß. die Kündigung über den o2 Kundenservice-Chat einzureichen (www.o2.de/chat) oder -falls vorhanden- über Whatsapp (www.o2.de/kontakt)

 

Man könnte sich die Diskussion auch sparen, wenn o2 seinen Kunden eine einfache Möglichkeit für eine Kündigung anbieten würde.

 

Ich bin nebenbei auch gespant, ob die Kündigung per Klick gleich funktionieren wird. Wenn man bedenkt, wie gut die Kündigung per Vormerkung funktioniert, dann darf man gespannt sein.

 


bs0
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  • Legende
  • March 4, 2022

@bs0

Google hat einen so gennanten "toten Briefkasten" im Impressum angegeben und dieser wurde, Az. 23 U 124/14, in Berlin als unzureichend verurteilt.

Nun ich werde es einfach mal versuchen, falls keine Antwort kommt evtl. den Verbraucherschutz darüber informieren, dass es sich evtl. da auch um einen "toten Briefkasten" handelt evtl. gehen die auch, wie gegen Google, dagegen vor.

 

Der Briefkasten ist nicht tot wie es bei Google der Fall war, und es werden auch Mails beantwortet und ggf. intern weitergeleitet. Das wurde bereits vor einiger Zeit vom Verbraucherschutz bestätigt (Quelle müsste ich noch suchen). Das Problem ist die weitere (Nicht-)Bearbeitung. Es steht dir natürlich frei, deine Kündigung hinzuschicken und wenn sie nicht bearbeitet wird ggf. zu versuchen, Rechte diesbezüglich geltend zu machen. Vielleicht ist das nicht nötig, denn es gab schon Berichte hier im Forum von Kunden, die über diesen Weg erfolgreich kündigen konnten (und natürlich von Kunden, die keine Antwort bekamen).


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 4, 2022

Und warum steht diese eMail-Adresse in der AGB?

@Pibar hat ja auch einen Screenshot eingefügt.

 

Das ist ziemlich neu, zu den Gründen kann ich natürlich nichts sagen, aber das könnte auch erklären, warum die Hotline-Mitarbeiter diese Adresse in letzter Zeit bekanntgeben. Die rechtliche Situation hat sich jedenfalls in letzter Zeit nicht geändert.

Gegenfrage: Warum steht die Adresse nicht auf der Kontaktseite?

 

Ich bin nebenbei auch gespant, ob die Kündigung per Klick gleich funktionieren wird. Wenn man bedenkt, wie gut die Kündigung per Vormerkung funktioniert, dann darf man gespannt sein.

Ich gehe davon aus, dass es viel besser funktioniert, weil man nicht auf die richtige Bearbeitung durch einen Mitarbeiter angewiesen ist. Hoffentlich kommt auch gleich eine Bestätigung per E-Mail und / oder SMS.

 

@Pibar

Berichte gerne ob deine Kündigung an diese Mailadresse erfolgreich ist. Vielleicht ist die Bearbeitung inzwischen zuverlässiger.


lockenköpfchen
Stammgast
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Ich versteh jetzt die Streiterei nicht so recht.Kündigt per Mail an die entsprechende E-mailadresse und ihr werrdet sehen,was dann geschieht.Gegebenenfalls könnt ihr euch dann mit der o2-Rechtsabteilung auseinandesetzen.Hier sind auch nur andere o2-Kunden,die im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen möchten und ein paar Moderatoren,die von Zeit zu Zeit hier reinschauen.

Also,wie gesagt...Versuch macht kluch.:wink:


  • March 4, 2022

 

Gegenfrage: Warum steht die Adresse nicht auf der Kontaktseite?

 

Es würde die Kundenbetreuung (Telefon, Chat, Whatsapp usw.) überflüssig machen.

Ein weiterer Grund ist sehr wahrscheinlich, dass o2 die Leute, welche auf die Anfragen antworten müssten, richtig schulen müsste, weil die Antworten verbindlich wären. 

 

Ich gehe davon aus, dass es viel besser funktioniert, weil man nicht auf die richtige Bearbeitung durch einen Mitarbeiter angewiesen ist. Hoffentlich kommt auch gleich eine Bestätigung per E-Mail und / oder SMS.

 

Wäre die einzige Möglichkeit, damit der Kunde es nachverfolgen kann. Wird es o2 auch so machen?

Und wenn ich jetzt schreiben würde “Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und Bedarf keiner Bestätigung des anderen Vertragspartners”, würde ich falsch liegen? 

Nur eine Spekulation oder sogar schon eine Vorverurteilung von mir?

“Abwarten und sehen” ist -glaube ich- das Einzige, was man im Augenblick machen kann.

 

“Kündigung vormerken” sollte auch verbessert werden. Passiert ist aber nichts.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 18, 2022

Mal ein kleines Update, 

 

eine Antwort, auf mittlerweile 2 Mails, habe ich nicht erhalten. Verdacht auf ein "Toter Briefkasten" muss ich mal dem Verbraucherschutz melden.

Habe dann auch mal bisschen den Live Chat unter Beschuss genommen.

Damit ihr Bescheid wisst was überhaupt der Grund ist.

Ich habe mit dem offiziellen Programm, an 3 verschiedenen Tagen, insgesamt 30 Breitbandmessungen gemacht. Das Ergebnis war, dass wir nicht 90% von der normalen Geschwindigkeit bekommen. 

Das erste Kontakt führte zu etwas, zu einer Messung von der Zentrale, aber am Ende zusammengefasst "Unsere Messung liegt noch im Toleranzbereich."

Das empfinde ich als frech, sich als Unternehmen über die gesetzlichen Vorschriften wegzusetzen und zu behaupten Toleranz.

Nein, die 10% die euch gegeben wird ist der Toleranzbereich.

Ich habe dann nochmal die mangelhaften Leistungen, in Messdaten, in dem Chat geschrieben woraufhin 2 Agenten abrupt den Live-Chat ihrer Seits beendet hatten, da sie anscheinend zu überfordert waren die Daten zu verstehen. 

Nun aber paar Tage später kam ein Brief an, wo drin steht, dass sie aus "Kulanz", uns, den Vertrag kündigen, zufälligerweise, zu unserem gewüschten Kündigungstermin.

 


o2_Lars
  • Moderator
  • March 25, 2022

Hallo @Pibar, willkommen hier in unserer o2 Community und danke für deine Rückmeldung :-)

Zu Paragraphen und Verordnungen wurde hier ja schon fleißig diskutiert, da werde ich nicht weiter einsteigen, da wären wir hier in unserer Community auch nicht die passenden Ansprechpartner :-)

Für mich liest es sich so, dass die Kündigungen, die du an die Impressum-Mail-Adresse geschickt hast intern entsprechend weiter geleitet werden konnten und du dann als Antwort eine entsprechende Bestätigung per Post erhalten hast.

Tut mir leid, dass der Anschluss nicht dem entsprach, was du erwartet hast, aber auf jeden Fall schön, dass du für dich eine Lösung finden konntest :-)

Gruß,

Lars

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 31, 2022

Mittlerweile mal eine Mail erhalten…

Also ein "toter Briefkasten".


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 1, 2022

Nein, kein toter Briefkasten, denn die Mail wurde wohl gesichtet, und da es sich um eine Vertragsangelegenheit handelt, hast du diese Antwort bekommen. Wie bereits oben geschrieben, bietet die Kundenbetreuung keinen Support per E-Mail an.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 1, 2022

Woher wissen sie, dass diese E-Mail wirklich gesichtet worden wurde? Dies kann eine standardisierte evtl. auch automatisch generierte Antwort sein. 

Auf die Mail mit den "Vertragsangelegenheiten" habe ich bis Dato noch keine Antwort erhalten. Daher hat auch o2_Lars eher unrecht.

Und anscheinend wissen sie nicht was ein "toter Briefkasten" ist.

 

 

Der Briefkasten ist nicht tot wie es bei Google der Fall war, und es werden auch Mails beantwortet und ggf. intern weitergeleitet. Das wurde bereits vor einiger Zeit vom Verbraucherschutz bestätigt (Quelle müsste ich noch suchen). Das Problem ist die weitere (Nicht-)Bearbeitung. Es steht dir natürlich frei, deine Kündigung hinzuschicken und wenn sie nicht bearbeitet wird ggf. zu versuchen, Rechte diesbezüglich geltend zu machen. Vielleicht ist das nicht nötig, denn es gab schon Berichte hier im Forum von Kunden, die über diesen Weg erfolgreich kündigen konnten (und natürlich von Kunden, die keine Antwort bekamen).

 

Die Quelle würde mich Interessieren, war bestimmt vor 2014?

 

Ich habe dies mittlerweile dem Verbraucherschutz gemeldet.


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 1, 2022

Doch, ich weiß sehr wohl was ein toter Briefkasten ist. Eine Standardantwort ist das sicherlich, aber wenn der Briefkasten tot wäre, also wenn die Antwort automatisch gewesen wäre, hättest du sie sofort nach dem Absenden bekommen, oder? Von welcher Adresse kam die Antwort?

Der Verbraucherschutz weiß schon, dass o2 keinen Support per E-Mail leistet. Ist schließlich seit fast 8 Jahren so.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 1, 2022

"Das wurde bereits vor einiger Zeit vom Verbraucherschutz bestätigt (Quelle müsste ich noch suchen). Das Problem ist die weitere (Nicht-)Bearbeitung."

"Der Verbraucherschutz weiß schon, dass o2 keinen Support per E-Mail leistet. Ist schließlich seit fast 8 Jahren so."

Wäre noch nett diese Quellenlose Behauptung mit einer Quelle zu bestätigen... "Vor einiger Zeit"

 

Solche Antworten sind nicht rechtens, da ist auch die Dauer der Antwortzeit irrelevant oder ob sie von einer realen Person geschrieben wurde oder nicht.

§ 5 Nr. 2 TMG


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 1, 2022

Die Quelle finde ich leider nicht mehr, ich weiß nur, dass es in der Vergangenheit oft thematisiert wurde, und Rückmeldungen der Verbraucherzentrale gepostet worden sind. Du kannst dir aber sicherlich vorstellen, dass bei den Millionen von Kunden, immer wieder Kunden - so wie du es jetzt getan hast - sowas “melden”.

Nochmal: § 5 Nr. 2 TMG schreibt (leider) nicht vor, dass ein Unternehmen eine E-Mail-Adresse für die Kundenbetreuung bereitstellen muss.

Magst du noch die Frage beantworten, von welcher Adresse die Antwort kam? Ich vermute “vertragskunden-kontakt@...”. In dem Fall wurde die Mail als “Vertragsangelegenheit” eingestuift und an die (nicht mehr erreichbare / benutze) Adresse der Kundenbetreuung weitergeleitet. Daraufhin kam die Antwort an dich zurück, dass es die Adresse nicht gibt.

Übrigens, ich finde es auch nicht gut, dass es keinen E-Mail-Kontakt gibt, verstehe aber warum o2 diesen Kanal damals eingestellt hat.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 1, 2022

Diese kam von impressum@cc.o2online.de also dieselbe. 

Nein wie ich schon sagte ich habe diese Antwort auf eine Mail erhalten, in der kein Inhalt im zusammenhang irgendeines Vertrages versendet habe.

 

 

Dies habe ich geschrieben.

 

Also es ging nicht mal um Kundenbetreuung an sich.


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 1, 2022

Dann muss ich gestehen, dass die Antwort nicht nachvollziehbar ist.