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kündigung nach § 46 Abs. 8 S. 3 TKG wurde nicht angekommen

  • February 9, 2022
  • 9 Antworten
  • 199 Aufrufe

Hallo o2, 

auf welche rechtliche Grundlage stützt ihr euch eine Kündigung nach § 46 Abs. 8 S. 3 TKG abzulehnen oder nicht anzunehmen? 😅

 

 

Edit by o2_Manuela: Verschoben von o2 Mobilfunk: Vertrag & Tarife → o2 DSL: Vertrag & Tarife

Lösung von o2_Manuela

Hallo @TSWU777 , 

herzlich Willkommen in unserer Community! :blush:

Ich habe mal ein bisschen gestöbert und es sieht für mich so aus, als wenn dein Anschluss an der neuen Adresse über DSL laufen sollte.

Wir können derzeit nur keine Nutzung erkennen, da kein Router angeschlossen ist.

Magst du dich einmal mit unseren Kollegen aus der Technik in Verbindung setzen?

Dich sollte auch bald ein Brief erhalten, wo du darum gebeten wirst, uns telefonisch zu kontaktieren.

Ich denke man möchte hier mit dir testen, ob DSL funktioniert oder ein Wechsel auf Kabel machbar ist.

Setze dich gerne mit den Kollegen in Verbindung und gebe hier gerne eine Rückmeldung, ob vielleicht doch noch geschaltet werden könnte.

Wenn wir gar nicht bei dir an der neuen Adresse liefern können, dürfte ja einer Sonderkündigung nichts mehr im Wege stehen.

Liebe Grüße

Manuela

9 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • February 9, 2022

Die rechtliche Grundlage ist das TKG! Entweder die Voraussetzungen liegen vor oder nicht. Wenn o2 eine Kündigung ablehnt, wird dies in der Regel von der entsprechenden Fachabteilung begründet.

Wenn du der Ansicht bist, eine Kündigung gem. TKG wäre begründet, reiche die Kündigung mit  Begründung und ggf. Nachweisen schriftlich bei o2 ein, dann wird man darauf antworten. Es sind nämlich Einzelfallentscheidungen.


der Giuseppe
Legende
  • Legende
  • February 9, 2022

@TSWU777

Ich nehme an, dass das der Grund ist und bei dir nicht zutrifft, weil du z.B keinen Umzugsauftrag gegeben hattest oder einen entsprechenden Nachweis des Umzuges, oder oder oder..

Darauf reagierte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 46 Abs. 8 S. 3 TKG. Dieser gewährt dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des Umzugs, wenn am neuen Wohnsitz die vertraglich vereinbarte Leistung durch den Telekommunikationsdienstleister nicht erbracht werden kann.

Aber seit 1.12.2021 gilt dieser Pasus:

 

Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

Quelle: Bundesnetzagentur

 

Die entsprechende Umzugsauftrag und die Nachweise sind trotzden beizufügen.

Grüße


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 9, 2022

@der Giuseppe

Beim Mobilfunk braucht man keinen Umzugsauftrag.

Die Frage ist wie der TE die Kündigung begründet hat und warum das Sonderkündigungsrecht in deinem Fall greift.


der Giuseppe
Legende
  • Legende
  • February 9, 2022

@bs0

Hab mich verleiten lassen, da der TE explizit diesen Paragraphen erwähnt hatte, aber in den Unterkathegorien wurde DSL angegeben 🙂 (umzug, dsl)

 

Grüße


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 9, 2022

@bs0

Hab mich verleiten lassen, da der TE explizit diesen Paragraphen erwähnt hatte, aber in den Unterthemen wurde DSL angegeben :) (umzug, dsl)

 

Grüße

Tatsächlich, habe ich übersehen. Dann hat er im falschen Bereich gepostet.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 9, 2022

Umzug liegt vor, der wurde sogar bei o2 angemeldet.

In der Kündigungsbestätigung von o2 steht keine Begründung oder Ablehnung sondern nur die Annahme der Kündigung zu XX im Jahr 2023. Beim Sonderkündigungsrecht, welches greifen soll, weil die Leistung nicht erbracht wurde, gilt die Kündigung aber innerhalb von 3 Monaten. 
Die Begründung nämlich „Nichterbringung der Leistung“ wurde natürlich mit angegeben. 
  

 


Bollermann
Legende
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  • February 9, 2022

Hallo @TSWU777 

 

Seit dem 1.12.21 beträgt die Kündigungsfrist bei Sonderkündigungsrecht sogar nur noch 1 Monat. 

Hast du einen DSL Umzug beauftragt? Oder nur mitgeteilt und möchtest den Anschluss nicht mehr nutzen? 

Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht leisten kann... → bitte den DSL Umzug beauftragen...  Nicht aber, wenn du diesen nicht mehr nutzen möchtest... 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 9, 2022

Hallo @Bollermann @bs0 @der Giuseppe 

DSL Umzug wurde beauftragt, leider kann man in der neuen Wohnung kein DSL nutzen. Internet geht nur über Breitband / Koaxial. 
mehrere Telefonat mit der Hotline dies umzustellen scheiterten, daran dass jeder MA am Telefon eine andere Meinung und Idee dazu hatte aber keine davon umgesetzt wurde oder umsetzbar war. Dann haben wir Widerrufen, keine Reaktion, dann gekündigten nach Sonderkündigungsrecht ohne weitere Gründe (Kündigung wurde zu 2023 angenommen), dann nach Rücksprache mit Rechtsanwalt SonderKündigung nach TKG (also mit Begründung) und wieder kam als Reaktion nur die Bestätigung zu Ende 2023. 

 


o2_Manuela
  • Team
  • Lösung
  • February 19, 2022

Hallo @TSWU777 , 

herzlich Willkommen in unserer Community! :blush:

Ich habe mal ein bisschen gestöbert und es sieht für mich so aus, als wenn dein Anschluss an der neuen Adresse über DSL laufen sollte.

Wir können derzeit nur keine Nutzung erkennen, da kein Router angeschlossen ist.

Magst du dich einmal mit unseren Kollegen aus der Technik in Verbindung setzen?

Dich sollte auch bald ein Brief erhalten, wo du darum gebeten wirst, uns telefonisch zu kontaktieren.

Ich denke man möchte hier mit dir testen, ob DSL funktioniert oder ein Wechsel auf Kabel machbar ist.

Setze dich gerne mit den Kollegen in Verbindung und gebe hier gerne eine Rückmeldung, ob vielleicht doch noch geschaltet werden könnte.

Wenn wir gar nicht bei dir an der neuen Adresse liefern können, dürfte ja einer Sonderkündigung nichts mehr im Wege stehen.

Liebe Grüße

Manuela