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Kündigung bei fehlender Verfügbarkeit - schlechter Service

  • July 29, 2020
  • 4 Antworten
  • 102 Aufrufe

Hallo O2,

 

nachdem ich vor Jahren von O2 geflüchtet bin, hatte ich nun eine zweite Chance erwägt und erstmal 2 Privat-DSL-Verträge abgeschlossen; sogar mit dem Gedanken gespielt, Mobilfunk und Gewerbe umzustellen; aber leider berauscht euer Service meine Sinne erneut nicht.

 

Sachverhalt: Da bei mir ein Umzug ansteht, habe ich rechtzeitig geprüft, ob Ihr an meiner, neuen Adresse auch Verfügbar seid. Dies ist lt. “eurer” Online-Auskunft nicht möglich. Also habe ich unter Einhaltung der 3-monatigen Frist eine vorsorgliche Sonderkündigung eingereicht und unter Angabe meiner neuen Adresse um erneute Prüfung gebeten, ob meine Annahme richtig ist. Als Antwort bekomme ich ein Standardschreiben, dass ich die Ummeldebescheinigung einreichen soll und dann erst geprüft wird, ob Ihr schalten könnt.. (Hallo? Umzug ist erst in drei Monaten). Ich glaube es liegt auf der Hand, dass dies nicht zielführend oder kundenfreundlich ist. Ich soll jetzt abwarten, bis ich umgezogen und umgemeldet bin, mich dann an euch wenden. Dann werdet Ihr mir entweder die Kündigung bestätigen und mich weitere drei Monate knebeln oder mir vllt. doch was anbieten können. Bis dahin sind mir aber die Hände gebunden, da ich auch keinen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen kann. 


Ich habe auch bei eurer Hotline angerufen um den Sachverhalt vernünftig zu klären, daraufhin wurde ich gebeten, es schriftlich einzureichen, da der Kollege da nichts machen kann. Nun frage ich mich, wo die Effizienz darin liegt, das gleiche, was ich vor Wochen per Post übersandt hatte, erneut zu senden?

Ich hoffe, dass wir hier eine Lösung finden und mein zart aufgeflammtes Vertrauen in O2 nicht wieder im Keim erstickt wird. :-)

 

Viele Grüße und Danke.

 

HaRun

 

4 Antworten

Denner
Legende
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  • Legende
  • July 29, 2020

Melde einen Umzug zum xy. Da brauchst du keine Bescheinigung.

 

Die 3 Monate gelten so oder so ab dem Tag des Auszuges, also gewinnst oder verlierst Du nix.

Die Schaltbarkeit oder nicht schaltbarkeit bekommst Du rechtzeitig vorher mitgeteilt, so das Du noch einen anderen Anbieter beauftragen kannst.

 

3 Monate ist eh viel zu früh. Vor 3 Monaten hatte ich maximal 25 Mbit und jetzt könnte ich 250 Buchen.

 

Vielleicht ist nächsten Monat ausgebaut… Mach es 4-6 Wochen vor dem Umzug.


Bollermann
Legende
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Was in 3 Monaten verfügbar ist, kann man erst kurz vor dem Umzug mit einem offiziellen Umzugsauftrag prüfen - bitte die Tipps von @Denner  beachten.

 

Zur Info über die "Frist":

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Danke für eure Antworten. Ich kann es dennoch nicht verstehen, dass O2 keinerlei Aussage dazu treffen kann, ob und wann an meinem neuen Wohnort ein Anschluss verfügbar sein wird; Stand heute ist es ja nicht der Fall. Dann bleiben ja nur zwei Szenarien:

  1. Ich warte, bis ich umgezogen bin. Dann lass ich die Verfügbarkeit nochmal prüfen und bekomme eine Absage. DANN erst kann ich mich um einen neuen Anbieter kümmern und bin dann ggf. paar Wochen ohne Anschluss, obwohl ich beruflich darauf angewiesen bin.
  2. Ich beauftrage nun einen neuen Anbieter, sende nach meinem Umzug die Ummeldung an O2 und Wunder-Was, auf einmal geht es und mein Sonderkündigungsrecht ist dahin. Darf ich mich dann an zwei Verträgen bereichern? 

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese beiden Szenarien einen Sinn ergeben oder kundenfreundlich sind…


Bollermann
Legende
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@HaRun84  beauftrage den Umzug 6 Wochen vorher und nicht erst wenn du umgezogen bist. Du bekommst dann idR innerhalb von 14 Tagen bescheid und hast immernoch 3-4 Wochen Zeit, einen anderen Anbieter zu beauftragen. Zwischenzeitlich könntest du ja schon mal Angebote vergleichen. 

 

Du beauftragst den Umzug, o2 antwortet ob möglich oder nicht. In dem Schreiben wird dir dann das Sonderkündigungrecht eingeräumt (mit Bitte um Zusendung der o.g. Unterlagen) oder der Umzug bestätigt