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Keine Rückmeldung auf meinen Widerruf - Bitte um Unterstützung

  • December 29, 2024
  • 24 Antworten
  • 162 Aufrufe

Hallo liebes O2-Team,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe vor einiger Zeit einen DSL-Vertrag widerrufen und auch eine Empfangsbestätigung dazu erhalten (die Screenshots habe ich beigefügt). Leider habe ich seitdem weder per E-Mail noch per Post eine Rückmeldung zu meinem Anliegen erhalten.

Ich hatte auch schon telefonisch Kontakt mit dem Kundenservice. Dort wurde mir versprochen, dass ich zeitnah eine Rückmeldung erhalten würde – das ist aber bedauerlicherweise bisher nicht passiert. Auch auf weitere E-Mails von mir kam keine Reaktion, was mich ziemlich verunsichert.

 

Es ist nun ein halber Monat vergangen! 

 

Könnt ihr mir bitte helfen, den aktuellen Stand meines Widerrufs herauszufinden? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für eine kurze Rückmeldung oder einen Hinweis, wie ich weiter vorgehen kann.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

 


 

24 Antworten

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  • Legende
  • December 29, 2024

@drapo Wann wurde der Widerruf angemeldet? Mit der Widerrufbelehrung und der Auftragsbestätigung oder erst mit Bereitstellung? Wurde der Widerruf erst mit Bereitstellung gemacht,besteht kein Widerrufsrecht mehr da bereits erloschen 


o2_Daniela
  • Moderatorin
  • January 8, 2025

Hallo ​@drapo,

herzlich willkommen in der o2 Community😊 Schade, dass du den DSL-Vertrag widerrufen möchtest.

Da du die Frage nicht beantwortet hast gehe, ich davon aus, dass du zwischenzeitlich eine Rückmeldung zu
deinem Widerruf erhalten hast?! Falls nicht, lass es uns gerne wissen🙂

Viele Grüße
Daniela
 


  • January 8, 2025

@o2_Daniela 

 

Hallo. Leider nicht. Der Vertrag ist auch immernoch aktiv. 
 

Ich habe keine Rückmeldung per Post erhalten. 
 

MFG

Darian


schluej
Legende
  • January 8, 2025

Moin,

bei Dienstleistungen lauf die 14tage ab Zugang der Widerrufsbelehrung, wieviele Tage nach dem Zugang wurde Widerrufen?

Noch wichtiger… Wo wurde der Vertrag geschlossen, im Laden gibt es keinen Widerruf.


  • January 8, 2025

@schluej 

 

Vertrag geschlossen am 11.12. online. Widerruf erfolgte am 16.12. schriftlich sowie mündlich.
 

Das ganze wurde telefonisch auch akzeptiert. Berechnet wurde es trotzdem. Ein Versandnachweis liegt vor, allerdings erreiche ich von O2 niemanden per E-Mail.


schluej
Legende
  • January 8, 2025

Wurde die E-Mail Adresse aus der Widerrufsbelehrung verwendet, für den Widerruf?


  • January 8, 2025

schluej
Legende
  • January 8, 2025

Hast Du eine Eingangsbestätigung bekommen?

Widerruf auch richtig geschrieben?


  • January 8, 2025

@schluej 

 

lies meine erste Nachricht und den Screenshot dazu. 
 

Ich verstehe, dass du deine Arbeit hier zeigen möchtest und schätze das auch sehr. Aber alles muss auch zu einem gewissen Grad einen Sinn haben.

 

Vielen Dank dir trotzdem und einen angenehmen Abend. Versteh mich bitte nicht falsch.


schluej
Legende
  • January 8, 2025

@drapo Nee ich will hier einen Scheiß zeigen. Der Screenshot zeigt DEIN Email.

Nicht die Eingangsbestätigung die Du von O2 erhalten hast. Die erfolgt automatisch wenn Du die korrekte E-Mail Adresse verwendest. Widerruf ist zumindest keine E-Mail Adresse.

In der E-Mail fehlen alle wichtigen Informationen die Du laut Widerrufsbelehrung nennen sollst.

Das macht die Zuordnung nicht unbedingt schneller und einfacher für die Mitarbeiter von O2.

Sollte der Widerruf innerhalb der Widerrufszeit angekommen sein, wirst Du auch eine Bestätigung bekommen. Da ist O2 eh nicht so schnell und aufgrund der Feiertage wird sich das ganz dann noch zusätzlich verzögern.

 


  • January 9, 2025

Möge Gott dich rechtleiten.


schluej
Legende
  • January 9, 2025

@drapo bin mehr der Type Lichtbringer.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • January 10, 2025

Hallo ​@drapo,

ich konnte einmal nachsehen, der Widerruf deines DSL Vertrages wurde abgelehnt und die Kollegen haben am 2.1. eine Kündigung zum Ende der regulären Laufzeit am 11.12.2026 eingetragen. 

Du hattest dann per Fax am 3.1. und 4.1. geschrieben, dass du den Widerruf deines DSL Vertrages zurücknehmen möchtest.

Wenn du nun möchtest, dass wir nochmal einen Widerruf für dich einreichen, können wir dies gerne tun, da ich ebenfalls sehe, dass du eine Widerrufsbelehrung per E-Mail am 11.12. erhalten hast.

Und in deinem Fax vom 29.12. hattest du ja den Screenshot deines Widerrufes per E-Mail, mitsamt Rufnummer deines Vertrages, vom 16.12. angehängt.

Sollen wir einen Widerruf für deinen Vertrag an unsere Kolleg:innen von unserer Fachabteilung einreichen?

Viele Grüße,

Gerrit


  • January 10, 2025

@o2_Gerrit 

 

Ja.


kunde_404
Mentor:in
Forum|alt.badge.img+10
  • Mentor:in
  • January 10, 2025

@drapo möge Jesus Christus dir vergeben.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • January 10, 2025

@drapo Ich habe den Widerruf deines Vertrages an die Kollegen eingereicht, mit Hinweisen auf die Daten von Widerrufsbelehrung an dich und deinem Widerruf innerhalb dieser Frist.

Die Kolleg:innen werden alles prüfen und dir so schnell wie möglich Rückmeldung geben, bitte halte uns auch hier in deinem Beitrag auf dem Laufenden 🙂

Viele Grüße,

Gerrit


  • January 19, 2025

@o2_Gerrit ​@o2_Daniela 

 

Wie schauts aus? Der Vertrag ist noch immer aktiv. Ich weise darauf hin, dass ich keinesfalls den Widerruf zurückgenommen habe, wie es hier ausgelegt wurde. Der Widerruf wurde nachweislich übermittelt und das konnten Sie auch einsehen. 

Ein Widerruf ist mit Eingang wirksam. Bei einer Rücknahme hätte man einen neuen DSL Vertrag abschließen müssen.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • January 20, 2025

Hallo ​@drapo,

unsere Fachabteilung hat den Widerruf nach einer Prüfung abgelehnt, aufgrund von bestehender Nutzung des Anschlusses.

Viele Grüße,

Gerrit

 


  • January 21, 2025

Ich möchte die Angelegenheit nochmals erläutern, da hier offenbar ein Missverständnis vorliegt, welches auch bereits im Telefonat angesprochen wurde.

 

Ich wohne in einer Wohnung, deren Internetanschlüsse vollständig von der Hausverwaltung verwaltet werden. Laut Mietvertrag haben die Mieter zwar die Möglichkeit, eigenständig einen Internetvertrag abzuschließen, jedoch werden die Anschlüsse ausschließlich von der Hausverwaltung bereitgestellt und verwaltet.

 

Die technische Situation gestaltet sich wie folgt:

• Im Keller des Hauses ist für alle drei Wohnungen jeweils eine FRITZ!Box dauerhaft angeschlossen.

• Innerhalb der Wohnung gibt es LAN-Steckdosen, die mit den zentralen Anschlüssen verbunden sind.

• Es ist Mietern ausdrücklich untersagt, Veränderungen an der technischen Infrastruktur des Vermieters vorzunehmen.

 

Aktuell sind die FRITZ!Boxen in den anderen Wohnungen sogar ungenutzt, was verdeutlicht, dass ich keine Möglichkeit habe, eigenständig einen Router vom DSL-Anschluss zu trennen oder andere Eingriffe vorzunehmen.

 

Daher möchte ich betonen, dass O2 den Anschluss problemlos hätte deaktivieren können, ohne dass meinerseits technische Eingriffe notwendig wären.

 

Rechtliche Grundlage des Widerrufs

 

Gemäß § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) ist ein fristgerechter Widerruf rechtswirksam, sobald er bei Ihnen eingegangen ist. Eine Ablehnung des Widerrufs ist rechtlich unzulässig, da dies gegen die Grundsätze des Verbraucherschutzes verstößt.

Darüber hinaus habe ich gemäß § 346 BGB (Wirkungen des Rücktritts) Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge.

 

Meine Forderung

 

Ich fordere Sie daher auf, die folgenden Punkte umzusetzen:

1. Deaktivierung des DSL-Anschlusses, da ich keine Möglichkeit habe, dies eigenständig vorzunehmen.

2. Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge für den vergangenen und den aktuellen Monat.

 

Ich bitte Sie, dies intern mit Ihren Kollegen abzustimmen und mich zeitnah über die Umsetzung zu informieren. Sollte keine Einigung erzielt werden, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um meinen Anspruch durchzusetzen.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.


  • January 21, 2025

@o2_Daniela ​@o2_Gerrit 

 

Ich möchte die Angelegenheit nochmals erläutern, da hier offenbar ein Missverständnis vorliegt, welches auch bereits im Telefonat angesprochen wurde.

 

Ich wohne in einer Wohnung, deren Internetanschlüsse vollständig von der Hausverwaltung verwaltet werden. Laut Mietvertrag haben die Mieter zwar die Möglichkeit, eigenständig einen Internetvertrag abzuschließen, jedoch werden die Anschlüsse ausschließlich von der Hausverwaltung bereitgestellt und verwaltet.

 

Die technische Situation gestaltet sich wie folgt:

• Im Keller des Hauses ist für alle drei Wohnungen jeweils eine FRITZ!Box dauerhaft angeschlossen.

• Innerhalb der Wohnung gibt es LAN-Steckdosen, die mit den zentralen Anschlüssen verbunden sind.

• Es ist Mietern ausdrücklich untersagt, Veränderungen an der technischen Infrastruktur des Vermieters vorzunehmen.

 

Aktuell sind die FRITZ!Boxen in den anderen Wohnungen sogar ungenutzt, was verdeutlicht, dass ich keine Möglichkeit habe, eigenständig einen Router vom DSL-Anschluss zu trennen oder andere Eingriffe vorzunehmen.

 

Daher möchte ich betonen, dass O2 den Anschluss problemlos hätte deaktivieren können, ohne dass meinerseits technische Eingriffe notwendig wären.

 

Rechtliche Grundlage des Widerrufs

 

Gemäß § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) ist ein fristgerechter Widerruf rechtswirksam, sobald er bei Ihnen eingegangen ist. Eine Ablehnung des Widerrufs ist rechtlich unzulässig, da dies gegen die Grundsätze des Verbraucherschutzes verstößt.

Darüber hinaus habe ich gemäß § 346 BGB (Wirkungen des Rücktritts) Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge.

 

Meine Forderung

 

Ich fordere Sie daher auf, die folgenden Punkte umzusetzen:

1. Deaktivierung des DSL-Anschlusses, da ich keine Möglichkeit habe, dies eigenständig vorzunehmen.

2. Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge für den vergangenen und den aktuellen Monat.

 

Ich bitte Sie, dies intern mit Ihren Kollegen abzustimmen und mich zeitnah über die Umsetzung zu informieren. Sollte keine Einigung erzielt werden, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um meinen Anspruch durchzusetzen.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • January 24, 2025

Hallo ​@drapo,

ich sehe, du hast über einen Kolleg:in bereits ein neues Ticket zum Widerruf eingereicht, welches von den Kolleg:innen unserer Fach Abteilung bearbeitet wird.

Ich habe nun in diesem Ticket hinterlegt, dass in deinem Haus die Router von der Hausverwaltung eingerichtet sind, die Mieter können eigenständig Verträge besitzen, diese gehen dann jedoch über die Router, welche in Betrieb sind und dass du nur einen LAN Anschluss in deiner Wohnung hast, daher war der Anschluss immer aktiv.

Viele Grüße,

Gerrit


  • January 24, 2025

Hallo ​@o2_Gerrit ,

vielen Dank für deine Rückmeldung und dafür, dass du mich so freundlich unterstützt und hilfst. Das ist vollkommen korrekt, und ich schätze es sehr, dass du die zusätzlichen Informationen im Ticket hinterlegt hast.

Danke dir herzlichst für deine Mühe und Unterstützung!

Viele Grüße

@drapo 


  • January 27, 2025

@o2_Gerrit 

Wann wird die Bearbeitung abgeschlossen sein? Ich habe die neue Rechnung erhalten und auch dort wird der Vertrag noch immer berechnet. 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • January 27, 2025

Hallo ​@drapo,

unsere Fachabteilung hat den Widerruf dennoch mit Verweis auf Nutzung und dass der Widerruf außerhalb der Frist ist, abgelehnt.

Mein Vorschlag ist, dass du einen Widerruf machst mit dem Screenshot deiner E-Mail an unsere Widerruf-Adresse vom 16.12.2024 und einem Schreiben der Hausverwaltung, dass diese den Router betreibt und dass es nicht dein eigener ist, du also keinen Einfluss darauf hast, ob dieser aktiv ist.

Viele Grüße,

Gerrit