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Hängende Sonderkündigung wegen Umzugs (§ 60 TKG) – Unberechtigte Abbuchung & Rücklastschrift

  • August 18, 2026
  • 6 Antworten
  • 40 Aufrufe

Hallo liebe O2-Moderatoren,

​ich benötige bitte eure Hilfe bei der Abwicklung meiner Sonderkündigung wegen Umzugs (§ 60 TKG).

Sachverhalt:

  • Grund: Auszug aus meiner Mietwohnung und Einzug bei den Eltern zum 01.08.2026 (am neuen Wohnort besteht bereits ein Internetvertrag).
  • Erster Antrag: Eingereicht am 21.05.2026 (leider ohne Rückmeldung).
  • Erneuter Antrag: Eingereicht am 20.07.2026 (SMS-Bestätigung über Prüfung liegt vor).
  • Stand: Der Antrag wird seit Wochen nicht final bearbeitet.

​Trotz des Auszugs zum 01.08.2026 wurde Mitte August erneut die reguläre Grundgebühr per Lastschrift abgebucht. Da mein Vertrag nach Ablauf der Einmonatsfrist spätestens zum Auszugsdatum hätte beendet sein müssen, habe ich den Betrag über meine Bank zurückgebucht.

Meine Bitte:

  1. ​Manuelle Prüfung und finale Bestätigung der Sonderkündigung zum 01.08.2026.
  2. ​Stornierung der durch den fehlerhaften Einzug entstandenen Rücklastschrift- und Mahngebühren.
  3. ​Erstellung einer korrigierten Abschlussrechnung.

​Die Ummeldebestätigung sowie eventuelle Nachweise kann ich euch auf Anfrage gerne per direkter Nachricht zukommen lassen.

​Meine Kundennummer / Festnetznummer (inkl. Vorwahl) hinterlege ich in meinem Profil bzw. sende sie euch per PN.

​Vielen Dank vorab für die Unterstützung!

6 Antworten

5G_Tester
Legende
  • Legende
  • August 18, 2026

​Meine Kundennummer / Festnetznummer (inkl. Vorwahl) hinterlege ich in meinem Profil

Bitte nicht, da das öffentlich einsehbar wäre! Es sollte mit deinem Mein O2 Account verknüpft sein.

Hast du eine Umzugsbescheinigung gemeldet? 


poales
Legende
  • Legende
  • August 18, 2026

@JeremyZ2905 

wurde der Umzug überhaupt beauftragt? 

 ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, 

wenn O2 dort nicht schalten kann, 

allerdings kann  es bei DSL durchaus möglich sein, 

2 Verträge zu nutzen, wenn die Verkabelung das zulässt,

wenn vor Ort bereits ein  O2 Vertrag besteht ist O2 häufig kulant und 

beendet den Alt-Vertrag. 

Bei einem Umzug haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt nur, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/artikel.html

 

 


Sandroschubert
Legende

 Da mein Vertrag nach Ablauf der Einmonatsfrist spätestens zum Auszugsdatum hätte beendet sein müssen, habe ich den Betrag über meine Bank zurückgebucht.

Der 01.09. wäre 1 Monat und dieser wird dann im September abgebucht. Mit der ungerechtfertigten Rücklastschrift wird alles noch komplizierter.


schluej
Legende
  • August 18, 2026

Ohne einen Umzugsauftrag wird das nichts. Beauftrage bitte einen Umzug.
Wenn O2 nicht deine Geschwindigkeit schalten kann oder kein Anschluss frei ist, kannst Du den Vertrag mit einer Frist voneinander Monat kündigen.


Frau Bollermann
Legende
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@JeremyZ2905 

Die Ummeldebescheinigung musst du der außerordentlichen Kündigung beifügen. 1 Monat Kündigungsfrist ab Datum des tatsächlichen Umzuges. 

Vorausgesetzt, du hast den Umzug des Anschlusses beauftragt und o2 kann am neuen Wohnort nachweislich nicht schalten.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 18, 2026

Hallo ​@JeremyZ2905,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich habe gerne einmal nachgeschaut, warum deine außerordentliche Kündigung bisher nicht bearbeitet wurde. 

Unsere Mitarbeiter hatte dich bereits zweimal schrifltich gebeten, die für eine außerordentliche Kündigung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hattest du die Briefe vom 04.06.2026 und 22.07.2026 nicht erhalten?

Wir benötigen von dir: 

  • Nachweis des Umzuges (z. B. Kopie von Mietvertrag, Wohnungsgeberbescheinigung oder Anmeldebescheinigung für die neue Wohnadresse)
  • bei Mehrfamilienhäusern die genaue Lage der neuen Wohnung: Vorder- o. Hinterhaus, Etage, Lage der Wohnung (links/rechts/Mitte)
  • Nachweis über einen in der neuen Wohnung ggf. bereits bestehenden Festnetzvertrag
  • Soweit bekannt: Informationen zur Anschlusstechnologie des ggf. in der neuen Wohnung bereits bestehenden Festnetzvertrages (z. B. DSL, Kabel, Glasfaser)  

Bisher ist uns die neue Adresse gar nicht bekannt gegeben worden. Dein Vertrag wurde daher vorerst nur fristgerecht zum Vertragsende gekündigt. 

Die Unterlagen kannst du gerne per Kontaktformular einsenden oder per Post an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg

Sobald uns die Unterlagen vorliegen, wird auch die außerordentliche Kündigung geprüft. 

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia