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Liebes O2 Team und Community,

ich habe bei Euch einen Widerruf (sowohl über Kontaktformular, als auch per Einschreiben) für einen fälschlich abgeschlossenen Tarifwechsel von DSL auf Kabel, vor einer Vertragsverlängerung per Telefon abgeschlossen, bei der ich lediglich nach einer Vergünstigung vorab gefragt habe -als langjährige Kundin, für meinen bestehenden DSL-Vertrag. Der Hotline MA verstand mich wohl falsch und ich bekam den Kabelvertrag am nächsten Tag zur Bestätigung zugeschickt. In der Irrtümlichen Annahme es wäre wie am Telefon besprochen meine DSL-Verlängerung mit vergünstigten Konditionen habe ich diesen bestätigt, der Name des Vertrags (O2 Home M 100 und mein bisheriger O2 Home M sind eben auch sehr ähnlich, sodass es mir nicht gleich aufgefallen ist.) Am Tag der geplanten Freischaltung hatte ich dann entsprechend kein Internet + Telefon mehr, habe gleich die Hotline angerufen und erfahren, dass ich nun Kabelanschluss habe 😵, habe sofort telefonisch und im Anschluss auch via Kontaktformular + via Einschreiben Widerrufen.

Eswurde mir komplett alles in Rechnung gestellt, Rechnungsbetrag ist sehr hoch, da mir alles in Rechnung gestellt wurde was geht mit der fälschlichen vorgenommenen Tarifumstellung.

Abesehen davon habe ich auch keinen neuen Router mit dem Freischaltungstermin zugeschickt bekommen, wo es mir hätte auffallen können, dass eine Komplettumstellung von DSL auf Kabel vorgenommen wird. Selbst wenn ich den Router bekommen hätte: habe ich nichtmal eine Kabelbuchse in der Wand…(Frage: wird es bei euch im technischen System nicht erkannt, dass garkeine Kabel-Buchse vorhanden ist beim Anschluss? Habe nur TAE.)

Lange Story, kurzer Sinn: Ich habe nun einen Entschädigungsantrag gestellt mit dem Zeitraum (knapp5 Wochen bis zur Rücksetzung/ Wechsel auf mein ursprüngliches DSL) in dem ich  die Dienstleistungen Internet+FN nicht nutzen konnte.

Die Gutschrift der beantragten Entschädigung übers Kontaktformular kam nun sehr schnell. Eine Widerrufsbestätigung habe ich aber bis heute hingegen nicht erhalten. Nun ist meine Frage:

Werden die rechtlichen Erstattungsvorraussetzungen für eine Gutschrift vorab gesamt geprüft, und dann auch erst gewährleistet? Oder kann es sein, dass die Entschädigung von mir zurrückverlangt wird + der horende ursprüngliche Rechnungsbetrag, falls der Wideruf und Sonderkündigung und Vertragsrücktritt nicht akzeptiert wurde, weil er ein paar Tage nach der eigentlichen Widerufsfrist (14 Tage) gestellt wurde? (Mein Anruf wodurch der fälschliche Tarifwechsel zustandekam fand am 19.3.25 statt, mein Widerruf am Tag der Freischaltung 11.4.25 , wo der Kabeltarif aktiv wurde, ab dem Zeitpunkt ich nicht mehr ins Netz kam).

Kann es sein, dass O2 diese Gutschrift ausnahmsweise wieder zurückziehen kann, insofern mein Wideruf von euch im nachhinein nicht akzeptiert wird, oder bedeutet eine von euch bestätigte und getätigte Gutschrift auch gleichzeitig, dass mein Widerruf angenommen und rechtlich akzeptiert wurde 🤔? Bekomme ich noch eine schriftliche Bestätigung über den Sachverhalt/ Gutschriftaufschlüsselung + Widerrufsbestätigung per Post/ E-Mail? Wenn ja, wann?

Ich bedanke mich vorab schon mal für eine Antwort und Information beim O2-Team und bei der Community für weitere hilfreiche Hinweise und Erfahrungswerte 🤝🍀

@Bueno007 

ein Wideruf hat innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung bzw. der Zustellung der Widerrufsbelehrung zu erfolgen.

Bei einem Home-Vertrag nicht erst nach der Schaltung der Leitung.

Wenn O2 allerdings feststellt, dass die Leitung nicht geschaltet werden kann,

kommt der Vertrag nicht wirksam zustande.

Das ist m. M. rechtlich kein Widerruf.

Ein Router wird nur geliefert, wenn dieser mit bestellt wird.

 

was wurde dir erstattet?

die Vertragskosten? 

oder

eine  Entschädigung gemäß §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ?


Danke für deine Antwort Poales. Habe in meiner Wand neben der Telefonbuchse nur ein Loch… wenn in der Wand ein Kabel sitzen sollte, welches von O2 freigeschaltet wurde und im System auf “Grün” steht, heisst das, dass die Leitung geschaltet werden konnte, obwohl ich physikalisch keinen Router anschließen konnte? Hätte O2 mir Bescheid gesagt, falls die Leitung nicht geschaltet hätte werden können beim Tarifwechsel?

Danke für eine kurze Antwort.

 

Ps.: … habe eine einfache E-Mail mit Hinweis zur Gutschrift für Betrag XXX € auf mein Kundenkonto bekommen. Am Telefon mit der Hotline habe ich erfahren dass es sich dabei um meinen Entschädigungsantrag gehandelt hat. Ob der Widerruf durch ist weiß ich eben nicht, habe noch keine explizite Bestätigung erhalten.


… habe eine einfache E-Mail mit Hinweis zur Gutschrift für Betrag XXX € auf mein Kundenkonto bekommen. Am Telefon mit der Hotline habe ich erfahren dass es sich dabei um meinen Entschädigungsantrag gehandelt hat. Ob der Widerruf durch ist weiß ich eben nicht, habe noch keine explizite Bestätigung erhalten.


@Bueno007 

Hätte O2 mir Bescheid gesagt, falls die Leitung nicht geschaltet hätte werden können beim Tarifwechsel?

 

ja, allerdings erst wenn die Leitung durch den Vorleister geschaltet werden soll.

der Vorleister ist bis zur Dose  im Keller verantwortlich

von dort bis in  deine Wohnung ist der Eigentümer zuständig.


wer ist der Vorleister? Also wäre in diesem Fall Telefonica (ist das der “Vorleister” dafür zuständig gewesen das vorab zu überprüfen ? Ich hätte zur Not ja auch den Kabelanschluss genommen, aber ohne Buchse geht das halt nicht, hatte ich O2 auch geschrieben.

Ach ist das alles kompliziert 😓


@Bueno007 

der Vorleister ist der Kabeleigentümer also Kabelnetzbetreiber

also Vodafone oder andere lokale Anbieter

https://de.wikipedia.org/wiki/Kabelnetzbetreiber

 

bei Mehrfamilienhäusern wird häufig für einen Kabelnetzbetreiber ein Gestattungsvertrag vereinbart.

Das sollte der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung wissen.


… ah, da kam deine weitere Antwort zügiger als meine weitere Frage 😁, also dann Vermieter, nicht Telefonica…

Aber warum gewährt mir O2 überhaupt dann eine Gutschrift für die Entschädigung des Ausfalls, wenn der Wideruf noch nicht angenommen sei und ich eventuell dann den Anschluss des Kabels etc. bezahlen soll? 🤔. So wie du das nun formuliert hast ist es einleuchtend und nachvollziehbar, aber wieso schweigt O2 dazu. Im Falle Sie keine Einwilligung geben wollen, hätten Sie mir ja einfach eine negative Auskunft zu meinem Wideruf, oder eine kurze Erklärung  zukommen lassen können… Stattdessen kommt eine Gutschrift als Antwort auf meinen Widerruf und Entschaädigungsantrag… werte das eigentlich als Zustimmung seitens O2, *hmmm*

Tut mir leid, aber ich komme da langsam nicht mehr mit. Ich warte nun nochmal ab, evtl. ist oder wird ja doch noch alles gut, und es kann sich geeinigt werden. Bin schon seit über 20 Jahren Kundin bei O2, hatte noch nie etwas zu beanstanden, aber das jetzt ist echt anstrengend!

Danke dir Poales für deine guten Rückmeldung 👍🏼


Sicher, dass es nicht der Rechnungsbetrag, der gutgeschrieben wurde, weil der Vertrag nicht zustande kommt? Eine Entschädigung ist in der Situation eigentlich gar nicht vorgesehen.


Eswurde mir komplett alles in Rechnung gestellt, Rechnungsbetrag ist sehr hoch, da mir alles in Rechnung gestellt wurde was geht mit der fälschlichen vorgenommenen Tarifumstellung.

bitte prüfe das mal,wie oben und auch von ​@bs0  angefragt,

hast du Infos dazu in den Rechnungen erhalten?

 

 


Die Hotline sagte mir es sei nur die Gutschrift bezüglich des Entschädigungsantrags. Eventuell sind ja aber inzwischen weitere Erstattungs-Positionen der Rechnung miteingeflossen in den Gesamtbetrag der Gutschrift. Der MA meinte es wäre alles geprüft und ok so wie es läuft, aber ohne Bestätigung in schriftlicher Form traue ich der Sache eben nicht so ganz, und habe Angst dass die meinen Widerruf dann doch noch abschmettern und ich alles zurück- und obendrauf bezahlen muss im Endeffekt… Soll ja alles schon vorgekommen sein

Werde die Gutschrift mit den Rechnungspositionen der betreffenden Rechnung abgleichen und versuchen diese aufzuschlüsseln/ abzugleichen, wie ihr empfohlen habt und warte jetzt einfach noch ein paar Werktage, die Jungs + Mädels von den Vertragsabteilungen haben auch genug zu tun, manchmal dauert die Bearbeitung eben. Falls bis zur nächsten Rechnung nichts mehr kommt hake ich einfach nochmal übers Kontaktformular nach.

Danke für eure hilfreichen Antworten bs0 und poales 👍🏼.


in einigen Tagen schaut auch ein O2 Moderator hier mit rein,

wenn dein Community Account mit deinem Kundenkonto verknüpft ist,

kann dieser mal drauf schauen.😉


Danke für den Hinweis, dass ein Moderator vorbei schauen wird 🤓. Deshalb sei auch nochmal betont, dass sich mein Storno/ Wideruf des Kabelvertrags nicht in erster Linie darauf begründet, dass ich keinen Kabelanschluss und Buchse in der Wand, und somit keine Möglichkeit hatte diesen auch zu nutzen, sondern in erster Linie auf die Telefonisch getroffenen Vertragsinhalte und Auskünfte zur Verlängerung meines DSL- “O2 Home M” Vertrags mit dem Service-Mitarbeiter bezieht, welcher mir dann aber Irrtümlich den Vertrag mit “O2 Home M100” zur Bestätigung schickte, was am Telefon einfach so nicht besprochen wurde, dass eine Umstellung auf Kabel stattfinden soll. Das brachte den Stein dieser langwierigen Misere unseres “ heimischen, digitalen Zwangsfastens” von knapp fünf Wochen ins rollen… und war Grund für meinen Wideruf und Storno (+ Sonderkündigung des Kabelvertrags um schnellstmöglich wieder zurück auf meinen gewollten und bisher genutzten DSL umsteigen zu können.)

We’ll see, vielleicht kann mir der Moderator dann ja noch Infos zum aktuellen Stand der Dinge + meinem Widerruf geben, das wäre super 😊!


dein Widerruf war in jedem Fall zu spät.

ein Wideruf hat innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung bzw. der Zustellung der Widerrufsbelehrung zu erfolgen.


Die Dame damals an der Hotline, an dem Freischaltungstag an dem ich nicht mehr ins Netz konnte wegen der Umstellung, sagte mir ich könne in diesem Fall vom “Sonderkündigungsrecht” gebrauch machen und solle diese mit dem Widerruf postalisch (Einschreiben) schicken, was ich dann auch (zus. per E-Mail an die Wderrufstelle und zusätzlich via Kontaktformular) gesendet habe.

Dafür habe ich dann auch eine Bestätigung via E-Mail erhalten mit dem Hinweis, dass der Internet- und Festnetztarif erfolgreich storniert wurde. Und ein zweites Schreiben indem steht: “die Vertragsverlängerung vom 19.3.2025 habe ich für Sie storniert. Somit ist die ursprüngliche Vertragslaufzeit wieder aktiv”.  Aber ein explizites “Widerrufsbestätigung” per Post habe ich eben noch nicht erhalten. Oder ist diese “Ihr Auftrag wurde erfolgreich storniert” E-Mail schon die “Widerrufsbestätigung”, also rein rechtlich gesehen ausreichend als E-Mail auf die ich mich im Notfall auch beziehen kann, falls eine Rückforderung der Gutschrift kommt?


Hallo ​@Bueno007 ,

ich kann Deine Sorge verstehen, aber was wären die Alternativen? Du könntest Dir ein Faxgerät kaufen und dann hoffen, dass Du dieses mit Deinem Anschluss ans Laufen kriegst. Ist das erst einmal geschafft, kannst Du O2 bitten, Dir die zugesandte Mail noch einmal per Fax zuzusenden!

Die vielleicht günstigere Version wäre, dass Du einen an Dich rückfrankierten Briefumschlag schickst, mit der Summe Bargeld, die ein Einschreiben mit Rückschein kostet.

Im letzteren Fall ist nicht sichergestellt, dass das Geld den rechten Weg findet und versickert, womit ich keinem O2-Mitarbeiter etwas unterstellen möchte!

Entschuldige bitte meinen ironischen Beigeschmack, aber wir wünschen uns doch alle, dass die Bürokratie endlich weitestgehend abgebaut wird und dazu gehört eben auch, dass man den unnötigen Verbrauch an Papier, was ja letzten Endes aus Holz hergestellt wird, umgeht.

Gewiss, es gehört da ein gewisses Maß an Vertrauen in das Unternehmen O2. Ich selbst war zwei Jahre Kunde bei O2 und bei mir lief alles glatt! Vom Anfang bis zur Kündigung. Post via Papier erhielt ich dabei nur, wenn es unablässig war. (z. B. mit Erhalt der SIM-Karte)

Natürlich aber solltest Du die von Dir angesprochene Mail dauerhaft speichern.

;)


Ja, das wäre die Bestätigung. Rein rechtlich muss es gar keine Bestätigung geben (bzw. die Bestätigung hat keinen rechtlichen Status). Im Zweifelsfall muss man als Kunde den fristgerechten Eingang des Widerrufs belegen können (was in deinem Fall nicht möglich sein wird, da sie ja zu spät war). Es sieht so aus als ob hier eventuell eine Stornierung aus Kulanz erfolgt ist, aber das ist natürlich nur Spekulation. Dazu kann ein Moderator dann mehr sagen, der Zugriff auf deine Kundendaten hat.


@Bueno007 

hast du Infos dazu in den Rechnungen erhalten?


@bs0 

Deinen letzten Beitrag habe ich grundsätzlich verstanden, aber ich möchte doch grundsätzlich nachfragen, ob der Widerruf nach Erhalt der Vertragsbestätigung gilt - also hier zu spät - oder doch erst, nach Aktivierung des neuen Vertrags! Das wäre eine entscheidende Frage und ist nicht böse von mir gemeint.

 


@GTO63 Ja, das ist tatsächlich eine entscheidende Frage, und die Antwort darauf lautet: Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung (und der Widerrufsbelehrung).


Kann es sein, dass O2 die Audio-Aufzeichnung des Vertragsgesprächs als Grundlage für die Akzeptanz der Sonderkündigung mit Widerruf des Auftrags, und somit folgliche Gutschrift mit Entschädigung getätigt haben? Man wird ja vor Beginn immer darauf hingewiesen, dass es eine Aufzeichnung des gesamten Gesprächs gibt, dazu gebe ich immer mein Einverständnis.


@Bueno007 

Das ist meines Wissens nach nicht der Fall. Die Gesprächsaufzeichnungen dienen nur zu internen Schulungszwecken, sind aber nicht justiziabel. D, h., dass sie nicht dazu dienen, dem Kunden / der Kundin zu beweisen, dass irgendetwas schiefgelaufen ist bei den Verkaufsgesprächen oder man sogar vorsätzlich über den Tisch gezogen wurde.

Würde der Gesetzgeber hier entscheiden, dass zugestimmten Gesprächsaufzeichnungen auch juristisch verwertbar und somit zu speichern sind, dann würden wohl sehr, sehr viele Verträge gar nicht erst zustande kommen.

Ist aber auch nur meine Meinung!

Ich vermute eher, dass Du am Telefon sehr freundlich geblieben bist und nicht aggro unterwegs warst.

;)


Man gibt nur die Zustimmung, dass das Gespräch zu den genannten Zwecken aufgezeichnet werden darf.


Achso, ich dachte nur, dass man hätte so das Missverständnis welches bei dem Gespräch wo der Vertrtag zustande kam vielleicht nachvollziehen konnte, da ich definitiv keinen neuen Tarif auf Kabel haben wollte und immer betonte, dass mein Anschluss so bleiben soll wie er ist. Ich fragte lediglich, ob ich als langjährige Kundin einen Bonus oder Rabatt haben könnte mit der anstehenden DSL- Vertragsverlängerung auf die monatlichen Kosten. Es war ein ausländischer Mitarbeiter, und ich vermute, dass es da einfach zu einem Missverständnis verbaler, rethorischer Natur kam und er das einfach missverstand, dass ich generell keinen günstigeren Tarif haben möchte, sondern nur  erfragen wollte ob ein kleiner Nachlass der monatlichen Festnetz- und Internetgebühren optional für meinen Vertrag zur Verfügung stünde.

Den ganzen Sachverhalt hätte O2 aus der Aufzeichnung heraushören und dann besser nachvollziehen können, wenn es geprüft worden wäre. Habe nur vorhin gedacht, das könnte der Grund für das Ok und einvernehmen für die Gutschrift und Entschädigung nun sein.

Aber wenn die Aufzeichnung ohnehin nicht als justiziable Grundlage verwendet werden kann, wie du schreibst, dann ist dieser Gedanke hinfällig und Möglichkeit obsolet. Ich bin davon ausgegangen dass die Aufzeichnungen sowohl für O2 als auch für den Kunden eine Rechtssicherheit darstellen kann in solchen missverständlichen Fällen.

P.s. an “GTO63”.: Ja, ich bin generell ein ziemlich friedl(i)ebender Mensch und werde nur “agro”, wenn ich dann vom (O2-)Säbelzahntiger angegriffen werden sollte, nachdem ich jetzt netterweise Beuteentschädigung vorab erhalten habe 😁. Eventuell kann der Moderator ja mal hinter den Busch gucken und weitere Hinweise dazu geben ob da eventuell irgendetwas derartiges lauern könnte was ich bisher übersah…

-Spass beiseite: ich hoffe ich erhalte bald eine definitive weitere schriftliche Aussage Seitens O2 zum Sachverhalt, ob alles mit der Gutschrift nun geklärt ist, oder ob der Widerruf doch noch abgewiesen wird im nachhinein und ich womöglich komlett alles zurückzahlen muss… Auch wenn mir der Hotline-MA sagte ich solle mir keine Sorgen machen, alles wurde geprüft und ist in Ordnung: man hält es eben am Ende doch lieber schriftlich, in Zahlen gelistet und bestätigt in der Hand, als einer telefonischen Auskunft zu vertrauen.

 

Danke an die Community für eure vielen und hilfreichen Kommentare zu meinem Anliegen. Hätte ich die Community schon mal früher gefunden… 🙂 Danke für den Austausch und die Hinweise!


Hallo ​@Bueno007 ,

wende Dich am besten NIE WIEDER an die Hotline, wenn Du Fragen oder erst recht Probleme haben solltest! Die Hotline-Mitarbeiter sind in aller Rege angestellt bei einem sogenannten, ausgegrenztem (outgesourced?) Unternehmen, welches im Auftrag von O2 AUF PROVISIONSBASIS versucht, möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erzielen.

Mitunter gehen die Probleme bei weitem nicht so glimpflich aus, wie bei Dir, was mich wiederum davon überzeugt, dass Du am Telefon sehr freundlich warst und obendrein einen netten Menschen am anderen Ende der Leitung hattest, welcher nicht unbedingt ein Callcenter-Mitarbeiter war.

So oder so, genieße Deinen neuen alten Tarif!

;)


Danke für deine wohlwollenden, abschließenden Worte liebe/r GTO63 😊. Ja, ich vermutete so etwas während den Anrufen schon oft, weil immer ein ziemlich reges Treiben in der Hintergrundkulisse herrschte (in allerlei Sprachen), was mir die Vermutung nun durch deine getroffene Aussage gerade bestätigt … Ich bin die Letzte, die eine Mutwilligkeit unterstellt… Aber je mehr man erfährt umso einleuchtender wird der Sachverhalt.

Aber ich habe dann wohl doch noch Glück gehabt, dass die Sache mit dem Widerruf und Sonderkündigung bei jemandem gelandet ist, der gewissenhaft den Faktenstand begutachtete und ihn zu Kundengunsten bearbeitete + entschied, dass mein Widerruf rechtens war (ich bleibe jetzt mal herzhaft optimistisch, dass da nichts mehr nachkommt).

Und ja: ich genieße die Online-Zeit mit meinen geliebten zurückerhaltenen DSL-Tarif -nach fünf-Wöchiger Zwangsabstinenz nun wirklich sehr!

Schönes Wochenende :)


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