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Gesetzliche Tarifinformation

  • December 15, 2025
  • 2 Antworten
  • 28 Aufrufe

Hallo in die Runde

nachdem ich seit Wochen (Monaten) ständige Ausfallzeiten beim DSL habe, fiel mir auf, dass ich einen alten Tarif S mit 15 GB laufen habe für satte 30 Euro. Da ich Vollzeit im Homeoffice arbeite, ist sowohl der Tarif nicht mehr zeitgemäss, als auch die permanenten Abbrüche.

Nun kommt heute die Gesetzliche Tarifinformation, dass ich mit diesem Tarif “bereits im Besten Tarif liege”. Wie kommt o2 darauf? Wenn das eine gesetzlich vorgeschriebene Information ist, dann sollte man meinen es käme eine Nachricht, in der darauf hingewiesen wird, dass für 30 Euro ein besserer Tarif zur Verfügung steht. 

An wen wendet man sich bzgl. der missverständlichen Aussage? Und an welche Behörde kann diese Aussage bzw. Information zur Prüfung weitergeleitet werden ?

 

Besten Dank vorab für hilfreiche Informationen. Ich benötige keine Tarifbelehrungen ;-) 

2 Antworten

Bumer
Legende
  • December 15, 2025

Die gesetzliche Tarifinformation berücksichtigt nur den Listenpreis bzw. unbefristete Rabatte. Das steht auch so drin.

Um einen neuen Rabatt zu erhalten, solltest du dir über eine VVL Gedanken machen.

@o2_Mitarbeiter, bitte in passenden Bereich verschieben!


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  • Legende
  • December 15, 2025

einen alten Tarif S mit 15 GB laufen

Ich denke da täuschst du dich. Ich bin nun seit 17 Jahren bei o2/Alice und kann mich wirklich nicht daran erinnern, dass jemals ein DSL-Tarif mit 15 GB Datenvolumen angeboten worden ist. 

Da der günstigste aktuelle o2 Home Tarif einen Grundpreis von 34,99 EUR/Monat hat und 30 EUR < 34,99 EUR, ist die gesetzliche Tarifinformation zutreffend. Es gibt schlicht keinen günstigeren Tarif. Siehe aktuelle Preisliste.