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Finger weg von Anrufen aus der O2-Zentrale – Bitte um Stornierung & Reklamation

  • February 12, 2025
  • 41 Antworten
  • 865 Aufrufe

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41 Antworten

o2_Bianca
  • Moderatorin
  • February 13, 2025

Hallo ​@echowave,
es tut mir leid, dass dein Gespräch mit der Kundenbetreuung nicht direkt erfolgreich war. Umso mehr freut mich aber das du im zweiten Anlauf hilfreiche Tipps erhalten hast.
Liebe Grüße Bianca


  • Legende
  • February 13, 2025

Was soll ich mit 2 Verträgen? Diese Frage ist in Deinem Fall irrelevant. Die Kündigung wird Dir abgelehnt. Tue Dir selbst ein Gefallen und kündige bei der Telekom. Recht haben und Recht bekommen …


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 19, 2025

@FaceHugger 

Vielen Dank für deine Empfehlung, aber ich werde meinen Vertrag mit der Telekom nicht kündigen.

Ich arbeite im Homeoffice und bin auf eine stabile Internetverbindung angewiesen. Ich möchte kein Risiko mit einem Netz eingehen, das ich nicht getestet habe. Wie ich bereits erwähnt habe, war ich während der gesetzlichen Testphase nicht zu Hause, da ich im Urlaub war, und hatte daher keine Möglichkeit, den Service von O2 zu prüfen. Ich möchte mir keinen weiteren Ärger mit O2 einhandeln.

Ich habe eine Sonderkündigung beantragt, aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Ich warte auf eine Antwort – wobei ich mir nicht sicher bin, ob überhaupt eine kommt – und werde dann weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Leider bestätigt diese Erfahrung nur meine Erwartung: Ein günstiger Tarif bedeutet oft auch billiges Management und schlechten Kundenservice.


poales
Legende
  • Legende
  • February 19, 2025

Wie ich bereits erwähnt habe, war ich während der gesetzlichen Testphase nicht zu Hause, da ich im Urlaub war, und hatte daher keine Möglichkeit, den Service von O2 zu prüfen.

 

das ist dein Problem 

und  nicht  das  Problem  von O2. 

das ist keine Testphase, sondern die gesetzliche Widerrufsfrist.

 

bei Festnetz ist  normalerweise

 die Schaltung deutlich nach Ende der Widerrufsfrist.

das wird dir ein Anwalt gerne gebührenpflichtig erklären


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 19, 2025

@poales 

Ich betrachte die gesetzliche Widerrufsfrist als eine Testphase. Wenn ich mit der Geschwindigkeit nicht zufrieden bin, kann ich nur innerhalb dieser 14 Tage kündigen. Also Testphase = Widerrufsfrist.

Bevor du behauptest, dass dies mein Problem ist, lass mich klarstellen: Dies ist das Problem von O2, Punkt - der O2-Mitarbeiter, der seine Arbeit nicht vollständig abschließen kann (was der Hauptpunkt dieses Beitrags ist).

Die Antwort war einfach an ​@FaceHugger gerichtet, um zu erklären, warum ich meinen Telekom-Vertrag nicht kündigen möchte, also sollte das nicht dein Anliegen sein.

Aus deinen Kommentaren habe ich das Gefühl, dass du als Sprecher von O2 auftrittst. Wenn du weiter kommentieren möchtest, versuche bitte, den Kontext besser zu verstehen.


poales
Legende
  • Legende
  • February 19, 2025

ich versuche  dir nur die gesetzliche

Situation zu vermitteln.

Informiere dich mal z.b.

bei der Verbraucherzentrale.

da steht eindeutig  nach Abschluss des Vertrages

Bundesnetzagentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html#Abschluss


poales
Legende
  • Legende
  • February 19, 2025

Nachtrag

das dir am Telefon fehlerhafte Infos gegeben wurden bestreite ich nicht,

aber leider ist das nicht zu belegen, daher ist eben die Vertragszusammenfassung so wichtig.

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 19, 2025

@poales 

Siehe auch Minderung oder außerordentliche Kündigung - "Sie dürfen das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen...."

Ich habe bereits erwähnt, dass es eine Sprachaufzeichnung des Vertrags gibt. Wenn ich mich nicht irre, hast du bereits einen O2-Mitarbeiter gebeten, zu klären, ob O2 Zugriff auf die Gesprächsaufzeichnungen beim Vertragsabschluss hat. Es wäre daher besser, auf deren Antwort zu warten – vorausgesetzt, sie äußern sich dazu.


  • Legende
  • February 19, 2025

Lauf nicht gegen Windmühlen an. Der Aktivierungstermin wurde Dir innerhalb der Widerrufsfrist schriftlich bestätigt. Dein link ist wie genau auf Deinen Fall anwendbar?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 19, 2025

@FaceHugger 

Ja, das Aktivierungsdatum ist schriftlich festgehalten – und? Warum sollte der Link nicht auf meinen Fall zutreffen? Ich wiederhole: Das Aktivierungsdatum wurde auf ein Datum gesetzt, das nicht vereinbart war. Außerdem sollte der Vertrag erst nach Beendigung meines aktuellen Vertrags mit meinem jetzigen Anbieter beginnen – beide Vereinbarungen wurden nicht eingehalten. Damit ist der Link für meinen Fall relevant.


Und falls du meinen Beitrag vor ein paar Tagen gesehen hast: Die Idee, eine außerordentliche Kündigung einzureichen, wurde mir von einer O2-Mitarbeiterin in einem Telefonat vorgeschlagen. Sie erklärte mir, über welchen Weg ich meine Reklamation erneut einreichen kann – diesmal mit einer außerordentlichen Kündigung, damit sie endlich die Sonderkündigungsabteilung erreicht.


  • Legende
  • February 20, 2025

Dir wird der schriftliche Weg empfohlen, weil die Mitarbeiter telefonisch nichts machen können bzw Deinen Wunsch nicht entsprochen werden kann. Jetzt gehts ne Instanz höher und die wird Dir das auch ablehnen. 
Auch wenn so besprochen, Du erhältst zusätzlich alles schriftlich innerhalb der Frist zugesendet, gerade auch um Missverständnisse beim Abschluss unmissverständlich auszuräumen. Da hättest Du reagieren können. 
Versteh die Relevanz des links für Dich immer noch nicht. Ja, es gibt bei Verträgen unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Und?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 20, 2025

@FaceHugger 

Wenn die höheren Instanzen dies ablehnen, wird der nächste Schritt sein, die rechtlichen Behörden einzubeziehen, um den Fall weiter zu klären (was auch im Link erklärt wird). Ich habe noch keine schriftliche Bestätigung über das, was versprochen und besprochen wurde, erhalten.

Falls du nachvollziehen kannst, warum der O2-Mitarbeiter mir empfohlen hat, die außerordentliche Kündigung zu nutzen (was übrigens auch online möglich ist, indem ich die E-Mail, die ich bereits an widerruf@cc.o2online.de geschickt habe, einfach hochlade), warum verstehst du dann nicht die Relevanz des Links? Um dir zu helfen, gehe einfach auf den Link, scrolle oder navigiere zum Abschnitt 'Minderung oder außerordentliche Kündigung', wo genau die Maßnahmen erläutert werden, die ich bisher ergriffen habe und welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte, falls keine Lösung gefunden wurde. Wenn du es immer noch nicht verstehst, ist es in Ordnung, solange ich es verstehe, weil es nur für mich relevant ist und nicht für dich. Also bitte versuche nicht, es zu verstehen.


poales
Legende
  • Legende
  • February 20, 2025

berichte gerne wie’s weiter geht 🤷


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • February 20, 2025

@poales 

Auf jeden Fall, mache ich 🤔


  • Legende
  • February 20, 2025

Man kann eine Sonderkündigung einreichen, ja! Aber auf Dich trifft nichts was in dem Link steht zu. Geh den Rechtsweg, den wirst Du verlieren. Du hast die Vertragsunterlagen nicht gelesen die innerhalb der Frist zugesendet wurden. Wenn es zu Missverständnissen im Gespräch gekommen ist, dann werden die damit ausgeräumt. 
 

Die Mail wird übrigens nicht bearbeitet, da wirst Du ewig auf Rückmeldung warten bzw. wird der Widerruf abgelehnt. Wideruf ist nicht Sonderkündigung! Soviel zum Thema Mitarbeiter und deren hilfreiche Tipps.


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 20, 2025

Und Sonderkündigung (im Vertrag vereinbart oder gesetzlich festgelegt) ist nicht außerordentliche Kündigung, was in diesem Fall zutrifft. Ich denke nicht, dass o2 der Kündigung zustimmen wird, und da es dem Sachverhalt entsprechend Kulanz wäre, werden rechtliche Schritte außer Kosten nichts bringen. Die günstigste Variante wäre eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, die vermutlich von rechtlichen Schritten abraten wird. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

Nein, man muss im Urlaub keine E-Mails lesen, dann aber mit den Konsequenzen leben, falls vertragsrelevante oder fristgebundene E-Mails in der Zeit nicht beachtet werden.

Wie es weiter geht willst du berichten. Vielleicht stimmt o2 überraschenderweise der Kündigung zu. Kulanz eben.