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Faktenerfindung und Vertrauensbruch


Hallo,

Meine Beschwerde ist komplex:

  1. ich habe den DSL-Vertrag meiner alten Wohnung wirksam mit Bestätigung gekündigt. Dennoch werden weiterhin Beträge abgebucht, obwohl ich dort nicht mehr wohne.
  2. Mir wurde ein Bleiberabatt für die neue Wohnung angeboten. Nachdem eine Aktivierung zum Wunschtermin nicht möglich war, wurde ein neuer Auftrag angelegt (ebenfalls mit Rabatt, ohne Anschlussgebühr)
  3. Nachdem dieser Auftrag ohne Rückmeldung niemals aktiviert worden war und ich in der Schwebe gelassen wurde, habe ich mich beschwert und eine neue Vertragsbestätigung ohne meine Zustimmung erhalten mit erneuter Verschiebung des Anschlusstermins. Alle Rabatte wurden gestrichen. Nach Beschwerde über Streichung der Rabatte wurde erklärt, alle früheren Verträge seien angeblich früher storniert worden. An mich wurde nichts kommuniziert.
  4. O2 behauptet mich angerufen zu haben. Aber mein Protokoll ist leer! (habt ihr eine bei euch gekündigte Nummer angerufen?!) … oder ihr erfindet Fakten als Kundenabwehr.

Zu Punkt 3 lag niemals eine Einverständnis vor und der einseitig, willkürliche geänderte Vertrag ist nichtig!

Findet eine Lösung, O2 kann ich nicht mehr ernst nehmen. Ich benötige dringendst einen Festnetzanschluss, den ich eigentlich seit Anfang Juni hätte haben sollen. Handyempfang habe ich leider nur, wenn ich direkt am Fenster stehe, wo ich natürlich nicht arbeiten kann. Neuer Anschlusstermin wäre nun irgendwann im August.

Ich habe von einer Ausfallentschädigung von 10 Euro am Tag gelesen, die laut Bundesnetzagentur für jeden entfallenden Tag ansteht. Ich schlage vor, diese findet Berücksichtigung im neuen Angebot. Die Lust einen Anwalt zu kontaktieren steigt mit jedem Tag weiter an.

24 Antworten

poales
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  • Legende
  • July 6, 2023

@wissenschaftler007

moin, was ist denn jetzt dein Vertragsstatus?

Eigentlich musst du inzwischen aktiv der Vertragszusammenfassung zustimmen.

 

  1. ich habe den DSL-Vertrag meiner alten Wohnung wirksam mit Bestätigung gekündigt. Dennoch werden weiterhin Beträge abgebucht, obwohl ich dort nicht mehr wohne.

Hast du gekündigt?

zu wann?

oder wurde ein Umzug beauftragt?

Hast du die Rechnung innerhalb der vorgesehenden 8 Wochen reklamiert?

Ich würde dies immer schriftlich und nachweisbar tun.

z.B. über das O2 Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


Eine Eingangsbestätigung der Kündigung habe ich am 30.04.2023 um 19:08:35 Uhr gesendet, laut PDF-Bestätigung von O2.

Am 06. Mai wurde eine Vertrag telefonisch mit einer Mitarbeiterin geschlossen, die in Einverständnis einen Antrag über einen Preisvergleich storniert hat. Ich selbst habe wirksam darum gebeten, weil der Rabatt attraktiver war (erst einen Tag nach Preisvergleich in den analogen Briefkasten erhalten).

Am 12. Mai erhielt ich die Info, dass der Anschluss noch belegt sei. Am 13. Mai schrieb meine Vermieterin, dass der Vormieter gekündigt habe (der Vormieter ist der Vermieter). Die Kündigungsbestätigung liegt dem Vermieter vor. Eine Bestätigung über Phase 1 erhielt ich per SMS.

Am 12. Juni erfolgte eine Bestätigung per SMS an mich, dass Phase 1 aktiv sei. Ich war auf der Arbeit, über die SMS habe ich mich gewundert.

Am 16. Juni erhielt ich eine neue Vertragsbestätigung mit neuem Termin. Anschlusstermin 03. Juli.

Am 29. Juni habe ich mich beschwert, darauf hin hat O2 eigenmächtig den Auftrag storniert und diesen auf August vorschoben (Beschwerde = Strafe für Kunden ?).

Am 04. Juli wurde der August zum Anschluss bestätigt. Die Konditionen wurden eigenmächtig geändert.

Mein Hinweis per Email über den fehlerhaften Vertrag wurde abgeschmettert. Die Betreuerin hat sich selbst zitiert statt und den fehlerhaften Vertrag referenziert, statt auf die gültigen Zusagen zurückzukommen. Ein Fehler wird mit einem Fehler begründet.

vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider war mir ein telefonischer Informationsaustausch nicht möglich [Anm: wieso?]. Daher erhalten Sie meine Stellungnahme in schriftlicher Form.Gern habe ich mich Ihrer Vertragsanfrage angenommen und den Sachverhalt für Sie geprüft. Ihren Kun­den­daten kann ich entnehmen, dass der Vertrag vom 6. Mai 2023 storniert wurde. Inder Vertragszusammenfassung vom 6. Mai 2023 war der Rabatt von 24x7,50 EUR enthalten. Der Auftrag vom 4. Juli 2023 enthält keinen Rabatt auf die Grundgebühr.Um Missverständnisse zu vermeiden, erhalten Sie bei Vertragsänderungen immer eine schriftliche Bestätigung, beispielsweise per E-Mail. Die darin enthaltenen Informationen sind verbindlich. Diese haben wir Ihnen am 4. Juli2023an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse schriftlich bestätigt.
Herr xxx,ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir aus dem genannten Grund einer Rabattierung der monatlichen Grundgebühr nicht zustimmen können [Anm: welcher genannte, gültige Grund?].

Zusammenfassung:

  • Rabatte im Gesamtwert von 230 Euro gestrichen (24x7,50 Euro + Anschlussgebühr), eigenwillig.
  • Ausfall des Festnetzanschlusses, ca. 60 Tage, je 10 Euro = 600 Euro (gem. Bundesnetzagentur)
  • Vertrauensschaden

poales
Legende
  • Legende
  • July 6, 2023

Eine Eingangsbestätigung der Kündigung habe ich am 30.04.2023 um 19:08:35 Uhr gesendet, laut PDF-Bestätigung von O2.

 

zu wann wurde gekündigt?

und zu wann die Kündigung bestätigt?

ein Umzug ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung.


Gekündigt wurde an einem Sonntag, gekündigt wurde zum 31. Mai.

Nichtsdestotrotz konnte ich im Juni keine Vertragsdaten mehr im Portal abrufen. Es ist davon auszugehen, dass der Anschluss wirksam neu belegt wurde. Das heißt auch, meine DSL-Verbindung konnte ich nicht an die Nachmieterin für einen Monat übergeben und weder sie noch ich eine Leistung nutzen. Aus meiner Sicht wäre das Nichterfüllung gem. § 323 BGB.

Laut Portal schien mir der Anschluss nicht zur Verfügung zu stehen, somit wäre für einen Monat doppelt für einen Anschluss kassiert worden.


Bollermann
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@wissenschaftler007 

 

Da fehlt so einiges an Info.. 

 

Hast du den Anschluss fristgerecht oder außerordentlich gekündigt? 

Hast du o2 die neue Adresse mitgeteilt? Die Kündigungsbestätigung zum Ende der MVLZ bzw Ablehnung der außerordentlichen Kündigung erfolgt per Post. 

 

Wurde ein offizieller Umzugauftrag erstellt? 

 

Wurde für die neue Wohnung ein Neuvertrag abgeschlossen? 

 

Du hast keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn du falsch vorgegangen bist... 


schluej
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  • July 6, 2023

Wie lange wäre denn noch die Laufzeit für den Vertrag der alten Wohnung gewesen?

Warum hast Du dafür keinen Umzug beantragt?

 

Ingesamt klingt das so wirr, das ich vermute das Du an dem Dilemma ein hohen Eigenanteil hast.


poales
Legende
  • Legende
  • July 6, 2023

@wissenschaftler007 

auf der Rechnung ist auf Seite 2 normalerweise die Kündigung eingetragen.

Hast du auf den Abrechnungszeitraum geachtet?

Die Rechnung wird rückwirkend berechnet.

 

ansonsten lies dies mal

Wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge

Außerdem gibt es in diesen Fällen einen weiteren Schutzmechanismus: Sie müssen einen solchen Telekommunikationsvertrag, der z.B. am Telefon geschlossen worden ist, ohne dass Sie zuvor eine Vertragszusammenfassung erhalten haben, anschließend in Textform genehmigen. Bis dahin ist der Vertrag, so sagen Juristen, "schwebend unwirksam".

Das bedeutet: Geben Sie keine Genehmigung für den Vertrag, ist er nicht wirksam geworden. Der Anbieter hat dann nicht einmal Ansprüche Ihnen gegenüber, wenn er gleich nach dem Telefonat auf die neuen Leistungen umgeschaltet hat. Sie müssen dafür dann nicht zahlen. Stellen Sie also mit der zugeschickten Zusammenfassung fest, dass der Vertrag für Sie nicht in Frage kommt, können Sie an dieser Stelle noch leicht ablehnen.

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/wichtige-neue-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879


Wie lange wäre denn noch die Laufzeit für den Vertrag der alten Wohnung gewesen?

Warum hast Du dafür keinen Umzug beantragt?

 

Ingesamt klingt das so wirr, das ich vermute das Du an dem Dilemma ein hohen Eigenanteil hast.

Die Laufzeit ist doch nach 2 Jahren Laufzeit jeweils monatlich kündbar.

Wieso soll ich einen Umzug beantragen, wenn mir telefonisch ein Rabatt von O2 zum Wiederkehren gegeben wurde (rechtlich gesehen ein Umzug, ich habe noch meine alte Kundennummer)? Was hat das mit Mitverschuldung zu tun, wenn ich einen regulären Kundengewinnungskanal von O2 genutzt habe?


Also, kurz zusammengefasst:

Ich habe gekündigt, ich habe einen Rabatt zum Bleiben erhalten und danach meine Kündigung zurückgezogen und am neuen Wohnort eine Aktivierung beantragt.

Ich habe keinerlei Leistung bisher erhalten, mir wird Geld abgebucht und die Forennutzer möchten mir eine Schuld zuschieben. Habe ich was vergessen?


Für mich klingt das so, als hätte die Mitarbeiterin eine falsche Bestandsbewegung in ihrem O2-ERP durchgeführt und nun weiß keiner, wie man den falsch geführten Bestand wieder zurückbucht.


Bollermann
Legende
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Hallo @wissenschaftler007 

 

Wer hat dich denn beschuldigt? 

 

Lediglich nach mehr Infos gefragt... 

 

Es fehlte, dass du fristgerecht gekündigt hast... 

 

Die Kündigung wurde zurück genommen, deswegen läuft der Vertrag logischerweise weiter... 

 

Hast du eine Bestätigung des Umzugsauftrages erhalten? 


schluej
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  • July 6, 2023

 

Also, kurz zusammengefasst:

Ich habe gekündigt, ich habe einen Rabatt zum Bleiben erhalten und danach meine Kündigung zurückgezogen und am neuen Wohnort eine Aktivierung beantragt.

Wenn Du die Kündigung zurückgezogen hast, läuft der „alte“ Vertrag weiter. An der alten Adresse…

Dann hätte man einen Umzug beauftragen müssen.

Eventuell kann ein O2 Mod. das Kuddelmuddel durch blicken.

Zumal die Beschreibung von Dir nicht wirklich hilfreich sind.


Ich habe eine Bestätigung zu einem Auftrag erhalten. Wie den O2 intern verbucht, weiß ich nicht.

 

Ob ich Neukunde, Rückkehrer mit Altvertrag und neuem Rabatt, Wiederkehrer mit neuem Vertrag, Zweitwohnsitzer, Umzugskunde oder Nervensäge bin, weiß ich nicht.

In der Auftragsbestätigung steht jedoch, dass meine ISDN-Leistungen wunschgemäß im Juli deaktiviert werden. Neukunde bin ich wahrscheinlich also nicht.

Den Freischalttermin habe ich am selben Tag wie den willkürlichen Vertragswechsel bekommen. Nach einer Einwilligung wurde ich nie gefragt.


Dann hätte man einen Umzug beauftragen müssen.

...

Zumal die Beschreibung von Dir nicht wirklich hilfreich sind.

Genauso schwer durchzublicken, wie die wahllos verschickten Briefe von O2.

 

Was man beauftragen muss, kann doch egal sein. Für die Beauftragung ist der Kundendienst da. Manchmal ist eine Kündigung mit Neuanschluss billiger, manchmal eine Wiederkehr.


poales
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  • Legende
  • July 6, 2023

Was man beauftragen muss, kann doch egal sein. Für die Beauftragung ist der Kundendienst da. Manchmal ist eine Kündigung mit Neuanschluss billiger, manchmal eine Wiederkehr.

 

Nur abhängig davon was beauftragt wird,  wird's günstiger oder auch nicht.

Der Kundenservice  kennt sich da prima aus,  wie es Provisionen gibt.


Bollermann
Legende
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Neukundenkonditionen gibt's nur, wenn man in den letzten 12 Monaten keinen o2 MyHome Anschluss hatte. 


Der Rabatt ist kein Neukundenrabatt

Aufgrund des Deaktivierungsdatums sollte der alte Vertrag fortbestehen. Aus meiner Sicht müsste ich jedoch für die leistungsfreie Zeit eine Rückerstattung und Entschädigung erhalten.

 

 

 

 


Bollermann
Legende
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Danke @wissenschaftler007  

Das ist ja jetzt interessant.

 

Wann genau hast du die Kündigung zurück genommen? 


Zunächst habe ich einen Preisvergleich bei einem großen bekannten Anbieter durchgeführt (abends, 05. Mai, 17 Uhr), aber schon am nächsten Morgen ein Angebot per Brief erhalten. Sofort angerufen, Bestellung storniert und schon am 06. Mai eine Vertragsbestätigung zur neuen Adresse erhalten:

 

Bei diesem Angebot wurde mir gesagt, es sei noch nicht ganz sicher, ob es machbar ist (wegen Vormieter), aber das Angebot vom 16. Juni hatte dieselben Konditionen.

Das Angebot vom 16. Juni wurde auch nur erstellt, weil die Rabatte im Angebot vom 12. Juni nicht berücksichtigt waren. Möglicherweise liegt hier der Fehler für die Fehlreferenzierung.


Beschwerde wird nicht bearbeitet? Morgen wird ein Einschreiben mit Aufforderung zur Entschädigung bei der Post eingereicht.

Nach meiner Recherche liegen mehrere Verstöße gegen die Novelle des TKG vor, insbesondere § 54 wurde geradezu mit Anlauf ignoriert.


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 11, 2023

Wann und wie hast du deine Beschwerde denn eingereicht?


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • July 14, 2023

Hallo @wissenschaftler007,

es freut mich, dass du dich mit deinem Anliegen hier an die Community gewandt hast. Das ist in der Tat ein sehr ärgerlicher Fall, gerade wenn man umzieht ist ein Verzicht auf Internet und Festnetztelefon wirklich das Letzte, was man brauchen kann. 

Hier hätte in der Kommunikation zwischen unserer Kundenbetreuung mit dir der ein oder andere klärende Hinweis sicher zu einem besseren Verständnis geführt und offenbar sind dir ja auch falsche Informationen erteilt worden. Das bedaure ich sehr und möchte mich dafür schon einmal ausdrücklich entschuldigen.

Ich möchte kurz erklären, wie es zu diesem Durcheinander gekommen ist: Die Leitung des Vormieters an der neuen Adresse ist offenbar nicht wie ursprünglich angekündigt zum Ende Mai gekündigt worden . Die Gründe hierfür sind uns nicht bekannt, die Folge war aber, dass die Leitungsbestellung für deinen Anschluss in der neuen Wohnung mehrfach abgelehnt wurde. So ist es zu dieser ärgerlichen Verzögerung des Umzugs gekommen. Der 02.08.2023 ist der frühestmögliche Termin zu dem der Anschluss an der neuen Adresse aktiviert werden kann.

Du hattest im Rahmen deiner Kündigung ein tolles Angebot für den Umzug mit einer Vertragsverlängerung erhalten. Da der Auftrag durch die belegte Leitung immer wieder storniert und neu aufgenommen werden musste, ist es zu dem versehentlichen Wegfall des Rabatts gekommen.

Dieses Angebot hat aber nach wie vor Bestand, die 7,50 EUR Rabatt über zwei Jahre erhältst du selbstverständlich. Wenn du einverstanden bist, kümmere ich mich gerne darum, dass sie direkt nach der Aktivierung am 02.08.2023 wieder aktiviert werden. Alternativ klären sonst natürlich auch unsere Mitarbeiter, die deine schriftliche Beschwerde inzwischen vorliegen haben, alle deine Anliegen.

Es tut mir leid zu lesen, dass der Mobilfunkempfang an deiner neuen Adresse nicht so toll ist. Hattest du es im o2-Netz getestet? Denn so schlecht sollte der Empfang dort eigentlich nicht sein. Falls es ein anderes Netz war, bestelle dir doch unsere kostenfreie o2 Testkarte, damit kannst du einen Monat lang unbegrenztes Datenvolumen nutzen, kostenfrei in alle deutschen Netze telefonieren und so das o2 Netz ausgibig testen. Solange du noch auf den Festnetzanschluss warten musst, lässt sich damit ggf. auch für deine Geräte ein mobiler WLAN-Hotspot am Handy einrichten.

Lass mich gerne wissen, wenn du weitere Fragen hast, wir unterstützen dich gerne.

Viele Grüße

Giulia


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 2, 2023

Hallo @wissenschaftler007,

ich wollte noch einmal nachfragen ob die Aktivierung heute gut über die Bühne gegangen ist und ob jetzt alles zu deiner Zufriedenheit funktioniert.

Unsere Mitarbeiter sind bereits mit der Bearbeitung deiner Reklamation beauftragt und kümmern sich zeitnah um die Buchung des Rabatts und um die Entschädigung.

Melde dich gerne bei uns, wenn du noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia