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DSL Sonderkündigung EU Verordnung 2015/2120

  • December 16, 2019
  • 38 Antworten
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38 Antworten

bs0
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  • February 3, 2020

Der letzte Satz macht zwar keinen Sinn, aber das “Problem” hat eigentlich fast jeder. o2 hat dich kulanterweise aus dem Vertrag gelassen, die Gründe werden ein Geheimnis bleiben, aber das liegt eben in der Natur einer Kulanzentscheidung und kann dir eigentlich egal sein. Meine Vermutung: Die BNetzA hat auf deine Eingabe hin angefragt und o2 hatte keine Lust auf einen ewigen Schriftwechsel diesbezüglich und hat dich daher lieber gleich gehen lassen. Dazu wahrscheinlich eine Sperre im Datensatz und Ruhe ist. Aber wie gesagt, ist nur eine Vermutung.

Viel Spaß die nächsten zwei Jahre mit deinem Neukundenangebot bei der Telekom. Ich hoffe, du hast alles ganz genau durchgelesen.


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  • February 3, 2020

Gut, die Telekom hat also derzeit einen höheren Neukundenrabatt als o2 - wo ist da jetzt die Neuigkeit? Da hättest du auch gleich bei der Telekom bestellen können. In 2 Jahren zahlst du dann den erheblich höheren vollen Grundpreis bei der Telekom (und das ohne Allnet-Flat) oder musst wieder den Provider wechseln. Bei o2 würde ich dann besser nicht wieder anklopfen. 


Klaus_VoIP
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  • February 3, 2020

Tja, muss jeder selbst wissen wie er entscheidet. Im Augenblick sind die (Neu-)Kundenkonditionen bei o2 recht schlecht. Aber ob man alle 24 Monate bei Festnetz wechseln will?  

 


Denner
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  • February 3, 2020

Es wäre trotzdem mal schön, wenn ein offizielles Statement zur Sachlage mit der EU Verordnung kommt.


bs0
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  • February 3, 2020

Tja, muss jeder selbst wissen wie er entscheidet. Im Augenblick sind die (Neu-)Kundenkonditionen bei o2 recht schlecht.


Das scheint ja auch der Grund für den Einwand zu sein. Der TE hat nach Ablauf der Widerrufsfrist gemerkt, dass er woanders bessere Neukundenkonditionen bekommt und hat daher versucht wieder aus dem Vertrag zu kommen. Jetzt kann er sich (erstmal) freuen weil o2 tatsächlich mitgemacht.


Klaus_VoIP
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  • February 3, 2020

@Denner Wie lange bist Du denn schon im Forum?  :kissing_closed_eyes:  Da solltest Du wissen, das es bei juristisch angehauchten Fragen keine Antwort gibt. Hier kommen ja noch Detailfragen zum Vertrag und zum Stand der EU-VO bzw. Umsetzung in nationales Recht hinzu. 


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  • February 3, 2020

Nun ja, die offizielle o2-Aussage laut TE ist “aus Kulanz”, also ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wenn so eine Kündigungsmöglichkeit Standard wird, hätte das schließlich erhebliche Folgen. Man müsste die Angebote und Preise entsprechend der lokalen technischen Machbarkeit individualisieren - geht nicht, denn die Vorleistungspreise nehmen auch keine Rücksicht darauf und der Aufwand wäre hoch.

Variante B wäre, die maximale Tarifgeschwindigkeit abzusenken. Dann müssten alle weniger bekommen, auch wenn technisch mehr möglich wäre. Gibt’s derzeit schon beim 25 Mbit/s Rückfallprofil und das ist ein großer Aufreger. Wäre wahrscheinlich am Markt nicht durchsetzbar.

Bleibt nur Variante C, keine Verträge mehr mit langer Laufzeit. Im Ergebnis müsste man die Kosten für die Schaltung eines Anschluss erhöhen und Rabatte reduzieren. Bin ich durchaus dafür; Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit hatte ja Alice auch schon als Markenzeichen und Erfolgsprodukt. Aber ich denke das Ganze wäre nicht im Sinne des TE, der ja lieber um den Euro feilschen möchte. Und Kunden die mal eben kurz einen Anschluss antesten und dann wieder kündigen sind echte Verlustbringer für die Anbieter. Das Geld was da verloren geht, muss an anderer Stelle wieder rein kommen.


Denner
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  • February 3, 2020

Eine eu Verordnung wie z.bsp. Die roamingverordnung ist ja auch nicht juristisch zu diskutieren. 
 

ich habe einen 25 Mbit gedrosselten m50 Vertrag und hätte nach der Sicht des threaderstellers dann ja auch ein sonderkündigungsrecht.


bs0
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  • February 3, 2020

Doch, auch die Roamingverordnung ist “juristisch zu diskutieren”, denn sie greift z.B. die Vertragsfreiheit an. Aus diesem Grund gab es bekanntlich bei o2 das Problem, dass nicht bei allen Kunden automatisch umgestellt wurde, und bei anderen Providern, dass teilweise ungewollt zwangsumgestellt wurde. Das sollte auch “juristisch diskutiert” werden, ist aber dann nicht weiter verfolgt worden. Die Verordnung, um die es hier geht, ist in der aktuellen Form kaum umsetzbar, und das weiß z.B. auch die BNetzA. Die Idee dahinter ist (für den Verbraucher) nicht schlecht, aber die hiesigen Strukturen lassen eine vernünftige Implementierung derzeit nicht zu.


Klaus_VoIP
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  • February 3, 2020

Bei Roaming u.a. Themen gibt es auch klare Vorgaben “von oben” mit nachlesbaren Vorgehensweisen auf der Webseite. Selbst wenn es schon 10 Einzelfälle mit gleicher Problematik gibt (z.B. fragwürdige Anschlußwechselgebühr) kann so ein armer, unterbezahlter Moderator nichts dazu sagen, wenn die Rechtsabt. die Rolle der 3 Affen spielt. 


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  • July 7, 2020

Ich sagte nicht, dass ich eine Minderung bei der Telekom bekomme. Ich sagte, dass ich ein Ersparnis von fast 40% gegenüber der Grundgebühr von o2 habe und es in diesem Sinne eine Minderung darstellt. Ich werde auch nicht mehr weiter drauf eingehen mit Gerüchten und etc. Falls wer das selbe Problem hat und Fragen dazu hat, beantworte ich diese gerne. 

Hey cirez ich hab etwa ein vergleichbares problem & wollte wissen was für eine art Anwalt du hattest? Gut zu wissen wäre noch wie nach deinen messungen weiter ging.

Danke schonmal


bs0
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  • July 7, 2020

Der Anwalt hat bei ihm nichts gemacht. o2 hat den Vertrag aus Kulanz aufgelöst.


  • Besucher:in
  • July 7, 2020

Der Anwalt hat bei ihm nichts gemacht. o2 hat den Vertrag aus Kulanz aufgelöst.

Ui rasche Antwort gleich doppelt danke.

Du warst in einem anderen Beitrag dabei der mir echt geholfen hat. (Sonderkündigung bei geringer DSL Bandbreite?)