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Warum O2
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Hallo

und zwar geht es um einen Produktwechsel den ich am 21. Dezember 2023 beantragt habe mit der Bestätigung, das am 23. Januar 2024 der neue Vertrag aktiviert ist

ich bin von DSL 50mbit auf Kabel DSL 100 umgestiegen

sprich, nach dem 23. Januar 2024 konnte ich erst beurteilen ob mir das so gefällt oder eben nicht 

ich möchte hier jetzt auch nicht gross über gründe diskutieren, ich habe mir das anders vorgestellt und deshalb habe ich das ganze Wiederrufen am 31.Januar und am 2.2 .. warum 2 mal ? beim 1.mal wurde anscheinend die pdf im Anhang nicht geöffnet, obwohl ich das meiner Meinung nach verständlich in die email reingeschrieben habe 

 

Inwischen habe ich eine Antwort bekommen und meine Stornierungsfrist wäre abgelaufen, was ich nicht ganz nachvollziehen kann und auch nicht einsehe

auch wenn ich am 21. Dezember das beauftragt habe, konnte ich das ganze logischerweise auch erst nach dem 23. Januar beurteilen und ab da 14 Tage sprich ich bin in der Frist.

Vertragsbeginn steht inzwischen auch überall 23.01.2024 ob in der APP oder hier

 

Ich habe da natürlich auch wieder drauf geantwortet und noch keine Antwort erhalten und würde gerne wissen wie die Community drüber denkt.. und bitte neutral

sollte das hier ein O2 Mitarbeiter sehen und sich drum kümmmern habe ich natürlich auch nichts dagegen Kundennummer XXXXXXXXXXXX ( Nummer auf meinen Rechnungen) im Antwortschreiben von euch steht Kundennummer XXXXXXXX

 

Bin inzwischen jahrelanger Kunde und ich kann verstehen wenn O2 mich nicht verlieren will aber nicht auf so einem Wege .. 

 

lg
Edit o2_Bianca 08.02.24 08:16Uhr: Kundennummern entfernt. 

Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Bei einem Produktwechsel/Technologiewechsel erhältst du diese mit der Auftragsbestätigung. 

Die Widerrufsfrist ist keine Testphase für ein Produkt. Die Widerrufsfrist dient dazu, dass der Kunde nach einem Online-Vertragsabschluss noch einmal in Ruhe darüber nachdenken kann, ob er den Vertrag wirklich so abschließen wollte oder nicht. Nach der Bedenkzeit von 14 Tagen ist der Vertrag wirksam zustande gekommen; die Widerrufsfrist ist erloschen. 


Gut, ich habe mir schon gedacht das es auf so etwas hinauslaufen wird… dennoch total unlogisch und quatsch, ich konnte das was ich bestellt habe erst nach dem 23. Januar beurteilen und wie gesagt Vertragsbeginn 23. Januar! Ich werde auf jedenfall das mit einem Anwalt sowie dem Verbraucherschutz bequatschen und wenn da die Erfolgsaussichten eher schlecht sind , ist auf jedenfall klar das ich mit ALLEM von O2 weggehen werde zum nächstmöglichen Zeitpunkt


ch werde auf jedenfall das mit einem Anwalt sowie dem Verbraucherschutz bequatschen und wenn da die Erfolgsaussichten eher schlecht sind 

 

Berichte bitte, was da raus kam.

 

ich konnte das was ich bestellt habe erst nach dem 23. Januar beurteilen 

 

Dem Grundgedanken des Widerrufsrecht folgend, würde ich @blablup da nur zustimmen. Verbraucher, die online oder allgemeine außerhalb von Ladengeschäften einen Vertrag machen, sollten die gleiche Prüfmöglichkeit des Vertrages bekommen, wie Kunden, die in einem Geschäft sind. Das sind bei DSL regelmäßig die Vertragsunterlagen. Anders können DSL-Kunden im Geschäft auch nichts prüfen.

 

wie gesagt Vertragsbeginn 23. Januar!

Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 BGB und beträgt 14 Tage. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher nicht vollständig über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde.

 

 

das ich mit ALLEM von O2 weggehen werde zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Kannst du ja. Wird dich keiner hindern. 

 


@Beelzebub85

Deine Vertragsdaten sind hier weltweit öffentlich.

 

spar den Anwalt und

Schau mal bei der Verbraucherzentrale

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117


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