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Warum O2
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bitte nehmt den Auftrag SAL579623088 wieder raus, ich habe nichts bestellt

 

@gadasa65 Mitnichten handelt sich es sich hier Betrug, ich bitte dich mit Nachdruck diese Unterstellungen zu unterlassen.  

Wir haben dir mehrfach per privater Nachricht den Sachverhalt erklärt. Wir haben dir gesagt an wen du dich vorher wenden musst,

damit danach dann mit den Kollegen der Kundenbetreuung dein Anliegen geprüft werden kann. 

Wir dürfen dir hier nicht helfen und dir keinerlei Auskünfte zu deinen Vertragsdaten geben.

Gruß Matze 


natürlich handelt es sich um betrug, wenn O2 ohne mein Einverständnis meinen alten Vertrag kündigt und Zeitgleich einen neuen DSL Vertrag abschließt nur um die 2 Jahre wieder neu laufen zu lassen weil ich ja vor hatte im Juli 2020 zu kündigen, jetzt muss ich bis Januar 2022 warten.

Mich würde mal interessieren wie du das nennst.

Als ich jetzt gerade wieder mal auf diese Seite online gegangen bin war schon wieder ein neuer DSL Auftrag drin. Ich habe mich aber nicht weiter darum gekümmert, weil ich eh keine Chancen gegen so einer Verbrecherfirma habe.

 


Was sagt denn die Stelle, an der du dich wenden solltest? Kam da schon eine Antwort?


natürlich handelt es sich um betrug, wenn O2 ohne mein Einverständnis meinen alten Vertrag kündigt und Zeitgleich einen neuen DSL Vertrag abschließt

 

Hallo @gadasa65 

Wir haben *nicht* ohne Einverständnis gehandelt.

Ich bitte dich nochmals Begrifflichkeiten wie Betrug zu unterlassen!

Dies ist die letzte Verwarnung, sollte das noch mal passieren müssen wir dich leider sperren. 

Gruß Matze    


... weil ich ja vor hatte im Juli 2020 zu kündigen, jetzt muss ich bis Januar 2022 warten.

Einer der vielen falschen Aussagen … :rolling_eyes:

Man kann JEDERZEIT eine Kündigung aussprechen, wenn man der Vertragsinhaber oder ein Bevollmächtigter ist. Dann versäumt man keine Fristen. Möglicherweise gehen Dir die Emotionen irrigerweise durch, da Du die Anzeigen im Portal falsch interpretierst!? Rechtsverbindlich sind einzig die Vertragslaufzeiten in der Rechnung, da die Form und Inhalt gesetzlich geregelt sind. In der Rechnung und im Vertrag sollte der entscheidungsbefugte Inhaber stehen und alle korrekten Vertragsangaben. Bitte prüfe das zuerst!


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