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Automatische Vertragsverlängerung bei Umzug?

  • July 14, 2015
  • 15 Antworten
  • 4088 Aufrufe

D. Thorwarth
Besucher:in
Wird bei jedem Umzug der Vertrag automatisch wieder um 2 Jahre verlängert? Bei mir steht nun, dass der Vertrag bis zum 30.6.2017 läuft - das kann doch nicht sein?! Ich bin nie darauf hingewiesen worden, dass die Bindungsfrist von vorne beginnt...

Lösung von D. Thorwarth

Danke für die Info.

Ich habe nachgeschaut - hier steht tatsächlich, dass sich der Vertrag verlängert. Habe jetzt schon bei der Hotline angerufen und das reklamiert. Ich soll einen 2-Zeiler an die Reklamationsabteilung schreiben und erwähnen, dass ich damals nicht darauf hingewiesen wurde und dass ich die Variante mit der Umzugsgebühr wähle.

Vielen Dank für die Hilfe @stefanniehaus‌, @VoIP-Droide‌ und @René_R!

15 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
Automatisch nicht, aber die Alternative ist die Umzugsgebühr zu zahlen. Was wurde denn vereinbart?


D. Thorwarth
Besucher:in
  • Autor
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  • July 14, 2015
Komischerweise wurde gar nichts vereinbart... also kann ich die automatische Verlängerung rückgängig machen?


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Du hast im Zuge des Umzugs auch nicht den Tarif gewechselt o.ä.?


D. Thorwarth
Besucher:in
  • Autor
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  • July 15, 2015
Nein, ich habe auch keinen Tarif gewechselt. Ich habe lediglich angerufen und meinen Umzug gemeldet... Danke schon mal für die Antworten!


René_R
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 15, 2015
Hallo @D. Thorwarth

schau mal bitte in die Umzugsbestätigung, die du damals erhalst hast, nach was ganz unten bei Kosten bzw. Laufzeit steht. Normalerweise sollte dort ein Vermerk vorhanden sein ob du den Umzug zahlst oder ob dieser kostenfrei mit einer neuen Vertragslaufzeit ist.


D. Thorwarth
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • July 15, 2015
Danke für die Info.

Ich habe nachgeschaut - hier steht tatsächlich, dass sich der Vertrag verlängert. Habe jetzt schon bei der Hotline angerufen und das reklamiert. Ich soll einen 2-Zeiler an die Reklamationsabteilung schreiben und erwähnen, dass ich damals nicht darauf hingewiesen wurde und dass ich die Variante mit der Umzugsgebühr wähle.

Vielen Dank für die Hilfe @stefanniehaus‌, @VoIP-Droide‌ und @René_R!


o2_Christian
Forum|alt.badge.img+19
Hallo D. Thorwarth,



Dein Schreiben ist eingegangen und wird nun schnellstmöglich bearbeitet.

Wenn Du nun eine Löschung der Mindestlaufzeit wünschst, werden meine Kollegen Dir allerdings die Umzugskosten berechnen müssen. Ich hoffe Du bist damit einverstanden.



Gruß,

Christian


D. Thorwarth
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • July 21, 2015
Hallo Christian,

ja ich wünsche die Löschung der Mindeslaufzeit und bin mit der Berechnung der Umzugskosten einverstanden.

Grüße, Daniela


franzi92
Besucher:in
  • Besucher:in
  • March 15, 2017
Schönen guten Abend,

ich habe genau das gleiche Problem......Bereits letzten Monat habe ich ein Schreiben an die Zentrale in Nürnberg verschickt mit der Bitte um Kündigung zur regulären Frist bis 20.10.17. Leider habe ich bisher keine Reaktion erhalten. Im gleichen Zug habe ich daraufhin gewiesen, dass gem. neuer Rechtssprechung § 46 Abs. 8 TKG eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug genzlich verboten ist.

Da ich und auch mein Partner nun immer häufiger Probleme mit o2 hatten will ich für meine Kündigung eine Bestätigung haben. Da ich weder per Telefon noch Chat jemanden erreiche, dachte ich, dass ein Schreiben auf dem Postweg mehr bewirken kann aber anscheinden auch hier werden die Kunden im Stich gelassen. Mein Schreiben ist definitiv angekommen, da ich einen unterschriebenen Rückschein von der Post erhalten habe.

Ich wäre sehr dankbar nun hier endlich Hilfe zu erhalten

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Roggentin


o2_StefanX
Forum|alt.badge.img+16
  • Team
  • March 15, 2017
franzi92 schrieb:

Im gleichen Zug habe ich daraufhin gewiesen, dass gem. neuer Rechtssprechung § 46 Abs. 8 TKG eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug genzlich verboten ist.

Eine Interessante Auslegung. Das besagt aber nicht das nicht beide Seiten vereinbaren dürfen den Vertrag im Gegenzug zum Erlass der Umzugsgebühr zu verlängern.

Du hast den Umzug online selber angelegt und dich für die Variante ohne Gebühren, mit Laufzeit entschieden. Dies wurde in der Auftragsbestätigung zum Umzug auch entsprechend schriftlich kommuniziert.

Das Ganze nun ein Jahr nach dem Umzug zu reklamieren ist ein wenig spät.

Gruß

Stefan


TobiasT
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 18, 2017
Wie hoch sind die Umzugsgebühren?


carolino
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 20, 2018
Ich stehe gerade vor genau demselben Problem. Nirgends in der Auftragsbestätigung des Umzugs ist der Zusammenhang zwischen Erlass der Umzugskosten und Verlängerung der Mindestlaufzeit dargelegt. Wie lautet denn die Adresse der Reklamationsabteilung?


o2_Larissa
  • Team
  • July 20, 2018
Hay hay @carolino,

für deinen DSL Vertrag, mit dem du aktuell im Forum eingeloggt bist, habe ich keinen Umzugsauftrag ersichtlich, daher kann ich für dich nicht nachschauen.

Die Adresse der Kundenbetreuung findest du immer oben auf der Rechnung über deiner Anschrift. Vergiss bitte nicht, bei deiner Anfrage deine Kundennummer anzugeben. Diese findest du ebenfalls auf deiner Rechnung.

Liebe Grüße

Larissa

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  • Besucher:in
  • January 15, 2020

Hallo an alle,

für mich ist das auch genau so! Ich wurde nie darauf hingewiesen, ob ich einen Auswahl hatte, entweder das Umzugsgebühr zu bezahlen und die Vertragslaufzeit zu behalten, oder die Vertragslaufzeit neu zu starten ohne das Umzugsgebühr zu bezahlen. Dann hätte ich mich entschieden, das Umzugsgebühr zu zahlen und die Mindestvertragslaufzeit zu behalten. Was für ein Unsinn! Ich schicke auch mal Reklamation an das Zentral an die Adresse, die Larissa angegeben hat.

Gruß

Soomin


o2_Larissa
  • Team
  • January 20, 2020

Hay hay @Soomin,

 

wenn ich das richtig sehe, hast du den Umzug über einen unserer o2 Shops veranlasst. Dort hast du auch die Vertragsverlängerung unterschrieben. Daher befürchte ich, weil kein Widerrufsrecht besteht, dass der Reklamation stattgegeben wird, da du dich schriftlich damit einverstanden erklärt hast. 

Aber wir schauen erstmal, was bei deiner schriftlichen Reklamation rauskommt. Ich drück dir die Daumen!

 

Liebe Grüße

Larissa