Liebes O2 Team,
das was mir passiert ist, ist wirklich unglaublich..
Vor einigen Monaten bin ich umgezogen. Ein Techniker kam um das Internet freizuschalten. Es gelang ihm nicht. Über einen Monat! später kam erneut ein Techniker. Auch er konnte nichts machen und ließ mich mit den Worten: „Tut mir leid, aber das Internet funktioniert bei Ihnen nicht“ alleine zurück.
Ich war sehr verzweifelt und hatte nur noch eine Option: einen Vertrag über das Kabel-Internet.
Natürlich kündigte ich meinen O2 Vertrag außerordentlich.
Bis heute aber wird die außerordentliche Kündigung leider nicht akzeptiert. Nach unzähligem Schriftverkehr mit Ihnen werde ich gezwungen eine Summe in Höhe von 570€ im Voraus für nicht erbrachte Leistungen in der Zukunft zu zahlen.
Ich hätte nie gekündigt wenn alles so gelaufen wäre wie es sein sollte und nun werde ich als Schüler zu so einer hohen Geldzahlung gezwungen
Nun hoffe ich auf diesem Wege irgendetwas erreichen zu können..
Mit freundlichen Grüßen
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Sowas klärt man nicht in einem Forum. Da nimmt man ein Einschreiben oder Fax und wendet sich schriftlich an den Anbieter.
Du bist hier in einem Forum. Hier wird man dir nicht direkt helfen können. Widerspreche der Forderung schriftlich beim Inkassounternehmen wenn du damit nicht einverstanden bist.
Mit welcher Begründung wurde die Kündigung abgelehnt? Hattest du o2 eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt?
Mit welcher Begründung wurde die Kündigung abgelehnt? Hattest du o2 eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt?
Habe ich alles schon gemacht. Nach meinem Post in Facebook wurde mir von O2 mitgeteilt ich solle die Sache im Forum schildern.
Scheint bei Facebook eine Standardantwort zu werden. Dann viel Erfolg.
Natürlich kündigte ich meinen O2 Vertrag außerordentlich.
Bis heute aber wird die außerordentliche Kündigung leider nicht akzeptiert.
Bei der Sachlage kommt mir das komisch vor. Entweder hast Du was in der rechtlichen Formulierung bzw. im Ablauf falsch gemacht oder sonstwas.
Nach Abgabe an das Inkasso wird sich o2 nicht mehr äussern und inhaltlich kannst Du mit Inkassobuden nicht diskutieren, da die den Sachverhalt weder kennen noch beurteilen können.
Wenn Deine Angaben korrekt sind, dann ist es vor Gericht problemlos. Du mußt nur einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und Abgabe an das Amtsgericht beantragen. Wirst Du dann beklagt, zahlt das Inkasso auch den Rechtsanwalt ... sofern Du alles sauber und schriftlich belegen kannst.
Zu so einem Rechtsstreit helfen Dir aber nur Rechts-Foren.
Hallo,
ich habe mich mal in den Vorgang eingelesen.
Das ganze ist ja nicht von jetzt auf gleich passiert. Es gab im April diesen Jahres Einschränkungen nach einem Umzug, laut den uns vorliegenden Unetrlagen kam es aber zu einer Reparatur, der Anschluss hätte somit genutzt werden können.
Wir hatten Dich darüber informiert, Dich auch gebeten, innerhalb einer gewissen Frist mit uns in Kontakt zu treten, da es sonst zu einer Berechnung der Grundgebühren für die restliche Mindestlaufzeit kommen wird.
Da keine Rückmeldung erfolte, wurde die Restlaufzeit entsprechend in Rechnung gestellt.
Es ist nun, nach einigen Monaten eine Abgabe an ein Inkasso-Büro erfolgt, in diesem Fall können auch wir hier nicht mehr helfen. Für alles weitere empfehle ich, dass Du die im Schreiben genannten Kontaktmöglichkeiten nutzt.
Gruß,
Lars
ich habe mich mal in den Vorgang eingelesen.
Das ganze ist ja nicht von jetzt auf gleich passiert. Es gab im April diesen Jahres Einschränkungen nach einem Umzug, laut den uns vorliegenden Unetrlagen kam es aber zu einer Reparatur, der Anschluss hätte somit genutzt werden können.
Wir hatten Dich darüber informiert, Dich auch gebeten, innerhalb einer gewissen Frist mit uns in Kontakt zu treten, da es sonst zu einer Berechnung der Grundgebühren für die restliche Mindestlaufzeit kommen wird.
Da keine Rückmeldung erfolte, wurde die Restlaufzeit entsprechend in Rechnung gestellt.
Es ist nun, nach einigen Monaten eine Abgabe an ein Inkasso-Büro erfolgt, in diesem Fall können auch wir hier nicht mehr helfen. Für alles weitere empfehle ich, dass Du die im Schreiben genannten Kontaktmöglichkeiten nutzt.
Gruß,
Lars
Tja, hört sich nicht gut an. Wenn die fristlose Kündigung nach Instandsetzung verschickt wurde, dann berechnet o2 mit Recht die vertragliche Grundgebühr bzw. 50% davon.
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