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Außerordentliche Kündigung Umzug Nachweise

  • September 16, 2026
  • 7 Antworten
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Ich ziehe zum 01.11. in ein Haus zur Miete. Ich habe momentan eine 100 GB Kabelleitung welche aber letztes Jahr im November auf 150GB aufgestockt wurde. In dem neuen Haus kann ich von O2 nur eine 100GB DSL Leitung bekommen und wollte deswegen außerordentlich Kündigen weil mein Vertrag sonst noch bis Februar 2027 läuft.

Die Mitarbeiterin am Telefon hatte mir aber gesagt, ich könne NUR mit der Ummeldebescheinigung der Stadt kündigen, mit dem unterschriebenen Mietviertrag, unterschriebener Kündigung des alten Mietverhältnisses oder der Wohnungsgeberbestätigung für das neue Mietverhältnis würde dies nicht gehen.

die Ummeldebescheinogung bekomme ich jedoch erst ab dem 01.11. und müsste aus diesem Grund noch ein oder sogar zwei Monate den alten Vetrag weiter zahlen in einer Wohnung wo ggfs. jemand neues drin wohnt. Die erfolgten Zahlungen können auch laut der Mitarbeiterin nicht zurückgezahlt werden.

Hat irgendwer genaue Infos oder Belege aus den AGB‘s oder ähnlichem, ob dies alles wirklich so stimmt?

Liebe Grüße

7 Antworten

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  • September 16, 2026

Gemäß §60 TKG gilt:

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

 

Die Meldebestätigung ist der übliche Nachweis für einen Umzug. Man kann ja auch mehrere Wohnungen anmieten und das wäre dann kein Umzug im Sinne des TKG. Die melderechtliche Ummeldung muss normalerweise innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen, sonst musst du Bußgeld zahlen. Es lohnt sich also, die Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen, dann bekommst du auch die Bestätigung die du o2 als Nachweis vorlegen kannst. 

Ich würde empfehlen, die außerordentliche Kündigung frühzeitig einzureichen und den Nachweis für den Umzug in Form der Meldebescheinigung sobald wie möglich nachzureichen (und dies auch so bei der Kündigung anzugeben). 

https://info.o2online.de/kuendigung/


bs0
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  • September 16, 2026

Es muss eine amtliche Bescheinigung vorgelegt werden, weil Mietvertrag und Wohngeberbescheinigung keinen Umzug nachweisen. Die Bescheinigung kann aber nachgereicht werden.


Frau Bollermann
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​@Fred1602 

Sonderkündigungsrecht = 1 Monat Kündigungsfrist ab Datum des tatsächlichen Umzuges  = amtliche Ummeldebescheinigung. Also 1 Monat wirst du noch bezahlen müssen.  Früher waren es sogar noch  3 Monate. 


bs0
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  • September 16, 2026

​@Frau Bollermann Wenn die Kündigung mindestens 1 Monat vor dem Umzugstermin eingeht, ist diese schon zum Umzugstermin wirksam, allerdings kann / wird sie erst mit Vorlage der Meldebescheinigung abschließend bearbeitet.


Frau Bollermann
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Die Kündigung ist ja auch wirksam.. nur beginnt die Frist von 1 Monat bei Sonderkündigungsrecht erst mit Umzug. 

Eine fristgerechte Kündigung ist ja auch schon mit Eingang wirksam. Aber  wird eben erst zum Ende der MVLZ gekündigt. 


bs0
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  • September 16, 2026

​@Frau Bollermann 

Die Kündigung ist ja auch wirksam.. nur beginnt die Frist von 1 Monat bei Sonderkündigungsrecht erst mit Umzug. 

 

Nein, die Kündigung wird zunächst als reguläre Kündigung eingetragen, aber sobald der Nachweis nachgereicht wird, wird das Enddatum angepasst.

Die Vorlage der Meldebescheinigung bestimmt nicht den Startpunkt für die Frist, sondern dient als Nachweis für den erfolgten Umzug und die “Berechtigung”, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Maßgeblich für die Frist ist also stets der Eingang der Kündigung.

 


o2_Manga
  • September 23, 2026

Hallo ​@Fred1602 

willkommen in der o2 Community. Schön, dass du uns gefunden hast. 🙂

Die User haben dir ja schon die richtigen Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. 

Hast du denn noch weitere Fragen zu dem Thema oder ist etwas unklar geblieben?

Dann komme gern hier auf den Thread zurück. Wir helfen gern weiter.

Grüße

Manga