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Außerordentliche Kündigung/ fehlende schriftliche Bestätigung

  • October 18, 2025
  • 22 Antworten
  • 142 Aufrufe

Ich habe meine außerordentliche Kündigung bei o2 eingereicht und heute, am 18.10.2025, wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich per E-mail meine Kündigungsbestätigung erhalten werde. Diese habe ich aber leider nicht erhalten. 

22 Antworten

5G_Tester
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  • October 18, 2025

Wann hast du denn die Kündigung eingereicht? Vielleicht braucht die Bearbeitung noch Zeit 


schluej
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  • October 18, 2025

Was ist der Grund?


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  • October 18, 2025

Die außerordentliche Kündigung habe ich am 07.10.2025 eingereicht, aber heute wurde mir diese ja per Telefon bestätigt. Aber ich brauche es ja in Schriftform.

 

Der Grund ist eine bereits seit mehreren Wochen bestehende Sperrung meiner Mobilfunkkarte aufgrund einer strittigen Forderung, welche o2 selbst als falsch anerkannt hat. Trotzdem hat man es nicht geschafft meine Karte zu entsperren.


Bollermann
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  • October 18, 2025

@Hakon 

Aus welchem Grund hast du denn gekündigt? 

*Umzug, Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar?  → Ummeldebestätigung eingereicht? 

*Umzug ins Ausland? → Abmeldebestätigung aus Deutschland und Nachweis aus dem Ausland? 

*Langfristige Störung? → Nachweise eingereicht (Messungen), Frist zur Behebung gesetzt? 

 

Fragen über Fragen... 

Ansonsten wird, bis Nachweise erbracht sind, lediglich die fristgerechte Kündigung eingetragen. 

 

 

 


  • Autor
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  • October 18, 2025

Meine Nachweise habe ich mit meinem Schreiben eingereicht. Es geht mir hier lediglich darum, dass ich keine schriftliche Bestätigung bekommen habe. 


bs0
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  • October 18, 2025

Diese bekommst du sobald die Fachabteilung die Kündigung bearbeitet hat und einer vorzeitigen Vertragsauflösung  zustimmt. Die Hotline kann dazu gar nichts sagen. Wenn du die Kündigung erst am 7. Oktober eingereicht hast, ist es fraglich ob sie schon bearbeitet wurde. Rechne mit 2 - 3 Wochen.

Hast du es schriftlich bekommen, dass die strittige Forderung als solche anerkannt wurde, oder auch nur am Telefon mitgeteilt?


  • Autor
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  • October 21, 2025

@bs0 

Ja, ich habe es schriftlich erhalten. Folgendes ist passiert:

Ich habe versucht vor einigen Monaten einen DSL-Vertrag mit o2 zu machen, dieser wurde aber von o2 selbst storniert. Trotzdem habe ich einen Wifi Router zugeschickt bekommen. Diesen habe ich, nachdem mir o2 eine Leihgebühr von 201,5 Euro in meinem Mobilfunkvertrag berechnet hat, zurückgeschickt. Der Router ging am 10.09.2025 bei o2 ein. 

Am 26.09.2025 wurde meine Karte gesperrt, da die Gebühr bei meiner nächsten Rechnung immer noch nicht gelöscht wurde. Nach zahlreichen erfolglosen Anrufen beim o2 Service, habe ich mit meiner fristlosen Kündigung in einem Schreiben per Rückschein gedroht. Die 201,5 Euro wurden mir zwar daraufhin gutgeschrieben, meine Karte blieb jedoch weiterhin gesperrt. Wieder habe ich versucht anzurufen und wieder wollten oder konnten mir die Servicemitarbeiter nicht helfen. Also habe ich meine fristlose Kündigung eingereicht. Meine Karte bleibt bis heute gesperrt, seit knapp 4 Wochen. Heute habe ich per Mail die Bestätigung für die fristgerechte Kündigung erhalten.


bs0
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  • October 21, 2025

Wenn die Karte weiterhin gesperrt ist, dann ist dein Kundenkonto vermutlich noch im Rückstand.

Den restlichen Teil der Mobilfunkrechnung hattest du bezahlt? Siehst du im Kundenportal noch offene Beträge?


  • Autor
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  • October 21, 2025

@bs0 ja, ich habe einen Rückstand von ca. 45 Euro. Eine Sperrung ist jedoch erst ab einem Betrag von 100 Euro zu vertreten. Ich hätte gezahlt, wenn meine Karte entsperrt werden würde. Jetzt will ich aber nur die fristlose Kündigung. Seit 4 Wochen muss ich mich damit schon rumschlagen.


bs0
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  • Legende
  • October 21, 2025

Die außerordentliche Kündigung wurde wohl abgelehnt. Die 45 Euro sind so oder so fällig.

Die Sperre erfolgte aufgrund einer - zur Zeit der Berechnung berechtigte Forderung von über 100 Euro, die 45 Euro sind aus der gleichen Forderung.

ich würde dir raten, die 45 Euro jetzt zu zahlen.


  • Autor
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  • October 21, 2025

Und warum wurde die Sperrung nicht aufgehoben? 

Richtig. Die 45 Euro werde ich bezahlen, da komm ich nicht herum. Aber danach wird kein einziger Cent mehr an o2 fließen. 


Klaus_VoIP
Legende
  • October 21, 2025

Kleiner Tipp hierzu:

Trotzdem habe ich einen Wifi Router zugeschickt bekommen. Diesen habe ich, nachdem mir o2 eine Leihgebühr von 201,5 Euro in meinem Mobilfunkvertrag berechnet hat, zurückgeschickt.

Man hat Dir vermutlich einen Schadensersatz berechnet und keine Leihgebühr. Hier hängt es davon ab, ob man Dich zur Rücksendung aufgefordert hat und dies nicht geschah. Ansonsten wäre diese Forderung auch nie rechtmäßig gewesen. Damit stellt sich die Frage ob tatsächlich jemals eine Überschreitung der 100€-Grenze erfolgt ist. Unberechtigte Forderungen zählen nicht. Die Routerzusendung war ohnehin unnötig wenn die DSL-Leitung nicht geschaltet werden konnte. 

Egal ob hier im Forum oder gegenüber o2 - etwas präzisere Angaben erleichtern vieles. Statt Wifi-Router den Typ anzugeben lässt mehr Schlüsse zu und falsche Angaben wie Leihgebühr machen es auch nicht einfacher. 

@ Moderation: bitte zu Mobilfunk verschieben. Darum geht es wegen der Sperre und dem Rückstand


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2025

o2 hat mich nicht aufgefordert dem Router zurückzuschicken. Ich habe jetzt in der Rechnung nachgeschaut, es steht tatsächlich "Schadensersatz für nicht zurück gesendete Leihgeräte". Die 100 Euro Grenze war zum Zeitpunkt der Sperrung nicht überschritten. Der Router befand sich bereits zwei Wochen vor der Sperrung wieder bei o2. Und noch immer ist meine Karte gesperrt. Wenn o2 seit nun mehr als vier Wochen seine vertragliche Leistung nicht bringt, sehe ich mich gezwungen fristlos zu kündigen. Mal abgesehen von dem ganzen Aufwand und den Problemen, die mir dadurch entstanden sind.


Klaus_VoIP
Legende
  • October 21, 2025

Wie erwähnt - nur durch schlüssige und verständliche Argumentation wird das gelingen.
Bei Dir wurde durch Automatismen & Deine Zahlungsverweigerung eines unstrittigen Betrages offenbar die Sperre ausgelöst. Ein System kann den Unfug mit dem Router und der Berechnung nicht erkennen. Den Rest hast Du selbst verschuldet, denn unstrittige Rechnungen sind zu zahlen!

Formal magst Du gemäß TKG im Recht sein, aber eine erhebliche Mitschuld kannst Du nicht abstreiten!

Freu Dich nicht zu früh auf die Kündigung! Das kann wegen der Datenlage bei o2 auch zu einer weiteren Forderung führen, was man dir am Telefon natürlich nicht sagt. Eigentlich kannst Du nur den gesperrten Monat “zurückbehalten” und solltest schnellstens berechtigte Forderungen bezahlen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2025

Ich bin überzeugt davon, dass meine Argumentation schlüssig und auch verständlich ist.

Von welcher Zahlungsverweigerung schreiben Sie? Von den ca. 45 Euro? Diese erkenne ich an. Diese werde ich zahlen. Diese sind keine Rechtfertigung für eine wochenlange Sperrung.

Und für die Automatismen kann ich nun mal nichts. Dafür ist ja auch der Kundenservice von o2 da, welcher mir telefonisch versichert hatte (noch vor meinem Kündigungsschreiben), dass das Problem spätestens zum 02.10.2025 behoben wird. Das Problem besteht weiterhin.

Und wieso soll ich mich auf die Kündigung freuen?


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 21, 2025

Hallo ​@Hakon,

schön, dass du hier bei uns in unserer o2 Community schreibst 🙂

Wenn auch wahrlich aus keinem schönen Anlass heraus, wenn deine Festnetzbestellung nicht realisiert werden konnte und dennoch ein Router kam und zu diesem dann eine Schadensersatzforderung in deiner Rechnung.

Wenn dein Mobilfunkvertrag nun weiterhin gesperrt ist, konntest du zum offenen Betrag die Kolleginnen und Kollegen von unserer Mahnabteilung unter der 089 787 979 456 direkt kontaktieren?

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2025

@o2_Gerrit 

Hallo Gerrit,

danke für die Reaktion. Deine Antwort bestätigt leider das vollständige Missverständnis der Sachlage und die Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsführung.

Zur "Festnetzbestellung" und der Forderung:

Die Festnetzbestellung wurde von o2 storniert und kam nie zustande. Die Schadensersatzforderung von ca. 200 Euro war somit von Anfang an unberechtigt und strittig (Nachweis der Router-Rücksendung liegt Ihnen vor). Die Gutschrift erfolgte am 07.10.2025 – acht Tage nach der Sperrung.

Zur Sperrung des Mobilfunkvertrags:

Die Sperrung meines Mobilfunkanschlusses wegen einer unberechtigten Forderung aus einem nicht zustande gekommenen Produkt war rechtswidrig. Zu keinem Zeitpunkt der Sperrung bestand ein fälliger und unstrittiger Betrag von über 100 Euro, womit die Sperrgrenze des TKG unterschritten war.

Zur Mahnabteilung und der Kündigung:

Der Verweis auf die Mahnabteilung ist irrelevant, da ich den verbleibenden Restbetrag von 45 Euro heute, den 21.10.2025, beglichen habe. Die Hauptleistung (Mobilfunk) war seit dem 25.09.2025 widerrechtlich gesperrt.

Ich habe o2 viermal kontaktiert und drei Tickets erstellen lassen.

Die Frist zur Entsperrung (07.10.2025) wurde von Ihnen schuldhaft ignoriert.

Die wochenlange, rechtswidrige Vorenthaltung der vertraglichen Hauptleistung trotz Fristsetzung hat das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört. Die mittlerweile erfolgte Entsperrung behebt lediglich den aktuellen Zustand, aber nicht die Schwere der zurückliegenden Pflichtverletzung. Eine Fortsetzung des Vertrags ist mir unzumutbar.

Die fristlose, außerordentliche Kündigung gemäß \S 314 BGB ist wirksam.

Ich fordere o2 letztmalig auf, dies anzuerkennen und die Kündigung zu bestätigen, bevor ich die Angelegenheit der Bundesnetzagentur zur abschließenden Klärung vorlege.

Gruß


bs0
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  • Legende
  • October 21, 2025

Eine außerordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und daher immer wirksam. Der Vertragspartner muss diese aber nicht akzeptieren und wird in dem Fall weiterhin Ansprüche geltend machen wenn du die Zahlung einstellst.

Hier kannst du nichts fordern und hier kann niemand der Kündigung zustimmen. Auch ist die Bundesnetzagentur hierfür nicht zuständig.

Wenn du der Entscheidung bezüglich der Kündigung widersprechen willst, musst du das schriftlich machen. Dabei solltest du auch deine eigene Pflichtverletzung  anerkennen und erläutern warum trotzdem eine Fortführung des Vertragsverhältnisses für dich unzumutbar ist. Hilfsweise kannst du um eine Gutschrift für die Zeit der Sperrung bitten.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 21, 2025

Hallo ​@bs0 

​du lieferst hier leider das beste Argument dafür, warum ich den Laden fristlos verlassen muss: Die Unwissenheit über die eigenen Pflichten ist offenbar ansteckend. Spar dir bitte die falschen Ratschläge zur Zuständigkeit.

  1. Zur Wirksamkeit der Kündigung: Dass o2 nicht "zustimmen" muss, ist klar – dafür gibt es den wichtigen Grund. Meine Kündigung ist wirksam, weil die Faktenlage nach \S 314 BGB knallhart ist: Wochenlange, rechtswidrige Leistungsverweigerung trotz Fristsetzung. Die Kündigung ist durch das Gesetz gedeckt, nicht durch die Laune eines o2-Mitarbeiters.
  2. Zur Bundesnetzagentur: Die BNetzA ist sehr wohl zuständig! Sie ist die Aufsichtsbehörde, die die Rechtmäßigkeit der Sperrung prüft und die Schlichtung anbietet. Das ist der kostenfreie, offizielle Weg, um o2 zur Anerkennung der Wirksamkeit der Kündigung zu zwingen. Wenn du schon versuchst, Ratschläge zu erteilen, dann bitte nicht über die zuständigen Behörden irren.
  3. ​Ich habe alle (auch die ursprünglich strittigen) Forderungen beglichen. Die fristlose Kündigung steht, weil das Vertrauen durch die illegale Sperr-Aktion und die miserable Bearbeitung irreparabel zerstört ist. Das ist keine Verhandlung, sondern eine Feststellung.

​Der Prozess wird jetzt, wie angekündigt, über die Bundesnetzagentur fortgesetzt. Die Diskussion hier ist damit beendet.

​Angenehmen Abend noch.


bs0
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  • Legende
  • October 21, 2025

Jetzt wirst du pampig weil du gemerkt hast, dass andere deine Sichtweise nicht voll und ganz teilen. Was die Sperre angeht hast du - dem hier geschilderten Sachverhalt nach - vermutlich Recht.

  1. Nein. Ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB vorliegt entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Wenn o2 deiner Auffassung nicht folgt, dann musst du dich einfach gegen künftige Forderungen wehren.
  2. Ich irre mich nicht. Die (Un-)Rechtmäßigkeit der Sperre kann die BNetzA zwar feststellen, das hat aber nichts mit der Annahme oder Ablehnung der Kündigung zu tun, was eine reine vertragsrechtliche Angelegenheit ist. Ja, eine Schlichtungsmöglichkeit bietet sie an, wenn auch o2 dazu bereit ist, aber auch nur bezüglich der Sperre.
  3. Ja, das ist deine Feststellung. Niemand will mit dir verhandeln.

Dann viel Erfolg bei der BNetzA, der Schlichtung, und ggf. mit der Durchsetzung der Kündigung. Hier im Forum kommst du in der Tat nicht weiter, da hier niemand darüber entscheiden kann.

Ich habe übrigens keine Ratschläge bezüglich Zuständigkeit oder der Wirksamkeit der Kündigung erteilt, sondern lediglich unpräzise / unvollständige Aussagen bzw. Annahmen richtig gestellt.


schluej
Legende
  • October 21, 2025

Was soll die BNetzA da noch schlichten?

Die kann höchstens noch feststellen das die Sperre nicht rechtmäßig war.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 22, 2025

Kündigungen können wir hier über unsere o2 Community nicht durchführen, dies obliegt den Kolleginnen und Kollegen von unserer zuständigen Fachabteilung, ​@Hakon.

Viele Grüße,

Gerrit