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Außerordentliche Kündigung

  • November 9, 2023
  • 14 Antworten
  • 143 Aufrufe

Guten Tag,

ich habe aktuell folgendes Problem. Wir wollten eigentlich unseren aktuellen Vertrag mit an die neue Wohnanschrift nehmen, leider gibt es hier aktuell keinen freien Port. Unser Port wird noch vom Vormieter blockiert, da die in ihrem neuen Haus auch das Problem haben. Solange sie dort keinen Port bekommen, werden sie weiterhin unseren blockieren mit ihrem Vertrag. Wir zahlen natürlich jetzt komplett umsonst unseren Tarif. Gibt es hier ein Recht auf Sonderkündigung?

14 Antworten

matrix3937
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  • November 9, 2023

Hast Du einen Antrag auf Umzug bei O2 gestellt? Wenn ja, dann wird eigentlich geprüft, ob an der neuen Adresse geschaltet werden kann. Wenn nicht, weil z.B. wie in Deinem Fall der Port belegt ist, von wem spielt keine Rolle, so wird Seitens der Telekom (Leitungsbetreiber) die Schaltung abgelehnt und somit wird Dein Vertrag von O2 gekündigt bzw. aufgelöst.


poales
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  • November 9, 2023

schau auch hier

 


Klaus_VoIP
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  • November 9, 2023

Solange sie dort keinen Port bekommen, werden sie weiterhin unseren blockieren mit ihrem Vertrag.

… was gesetzwidrig ist …
Sinn macht die Schikane auch nicht! 🙄


matrix3937
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  • November 9, 2023

Äh, was ist daran gesetzwidrig? Schikane ist es aber schon. 


Klaus_VoIP
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  • November 9, 2023

Siehe TKG …
Demnach MUSS der Anschluss deaktiviert werden.  Blockiert der vorherige Inhaber, reicht i.d.R. eine Bescheinigung des Vermieters um den Anschluss frei zu bekommen.


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  • November 9, 2023

@Klaus_VoIP 

Richtig! Nachweis an O2 senden und die kümmern sich um die Deaktivierung.
Was der Quatsch vom Vormieter soll, versteh ich auch nicht! Gibt einfach Dumme und böse Menschen 


matrix3937
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  • November 9, 2023

Hm, habe das TKG hoch und runter gesucht und nix gefunden, welcher Paragraph soll es sein? Kannst ihn bitte mal nennen? Wäre auch für @Ares123 wichtig.


Klaus_VoIP
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  • November 10, 2023

In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/46.html   §46 (8)

Aber … verblüffend …. der Passus steht nicht im aktuellen TKG unter Umzug. 😮
Keine Ahnung wo der hin ist. Könnte man über die Kommentierung im Referentenentwurf nachlesen.
Jedenfalls hat das schon vor einigen Jahren oft geholfen. Da gab es etliche Fälle, in denen wir auf den § hingewiesen hatten. Der § hat natürlich die Konsequenz gehabt den Anschluss freizugeben und eine möglicherweise mißbräuchliche Rufnummernnutzung aufzuheben.

Oder bei der BNetzA nachfragen.


Klaus_VoIP
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  • November 10, 2023

Neben der rechtlichen Möglichkeit gibt es einen pragmatischen Ansatz:

o2 soll NEUanschluss bestellen. Dann wird die Leitung für eine (theoretisch) neue, zweite TAE-Dose geplant. In der Praxis wird dann nur die CuD-Ader auf Eure TAE geschaltet und der aktuelle Anschluss bleibt tot am APL.

Daher gibt es auch kein sofortiges Sonderkündigungsrecht, da es genügend Alternativen gibt. Bekommt man das aber in angemessener Frist nicht hin, ja dann sieht das anders aus.


matrix3937
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  • November 10, 2023

Neben der rechtlichen Möglichkeit gibt es einen pragmatischen Ansatz:

o2 soll NEUanschluss bestellen. Dann wird die Leitung für eine (theoretisch) neue, zweite TAE-Dose geplant. In der Praxis wird dann nur die CuD-Ader auf Eure TAE geschaltet und der aktuelle Anschluss bleibt tot am APL.

Das ginge nur, wenn ein Port frei ist, ist aber nicht, wie @Ares123 geschrieben hat.


Klaus_VoIP
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  • November 10, 2023

Stimmt, wenn es ein Port im DSLAM/VST ist. Oft wird Port auch als APL-Anschluss verstanden.


matrix3937
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  • November 10, 2023

In Miethäusern befindet sich der APL entweder im Kellervorraum oder im Hauswirtschaftsraum. Dort gibt es immer freie Schaltpunkte. In einem solchen Fall werden die 2 Kabel von außen auf zwei freie Punkte gelenkt und dann die zwei Adern von der entsprechenden Wohnung darauf umgelegt, Braucht somit keine neue Leitung in die Wohnung verlegt werden. Somit ist dann auch keine erforderliche Genehmigung vom Vermieter erforderlich.

Aber @Ares123 hatte geschrieben:

“leider gibt es hier aktuell keinen freien Port. Unser Port wird noch vom Vormieter blockiert”

 

Somit geht es wirklich um den DSL-Port im DSLAM.


Klaus_VoIP
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  • November 10, 2023

Sollte es heutzutage auch nicht mehr geben, wenn jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf einen entsprechenden Anschluss hat. Vor 5-10 Jahren gab es öfters diese Klagen.  Die Telekom hat bis 2021 auch zu knapp kalkuliert.  Kenne ich hier aus der Region. Hier hat es sich aber deutlich gebessert.


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • November 28, 2023

Hallo @Ares123 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Hast du inzwischen einen Umzug beauftragt ? 
Wie ist der aktuelle Stand ? 
Gruß, Solveig