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Warum O2
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Ich habe eine lange Leidensgeschichte mit o2.

Angefangen hat es damit das ich am 4 Juni 2024 meine außerordenltiche Kündigung -  über das Formular eingesendet habe, da ich zu meine Partner mit einem bestehenden Internetvertrag eingezogen bin.

Leider fehlten zu der Zeit die Nachweise im Anhang, der Support am Telefon erzählte mir das ich diese einfach über die o2 Impressum Mail nachreichen könne - großer Fehler wie sich rausstellte. Nach zahlreichen Telefonaten und Weiterleitungen über mehrere Monate hinweg erfuhr ich auch, dass alle Briefe von o2 trotz richtiger Postadresse, nicht an mich zugeschickt wurden - lediglich die Mahnungen sind angekommen (Ich habe nach der Kündigung den Dauerauftrag beendet). 

 

Monate später erzählte mir ein anderer o2 Mitarbeiter das die Nachweise per Post zugeschickt werden müssten- also nochmal alles ausgedruckt und abgesendet.

 

Letztlich stand in einem Brief (den mir ein Mitarbeiter am Telefon vorgelesen hat), dass mir angeboten wurde den Vertrag sofort zu beenden allerdings mit einer Endabrechnung über mehrere hundert Euro (Der Betrag bis zum regulären Vertragsende halt).

 

Bis heute habe ich keinen einzigen manuell verfassten Brief von o2 erhalten mit einer Stellungnahme. In meinem Portal steht nur ein offener Betrag über mehrere hundert Euro und ich weis nicht mehr weiter.

da ich zu meine Partner mit einem bestehenden Internetvertrag eingezogen bin.

Dein Partner hat einen o2 Home Vertrag in der Wohnung in die du ziehst?


da ich zu meine Partner mit einem bestehenden Internetvertrag eingezogen bin.

Dein Partner hat einen o2 Home Vertrag in der Wohnung in die du ziehst?

Nein einen anderen Internetanbieter.


@boborigo3er  Sonderkündigung steht definitiv nicht zu , in diesen Fall. Du kannst nur aus dem Vertrag mit Kulanz vom Anbieter mit einer Zahlung bis X. 

 

Da mittlerweile Mahnungen rausgegangen sind , kannst es komplett knicken das O2 irgendwie entgegenkommt 


Dann kannst du nicht mit Kulanz rechnen. 

Die gesetzliche Regelung gemäß §60 TKG ist wie folgt:

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

 

Das heißt ein gesetzliches Recht auf vorzeitige Beendigung des Vertrags besteht nur, soweit o2 an deiner neuen Adresse keinen Internetanschluss gemäß deinem Vertrag bereit stellen kann. Dies wird ggf. im Rahmen deines Umzugsauftrags geprüft. Wenn du keinen Umzugsauftrag erteilst, muss davon ausgegangen werden, dass du an der Fortführung des Vertrags kein Interesse hast. In dem Fall werden dir die restlichen Vertragsmonate in Rechnung gestellt. 

o2 bietet alle Festnetztarife nach Wahl des Kunden ohne Mindestvertragslaufzeit und mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit an. Den Rabatt für einen 24-Monatsvertrag einstreichen und den Vertrag dann nicht bis zum Ende erfüllen zu wollen, das ist nicht drin. 


Dann kannst du nicht mit Kulanz rechnen. 

Die gesetzliche Regelung gemäß §60 TKG ist wie folgt:

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

 

Das heißt ein gesetzliches Recht auf vorzeitige Beendigung des Vertrags besteht nur, soweit o2 an deiner neuen Adresse keinen Internetanschluss gemäß deinem Vertrag bereit stellen kann. Dies wird ggf. im Rahmen deines Umzugsauftrags geprüft. Wenn du keinen Umzugsauftrag erteilst, muss davon ausgegangen werden, dass du an der Fortführung des Vertrags kein Interesse hast. In dem Fall werden dir die restlichen Vertragsmonate in Rechnung gestellt. 

o2 bietet alle Festnetztarife nach Wahl des Kunden ohne Mindestvertragslaufzeit und mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit an. Den Rabatt für einen 24-Monatsvertrag einstreichen und den Vertrag dann nicht bis zum Ende erfüllen zu wollen, das ist nicht drin. 

  • ich hatte mir bereits rechtlichen Beistand zur Hilfe gesucht der folgendes formuliert:

Mein Sonderkündigungsrecht fußt rechtlich auf § 60 Abs. 2 TKG. Meine vormalige Wohnung habe ich aufgelöst und bin in das bereits bestehende Haus meiner Partnerin gezogen. Diese hatte bereits einen Vertrag über die Erbringung von Internet- und Festnetzdienstleistungen abgeschlossen. Nachweise dafür habe ich Ihnen zuletzt in meinem vorherigen Schreiben vom 10.09.24 zukommen lassen. Ihre Leistung können Sie am neuen Wohnsitz deswegen nicht anbieten. Explizit hat der Gesetzgeber in der Begründung zu § 60 Abs. 2 TKG in der Bundestagsdrucksache 19/26108 ausgeführt, ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig sei, läge auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt werde. Dies sei insbesondere der Fall, wenn der Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher ziehen würde, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfüge. So die Sachlage auch in meinem Fall. Damit greift das Sonderkündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG, welches ich am 4.06.24 ausgeübt habe.


Dann ist das Pech. Die Sonderkündigung hat keinen legitimen Grund.

Besser wäre ein Umzugsauftrag gewesen und dann hätte die Chance bestanden das es aus techn. Gründen nicht so klappt wie vom TKG vorgesehen.

Dann wären auch die Briefe nicht an die falsche Adresse gekommen.

Fragwürdig ist allerdings

  1. der Einmalbetrag, der wohl gefordert wird. Rechtens ist eine weiterhin monatliche Zahlung
  2. der volle Restbetrag bis zum Vertragsende ist auch angreifbar, da o2 die Kosten beim Vorlieferanten spart. Genaugenommen ist gerichtlich einklagbar nur ein Schadensersatz für entgangenen Gewinn.

Nachtrag zur Argumentation nach § 60 Abs. 2 TKG :

So hatte es die Verbraucherzentrale bereits argumentiert. Das ist aber wohl nicht durchgekommen, denn der Zusammenzug ist eine der vom Verbraucherschutz vorgeschlagenen Verbesserungen in der nächsten TKG-Version.

Frag den Anwalt oder Verbraucherschutz nach erfolgreichen Fällen mit Aktenzeichen. Wenn da keine Referenzfälle sind → aussichtslos!


o2 Home Tarife können über DSL-, Kabel-/DOCSIS, Glasfaser sowie Mobilfunk angeboten werden. In Kombination mit der Anschlusstechnologie des bereits in der Wohnung vorhandenen Anschlusses gibt es somit viele Fälle, in denen o2 die vertragliche Leistung bereit stellen kann, obwohl dort bereits ein Anschluss besteht.

Es obliegt dem Kunden, seine vertraglichen Beziehungen entsprechend seinen Bedürfnissen auszuwählen. Die Folgen der Wahl eine 24-Monats-Vertrags anstatt des benötigten Flex-Vertrags sind entsprechend auch von ihm zu tragen. Die Preisgestaltung der o2 Home Tarife mit Mindestvertragslaufzeit ist für die gesamte Dauer von 24 Monaten kalkuliert. Es ist vertraglich keine Sonderkündigung vereinbart, für den Fall dass der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht mehr nutzen möchte. Ein Verzicht auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung z.B. durch Umzug befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung aus dem bewusst vom Kunden eingegangenen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. 


Mein Sonderkündigungsrecht fußt rechtlich auf 

Wenn du dich rechtlich darauf beziehst dann doch sicher auch was die nächsten Schritte sind. Fakt ist du hast keine Umzugsmeldung eingegeben.


Leider hat der Rechtsanwalt scheinbar nicht berücksichtigt, dass ein bestehender Anschluss nicht immer bzw. selten einen weiteren Anschluss verhindert.

Was du jetzt machen kannst ist o2 zu informieren, dass du die Rechnungen bis Ende der Laufzeit weiterhin monatlich zahlen und nicht mit einer Einmalzahlung begleichen möchtest. Darauf hast du einen Anspruch.

 


Hallo ​@boborigo3er 

willkommen in der o2 Community. Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast. 

Wie ich hier mitgelesen habe, waren schon sehr viele richtige Antworten dabei. Für die Allgemeinheit fasse ich es noch einmal zusammen. 

Ein Umzug fällt in die persönliche Lebensplanung, einer Sonderkündigung wird nur stattgegeben, wenn wir an der neuen Adresse nicht schalten können. Sobald der Verfügbarkeitscheck ergibt, daß du an der neuen Adresse von uns einen Festnetzanschluss beziehen kannst, bieten wir dir zwei Möglichkeiten: 

  1. du nimmst den Anschluß mit und "parkst" ihn dort, bis die Laufzeit um ist. Dafür ist dann nochmal eine ordentliche Kündigung notwendig. Bis dahin füllst du einen Umzugsantrag aus und zahlst die monatlichen Grundgebühren normal weiter. Es ist für den Umzug nicht entscheidend, ob in der Wohnung die TAE belegt ist, sondern ob im Hauptverteiler für die Adresse ein Platz frei ist.
  2. du kündigst ohne Umzug, dann wird eine fristgerechte Kündigung eingetragen. Allerdings: sobald der neue Mieter seinen eigenen Anschluß anmeldet und die Buchse ist durch dich noch belegt, wird es heikel. Denn wir sind verpflichtet, die  Dose zu räumen und den Vertrag dann aufzukündigen. Dann wird dir die Restsumme in Rechnung gestellt und zwar ohne Ratenzahlung. Dies kann je nach Anzahl der Restmonate*Grundgebühr teuer werden. 

Es besteht außerdem noch die Möglichkeit, dem Nachmieter den Vertrag überlassen. Die Kosten zahlt der Nachmieter. Wäre für dich die günstigste Lösung.

Was nicht in Frage kommt, eine außerordentliche Kündigung ohne Ablöse. Das geht nicht. Verträge sind zu halten, wenn sie über 24 Monate geschlossen wurde. Dies gilt für beide Parteien. 

Ich hoffe, dass du für dich die passende Lösung findest. 

Vielen Dank an alle helfenden Schreiber für die Tipps und Anmerkungen.


Grüße

Manga


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