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Moin, 

vielleicht für manche hier interessant, die beim Anbieterwechsel Probleme haben/hatten.

Nach §59 Telekommunikationsgesetz habt ihr Anspruch auf eine Weiterversorgung innerhalb eines Werktages. Hört im Zweifel auf, euch mit dem "ausgezeichneten Kundenservice" von o2 rumzuärgern, irgendwann haben sie eure Nummer und legen einfach auf - fünfmal so erlebt.

Direkt Bundesnetzagentur einschalten und ihr erspart euch einiges an Stress, innerhalb von 12 Stunden lief wieder alles. Ich stand bis dato 16 (!) Tage ohne Internet da, mit bestätigter Kündigung von o2 zu einem Monat später aber frühzeitig deaktiviertem Anschluss - Übergabe an Neuanbieter damit angeblich unmöglich, obwohl die Leitung ja frei war. Plötzlich ging's dann.

Damit nun zu meiner eigentlichen Frage: das Online-Formular lässt nur eine Beschwerde nach §58 TKG (Störung) nicht aber nach §59 TKG zu. Dieser wurde korrekterweise nicht in meinem Sinne entsprochen.

Bleibt mir nur das Einschreiben/Gang zur Verbraucherzentrale und/oder Anwalt oder lässt sich das hier irgendwie per DM regeln?

Bundesnetzagentur wird leider nur tätig und schlichtet, sofern ich den Versuch der Einigung mit o2 unternommen habe. Dies würde ich hiermit gerne tun. 

 

Es kommt ganz darauf an 

 

→ hast du selbst gekündigt oder der neue Anbieter? 

 

→ zu wann gekündigt und wann Vertrag beim neuen Anbieter abgeschlossen? 

 

Hast du diese Bedingungen erfüllt? 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefon-oder-internetanbieterwechsel-hoechstens-ein-tag-ohne-leitung-11248


Bleibt mir nur das Einschreiben/Gang zur Verbraucherzentrale und/oder Anwalt oder lässt sich das hier irgendwie per DM regeln?

Bundesnetzagentur wird leider nur tätig und schlichtet, sofern ich den Versuch der Einigung mit o2 unternommen habe. Dies würde ich hiermit gerne tun. 

 

Nein, hier im Forum nicht. Du musst dich (z.B. über das Kontaktformular) mit deinem Anliegen an o2 wenden damit die Fachabteilung sich um dein Anliegen kümmern kann. Bleibt der Versuch ergolglos, könntest du versuchen, über die BNetzA Unterstützung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu bekommen. Macht aber auch nur Sinn, wenn die Voraussetzungen nach § 59 TKG erfüllt sind. Sind sie?

Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale dürfte zum gleichen Ergebnis führen, die Kosten eines Anwalts dürften die dir zustehende Gutschrift überschreiten. Sollte aber gar nicht nötig sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


Hallo @User03062024,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Wenn es sich um einen Anbieterwechsel gehandelt hatte, wird normalerweise so lange durch den alten Anbieter weiterversorgt, bis der neue Anschluss geschaltet werden kann. So kann es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommen.

Bei dir hatte es sich, soweit ich dich verstanden habe, um eine vorzeitige Sonderkündigung durch dich selbst gehandelt? Möglicherweise hatte dein neuer Anbieter das nicht gewusst, und eine fristgerechte Kündigung zum regulären Vertragsende eingereicht, das kommt hin und wieder vor.

Konntest du wegen der Entschädigung für den Ausfall schon etwas erreichen oder wird hier noch Unterstützung benötigt? Dann gib uns bitte noch einmal Bescheid, wir lassen es dann gerne prüfen.

Viele Grüße

Giulia


Hallo @User03062024 

Hat sich etwas bezüglich des Entschädigungsantrags ergeben? Ein kurzes Feedback dazu wäre super 😊.

Lieben Gruß
Elmas


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