Moin,
vielleicht für manche hier interessant, die beim Anbieterwechsel Probleme haben/hatten.
Nach §59 Telekommunikationsgesetz habt ihr Anspruch auf eine Weiterversorgung innerhalb eines Werktages. Hört im Zweifel auf, euch mit dem "ausgezeichneten Kundenservice" von o2 rumzuärgern, irgendwann haben sie eure Nummer und legen einfach auf - fünfmal so erlebt.
Direkt Bundesnetzagentur einschalten und ihr erspart euch einiges an Stress, innerhalb von 12 Stunden lief wieder alles. Ich stand bis dato 16 (!) Tage ohne Internet da, mit bestätigter Kündigung von o2 zu einem Monat später aber frühzeitig deaktiviertem Anschluss - Übergabe an Neuanbieter damit angeblich unmöglich, obwohl die Leitung ja frei war. Plötzlich ging's dann.
Damit nun zu meiner eigentlichen Frage: das Online-Formular lässt nur eine Beschwerde nach §58 TKG (Störung) nicht aber nach §59 TKG zu. Dieser wurde korrekterweise nicht in meinem Sinne entsprochen.
Bleibt mir nur das Einschreiben/Gang zur Verbraucherzentrale und/oder Anwalt oder lässt sich das hier irgendwie per DM regeln?
Bundesnetzagentur wird leider nur tätig und schlichtet, sofern ich den Versuch der Einigung mit o2 unternommen habe. Dies würde ich hiermit gerne tun.