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Anschlussfreigabe ohne Vertragskündigung?

  • March 6, 2021
  • 3 Antworten
  • 37 Aufrufe

Ich habe einen Festnetzanschluss mit Kombivorteil. Dieser befindet sich in einer Wohnung, die ich bisher nicht selbst genutzt habe. Ich hatte die Wohnung "alles inklusive" mit Telefonanschluss vermietet.

Nun wird die Wohnung verkauft. Der Telelefonvertrag läuft jedoch noch bis Oktober 2021.

Was passiert, wenn der Käufer den Telefonvertrag bei O2 nicht übernimmt?

Dass ich den Vertrag bis zum regulären Vertragsende bezahlen muss, auch wenn ich den Anschluss nicht mehr nutzen kann, ist klar. Aber kann der Käufer auch den physischen Anschluss in der Wohnung für einen anderen Netzanbieter nutzen?

Wer weiß dazu etwas?

Lösung von Mister79

In der Regel kündigst du den Anschluss und fertig. Da eine Wohnung mehrere Adern von der APL besitzen sollte, kann ohne weiteres ein weiterer Anschluss in die Wohnung geschaltet werden. Die APL im Keller hat ja auch mehr Adern als Wohnungen im Haus. Hier gibt es erst mal keine Probleme. 

 

Eventuell solltest du Dir Gedanken machen ob du den Anschluss nicht bis zum Ende der Laufzeit sperrst. Nicht das dieser weiter genutzt wird und darüber dummes Zeug abgewickelt wird. Wenn bis jetzt aber alles sauber lief, kann der neue Besitzer (ob Übernahme oder nicht) den Anschluss ja weiter nutzen bis zum regulären Ende. Zahlen musst du den ja so oder so. Vielleicht findest sich da ja eine kleine Lösung.

 

Um die eigentliche Frage aber direkt zu beantworten:

Aber kann der Käufer auch den physischen Anschluss in der Wohnung für einen anderen Netzanbieter nutzen?

 

Ja es sollten genug Adern vorhanden sein um das ein weiterer Anschluss geschaltet werden kann, unabhängig davon ob deiner weiter läuft oder nicht.

 

In der Regel hat eine Telefonleitung 2 Paare, hier würde der Techniker das weitere Paar beschalten und neben der TAE Dose eine weitere setzten. Mit einer kleinen Erklärung nimmt der sicher auch das eine Paar runter und schaltet es auf den neuen Anschluss, dass eine weitere TAE nicht notwendig ist. Dann kann aber nur der eine oder andere genutzt werden, ganz nach dem auf welchen Anschlüssen die Adern im Keller gelegt sind.

3 Antworten

Mister79
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • March 6, 2021

In der Regel kündigst du den Anschluss und fertig. Da eine Wohnung mehrere Adern von der APL besitzen sollte, kann ohne weiteres ein weiterer Anschluss in die Wohnung geschaltet werden. Die APL im Keller hat ja auch mehr Adern als Wohnungen im Haus. Hier gibt es erst mal keine Probleme. 

 

Eventuell solltest du Dir Gedanken machen ob du den Anschluss nicht bis zum Ende der Laufzeit sperrst. Nicht das dieser weiter genutzt wird und darüber dummes Zeug abgewickelt wird. Wenn bis jetzt aber alles sauber lief, kann der neue Besitzer (ob Übernahme oder nicht) den Anschluss ja weiter nutzen bis zum regulären Ende. Zahlen musst du den ja so oder so. Vielleicht findest sich da ja eine kleine Lösung.

 

Um die eigentliche Frage aber direkt zu beantworten:

Aber kann der Käufer auch den physischen Anschluss in der Wohnung für einen anderen Netzanbieter nutzen?

 

Ja es sollten genug Adern vorhanden sein um das ein weiterer Anschluss geschaltet werden kann, unabhängig davon ob deiner weiter läuft oder nicht.

 

In der Regel hat eine Telefonleitung 2 Paare, hier würde der Techniker das weitere Paar beschalten und neben der TAE Dose eine weitere setzten. Mit einer kleinen Erklärung nimmt der sicher auch das eine Paar runter und schaltet es auf den neuen Anschluss, dass eine weitere TAE nicht notwendig ist. Dann kann aber nur der eine oder andere genutzt werden, ganz nach dem auf welchen Anschlüssen die Adern im Keller gelegt sind.


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 6, 2021

Sehr gut, vielen Dank für diesen Hinweis. Dann klappt das ja alles.


o2_Larissa
  • Team
  • March 12, 2021

Hi @ACHIMMALMUC,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Da hast du von @Mister79 schon einiges an Informationen mitbekommen, auch wenn es möglich ist, dass keine freie Leitung mehr für deine Nachbesitzer frei ist, je nach Alter des Hauses. Auch wenns selten ist, kann es passieren.

Du kannst auch den Vertrag mit der Begründung des Wohnungsverkaufs bei uns kündigen und wir berechnen die dann die Grundgebühren bis zum Vertragsende in einer Summe, der Vertrag wird damit beendet und du brauchst dich nicht weiter darum kümmern.

Welchen Weg du einschlägst, bleibt natürlich dir überlassen.

 

Liebe Grüße

Larissa