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Frage

Anbieterwechsel zu O2 im Erbfall


Guten Tag,

im Bestellprozess für einen Festnetz & DSL-Vertrag mit Anbieterwechsel und Rufnummermitnahme zu O2 bin ich an dem Punkt bez. bisheriger Vertragspartner gestolpert:

“Ich bin befugt, über den Wechsel des Telekommunikationsanschlusses alleine zu entscheiden.”

Trifft dies auch im Erbfall bzw. unter folgenden Rahmenbedingungen zu?

  1. Gesamtrechtsnachfolge qua Gesetz durch den noch lebenden Ehepartner
  2. Sterbeurkunde ist vorhanden
  3. Dem bisherigen Anbieter wurde der Todesfall/Erbfall noch nicht gemeldet
  4. Der noch bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter läuft daher noch auf beide Eheleute!

So müsste ich nicht noch separat vor dem Wechselauftrag den bisherigen Anbieter zwecks Änderung informieren.

 

Vielen Dank im Voraus!

2 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • May 2, 2026

@Buntspecht45 

erstmal  herzliches Beileid zu deinem  Verlust, 

läuft der Vertrag beim bisherigen Anbieter wirklich auf beide Namen?

theoretisch könnte es weitere Erben geben,

ob man in der Situation viel fragen sollte?🤔

wenn niemand da ist, der den Verbleib der Rufnummer nachfragt🤷


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • May 2, 2026

Hallo ​@Buntspecht45,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Auch ich möchte dir mein herzliches Beileid aussprechen. 

Bei einem Anbieterwechsel prüft in der Regel der alte Anbieter, ob die Angaben im Wechselauftrag und zur Rufnummernmitnahme übereinstimmen. Bei Abweichungen kommt es zu einer Ablehnung, was ja normalerweise auch richtig ist. 

Ich würde dir daher empfehlen, dies doch zunächst mit deinem aktuellen Anbieter zu klären und dort den Sterbefall zu melden. 

Falls du Fragen dazu hast, lass es uns gerne wissen. 

Viele Grüße

Giulia