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Warum O2 Service
Gelöst

AGB Änderung


Guten Tag, 

Ich habe neulich ei eine Email bekommen bezüglich der Änderungen des AGB's . Was bedeutet das für mich? Wird sich Kostentechnisch  für mich was ändern? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Lösung von schluej

Was sich ändert sollte in der E-Mail stehen.

In den AGB stehen normalerweise keine Preise.

Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht, Du kannst aber der Änderung widersprechen.

Dann läuft der Vertrag mit den alten AGB weiter.

Aber dann sollte man genau wissen was geändert wird, eventuell hast Du ja auch Vorteile...

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3 Antworten

Sandroschubert
Legende
Guzgulu schrieb:

Guten Tag, 

Ich habe neulich ei eine Email bekommen bezüglich der Änderungen des AGB's . Was bedeutet das für mich? Wird sich Kostentechnisch  für mich was ändern? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

In der Mail steht was sich ändert. Kosten ändern sich nicht und ein “Sonderkündigungsrecht” hast du nicht.


schluej
Superstar
  • 15866 Antworten
  • Lösung
  • 8. Oktober 2021

Was sich ändert sollte in der E-Mail stehen.

In den AGB stehen normalerweise keine Preise.

Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht, Du kannst aber der Änderung widersprechen.

Dann läuft der Vertrag mit den alten AGB weiter.

Aber dann sollte man genau wissen was geändert wird, eventuell hast Du ja auch Vorteile...


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 21195 Antworten
  • 22. Oktober 2021

Hallo @Guzgulu,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Ich kann dich beruhigen, es handelt sich hierbei um eine Änderung der Vertragsbedingungen, nicht um eine Preiserhöhung und auch nicht um eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen, z.B. der Bandbreite.

Mit den Neuregelungen will der Gesetzgeber u.a. den Kundenschutz stärken. Die Änderungen der AGB beziehen sich insbesondere auf:

  • die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter; der Antrag auf Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter muss künftig innerhalb eines Monats nach Vertragsende erfolgen anstelle von 90 Tagen
  • die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertragsänderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das erhalten bleibt
  • die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit

Lass uns gerne wissen, falls du noch Frage zu der Änderung hast.

Viele Grüße

Giulia

 


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