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Abmahnung Filesharing NACH Anschlussdeaktivierung

  • December 22, 2020
  • 12 Antworten
  • 340 Aufrufe

Guten Tag liebes o2-Team,

durch Umzug musste ich meine Vertragsbeziehung mit o2 leider beenden (keine Verfügbarkeit an neuer Adresse).

Die Sonderkündigung wurde akzeptiert und die Deaktivierung des Anschlusses für den 02. Dezember 2020 bestätigt.

Jetzt wurde mir eine Abmahnung für die Nutzung eines Filesharing Dienstes zugestellt in der mir ein Verstoß am 05. Dezember 2020 vorgeworfen wird. Als Beleg wird die Provider Auskunft und Zuordnung zu mir als Anschlussinhaber angeführt.

Ich Frage mich nun wie das möglich sein kann da ich seit 01. November 2020 an einer anderen Adresse mit anderem Provider lebe und mein Anschluss am 02. Dezember 2020, also vor dem angeblichen Verstoß, deaktiviert worden ist.

Danke für Ihre Hilfe.

 

Lösung von Marckaiser86

Vielen Dank für die Einschätzungen. 

Für mich bleibt als Fazit, dass es trotz Deaktivierung technisch noch ein paar Tage möglich ist einen Anschluss zu nutzen. Hier wäre eine offizielle Bewertung durch einen Moderator trotzdem wünschenswert.

Auch wenn ich nicht viel davon halte Rechtsthemen im Internet zu diskutieren (meine Ursprungsfrage zielte auf die technische Seite) hilft es vielleicht jemand anderem in der Zukunft:

Mein Anwalt (wie hier angeraten Fachanwalt für Medienrecht) hat die gleiche Argumentationskette wie auch von @Klaus_VoIP skizziert (kein Zugang mehr zum Anschluss un Deaktivierung vor Tatzeitpunkt) an die Gegenpartei kommuniziert.

Die Reaktion steht noch aus. Allerdings ist seine Einschätzung, dass die Gegenpartei den Anspruch nicht weiter verfolgen wird. Sollte doch darauf behaart werden wäre im nächsten Schritt die Störerhaftung durch den Nachmieter zu prüfen. Anschließend müsste o2 sich dafür rechtfertigen die Deaktivierung nicht Vertragsgemäß vorgenommen zu haben. Für mich als Endkunden ist die Deaktivierung nämlich das letzte Mittel meinen Anschluss zu "sichern". Ansonsten wäre man ja für immer für einen in der Vergangenheit angemeldeten Anschluss verantwortlich.

12 Antworten

schluej
Legende
  • December 22, 2020

Das wird hier im Forum niemand klären.

Und wenn Du es nicht warst kann Dir die Abmahnung auch egal sein.

Wurde die Abmahnung an die neue Adresse gesendet?


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 22, 2020

Ja die Abmahnung wurde an die neue Adresse gesendet. Diese ist o2 - und damit der Gegenseite - natürlich durch den Schriftverkehr zur Kündigung bekannt.

Mir fehlt leider auch das technische Verständnis wie eine Nutzung nach Deaktivierung überhaupt möglich sein kann. Bzw. ob hier ein "Zuordnungsfehler" durch Neuvergabe der IP die Ursache sein kann.


Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • December 22, 2020

@Marckaiser86 Dein Anschluss ist nach der Kündigung meist noch einige Tage physikalisch aktiv. Die Zugangsdaten sind aber ungültig. War deine alte Wohnung zu dem Zeitpunkt wieder bewohnt? Wurde der alte Router mitgenommen, wenn es ein o2 Leihgerät war zurück geschickt oder dem Nachmieter überlassen?


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 22, 2020

Die alte Wohnung war wieder neu vermietet und der Nachmieter war im Besitz des Routers (musste nicht zurückgeschickt werden sondern selbstentsorgungsauftrag)

Wenn du Zugangsdaten (die wie ich vermute im Router gespeichert sind) ungültig sind dürfte ja auch bei physikalischer Aktivität der Leitung keine Nutzung für Filesharing Zwecke möglich sein....


Nachtigall2011
Stammgast

Hallo. 

Outch das was da passiert ist, ist leider ärgerlich. 

Leider ist es so eigende Erfahrung man Kündigt den Anschluss und er ist ein paar Tage noch Aktiv heißt auch die Zugangsdaten sind noch aktiv. 

Das sie den Router beim neuen Wohnungsmieter gelassen haben ist grob fahrlässiges eigenverschulden. 

Das einzigste was eventuell noch helfen könnte wäre ein Anwalt Speziell für Medienrecht. 

Bloß kein Allgemeinen nehmen bzw kann man machen aber naja…

Ich habe aber die Befürchtung das sie nicht ganz mit einem Blauen Auge da raus kommen werden. 

Nur als tip am Rande beim nächstemal den Router selbst entsorgen und vor Entsorgung auf Werksreset setzen.

 

Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Glück da heile raus zu kommen. 

Und frohes Fest. 


Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • December 22, 2020

@Marckaiser86 Eine o2 Homebox kann Online bleiben. :kissing:  Bedanke Dich beim Nachmieter.


Klaus_VoIP
Legende
  • December 23, 2020

Wo ist eigentlich das Problem? 

Du kannst nachweisen a) gekündigt zu haben und b) nicht mehr den Anschluss genutzt zu haben. Also soll sich der Abmahner an den Verursacher wenden. Die Haftungsgrundsätze haben sich nach meiner Kenntnis ohnehin für den Nutzer verbessert.

Wenn die Forderung nicht ein Fake ist. Da würde ich googeln wegen dem Abmahner etc.. Mit dem hier 

Die Sonderkündigung wurde akzeptiert und die Deaktivierung des Anschlusses für den 02. Dezember 2020 bestätigt.

sollte der Abmahner auch die Forderung nicht durchsetzen können. Ich würde den Sachverhalt auch so schreiben, sofern kein Fake, und rechtliche Schritte (Aufsichtsbehörde, Strafanzeige etc.) in Aussicht stellen.

Die Frage solltest Du zusätzlich in einem Rechtsforum stellen.


Droggelbecher
Legende
Forum|alt.badge.img+21

Die Störerhaftung wurde abgeschafft, ich bin kein Jurist aber wenn du klar machst, dass du nicht da gewesen bist und wer dagewesen ist bist du raus. Ein guter Medienrechtsanwalt ist trotzdem anzuraten und auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben.


  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • December 23, 2020

Vielen Dank für die Einschätzungen. 

Für mich bleibt als Fazit, dass es trotz Deaktivierung technisch noch ein paar Tage möglich ist einen Anschluss zu nutzen. Hier wäre eine offizielle Bewertung durch einen Moderator trotzdem wünschenswert.

Auch wenn ich nicht viel davon halte Rechtsthemen im Internet zu diskutieren (meine Ursprungsfrage zielte auf die technische Seite) hilft es vielleicht jemand anderem in der Zukunft:

Mein Anwalt (wie hier angeraten Fachanwalt für Medienrecht) hat die gleiche Argumentationskette wie auch von @Klaus_VoIP skizziert (kein Zugang mehr zum Anschluss un Deaktivierung vor Tatzeitpunkt) an die Gegenpartei kommuniziert.

Die Reaktion steht noch aus. Allerdings ist seine Einschätzung, dass die Gegenpartei den Anspruch nicht weiter verfolgen wird. Sollte doch darauf behaart werden wäre im nächsten Schritt die Störerhaftung durch den Nachmieter zu prüfen. Anschließend müsste o2 sich dafür rechtfertigen die Deaktivierung nicht Vertragsgemäß vorgenommen zu haben. Für mich als Endkunden ist die Deaktivierung nämlich das letzte Mittel meinen Anschluss zu "sichern". Ansonsten wäre man ja für immer für einen in der Vergangenheit angemeldeten Anschluss verantwortlich.


Mister79
Legende
Forum|alt.badge.img+28
  • Legende
  • December 23, 2020

Auch ich sehe die Sache mit deinen Infos sehr entspannt. Klaus_VOIP hat hier sehr gut und verständlich den Sachverhalt geschildert. Ich stimme dem auch voll und ganz zu.

 

Sollte der Vorgang nicht geschlossen werden, wird sich o2 sicher rechtfertigen müssen aber nicht hier im Forum. Hier schreiben beide Seiten O2 dann an und dann wird O2 auch reagieren. Demnach ein ruhiges Weihnachtsfest. Die Sache hört sich schlimmer an als diese für dich ist.


Nachtigall2011
Stammgast

Hallo. 

Erstmal ist das gut das man einen Anwalt zurseite hat. 

Bei solchen Sachen entscheiden die Gerichte immer Unterschiedlich.

Man wird sicherlich sagen das man Grob Fahrlässig gehandelt hat da sie den Router wenn ich das richtig gelesen habe in der Wohnung gelassen haben. 

Sie schreiben ja auch das sie seit dem 1.11 nicht mehr in der Alten Wohnung sind und o2 aber erst am 2.12 abgeschaltet hat. 

Und genau da wird sich das ganze Beißen. 

Übrigens fällt mir grade ein zumindest ist es bei der Telekom bzw bei deren Router so. 

Wenn sie den Router mitgenommen haben sollten. 

Braucht man einen Router des Anbieters und der ruft selbstständig die Verbindungsdaten ab. 

Zumindest ist es bei der Telekom so ich weiß nicht in wie weit das bei o2 Funktioniert. 

Sollte dies aber der Fall sein wäre das auch eine Logische Erklärung dafür. 

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute aus der Nummer heile raus zukommen.. 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • December 27, 2020

Hallo @Marckaiser86,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

 

Eine Deaktivierung findet vereinzelt auch erst einige Tage nach dem eigentlichen Kündigungstermin statt, das ist in der Tat korrekt. Ob das in diesem Fall so gewesen ist, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, hierzu sollte ggf. eine schriftliche Anfrage durch deinen Anwalt erfolgen, wenn es erforderlich ist.

 

Halte uns gerne auf dem Laufenden und lass uns wissen, wenn unsere Unterstützung benötigt wird.

 

Viele Grüße

Giulia