Hallo,
ich musste heute feststellen, dass mir der Betrag der Grundgebühr für meinen DSL- und analogen Telefonanschluss abgebucht wurde. In der Rechnung sah ich daraufhin, dass der Betrag für den Zeitraum vom 01.08.-31.08.2014 festgelegt ist. Das Problem an der Sache ist jedoch, dass mein Vertrag zum 31.07.2014 (mit mehrfacher Bestätigung) gekündigt ist. Habe auch bereits das Schreiben mit Rücksendeetikett für die Hardware erhalten.
Ich bitte daher um Stellungnahme zu dieser Abbuchung.
Wünsche allen aber dennoch ein schönes Wochenende.
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Da du ja eine schriftliche Kündigungsbestätigung hast, würde ich die Lastschrift umgehend von der Bank zurückbuchen lassen. Widerufsvermerk: Vertragsende 31.07.14
mfg kahs1954
mfg kahs1954
Einen Betrag kommentalos zurückbuchen ist das dämlichste was man machen kann.
Der Einzug hat schon seinen Grund. Einfach mal in die Rechnung gucken. Vielleicht Portierungsgebühren oder ähnliches?
Eine kommentarlose Rückbuchung führt zu zusätzlichen kosten, weil auch der Kunde eine Schadensminderungspflicht hat.
Ein Blick in die Rechnung und ggfs. eine Rückfrage bei der Kundebetreuung sind immer Pflicht.
Der Einzug hat schon seinen Grund. Einfach mal in die Rechnung gucken. Vielleicht Portierungsgebühren oder ähnliches?
Eine kommentarlose Rückbuchung führt zu zusätzlichen kosten, weil auch der Kunde eine Schadensminderungspflicht hat.
Ein Blick in die Rechnung und ggfs. eine Rückfrage bei der Kundebetreuung sind immer Pflicht.
stefanniehaus schrieb:Der TE erwähnte bereits, was in der Rechnung stand!
Einen Betrag kommentalos zurückbuchen ist das dämlichste was man machen kann.
Der Einzug hat schon seinen Grund. Einfach mal in die Rechnung gucken. Vielleicht Portierungsgebühren oder ähnliches?
Eine kommentarlose Rückbuchung führt zu zusätzlichen kosten, weil auch der Kunde eine Schadensminderungspflicht hat.
Ein Blick in die Rechnung und ggfs. eine Rückfrage bei der Kundebetreuung sind immer Pflicht.
" In der Rechnung sah ich daraufhin, dass der Betrag für den Zeitraum vom 01.08.-31.08.2014 festgelegt ist. Das Problem an der Sache ist jedoch, dass mein Vertrag zum 31.07.2014 (mit mehrfacher Bestätigung) gekündigt ist. "
Es wird die Grundgebühr berechnet, für einen Zeitraum, wo es keinen Vertrag mehr gibt!
Und wenn man einen Widerrufsvermerk hinzufügt bei der Lastschriftrückgabe, dann ist das wohl mal gar nicht "kommentarlos" .
Also genaues hinsehen und lesen der Forenbeiträge sollten auch von Community-Experten "Pflicht" sein
EndeVomLied schrieb:Wie sieht denn die Bestätigung aus? Schriftlich die Bestätigung von o2 erhalten?
Das Problem an der Sache ist jedoch, dass mein Vertrag zum 31.07.2014 (mit mehrfacher Bestätigung) gekündigt ist.
@kahs1954
Bitte richtig lesen!
01.08.-31.08.2014 ist der Abrechnungszeitraum der Rechnung, nicht der Zeitraum für den Grundgebühren berechnet werden! (davon wird zumindest nichts gesagt)
Wenn ein Vertrag zum 31.07. beendet wurde und danach die Rufnummer portiert wurde, erscheint diese portierungsgebühr eben auf der Rechnung vom 01.08.-31.08.
Und einen Widerrufsvermerk in der Lastschrift bekommt o2 vermutlich gar nicht zu lesen.
So oder so wäre das schon zu spät, da mit der RLS bereits Kosten angefallen sind, die EndeVomLied hätte verhindern können.
Bitte richtig lesen!
01.08.-31.08.2014 ist der Abrechnungszeitraum der Rechnung, nicht der Zeitraum für den Grundgebühren berechnet werden! (davon wird zumindest nichts gesagt)
Wenn ein Vertrag zum 31.07. beendet wurde und danach die Rufnummer portiert wurde, erscheint diese portierungsgebühr eben auf der Rechnung vom 01.08.-31.08.
Und einen Widerrufsvermerk in der Lastschrift bekommt o2 vermutlich gar nicht zu lesen.
So oder so wäre das schon zu spät, da mit der RLS bereits Kosten angefallen sind, die EndeVomLied hätte verhindern können.
Also ich lese den ersten Satz des TE ganz deutlich!
Hallo,ich musste heute feststellen, dass mir der Betrag der Grundgebühr für meinen DSL- und analogen Telefonanschluss abgebucht wurde. In der Rechnung sah ich daraufhin, dass der Betrag für den Zeitraum vom 01.08.-31.08.2014 festgelegt ist.
Hallo,ich musste heute feststellen, dass mir der Betrag der Grundgebühr für meinen DSL- und analogen Telefonanschluss abgebucht wurde. In der Rechnung sah ich daraufhin, dass der Betrag für den Zeitraum vom 01.08.-31.08.2014 festgelegt ist.
Er/Sie schreibt von einer Abbuchung. Dieser Abbuchungsbetrag kann auch aus der Portierungsgebühr bestehen und muss nicht die Grundgebühr sein.
Ja der Betrag ist für den Zeitraum allerdings wird nicht gesagt ob in der Rechnung auch Grundgebühr stand, oder der Threaderöffner dies nur denkt.
Edit: Aber nebenbei wird eine Grundgebühr nach der Kündigung nicht noch abgezogen und dann wieder zurückgebucht? Da Buchungssystem noch den aktiver Anschluss sieht?
Edit: Aber nebenbei wird eine Grundgebühr nach der Kündigung nicht noch abgezogen und dann wieder zurückgebucht? Da Buchungssystem noch den aktiver Anschluss sieht?
Habe mal die Rechnungsseite mit angehangen, um zu zeigen, dass es hier keinerlei Portierungskosten gibt, da keine Portierung stattgefunden hat. Es geht einzig und allein um die monatliche Grundgebühr.
Und zur Kündigung, da habe ich einen Brief vorliegen mit dem bestätigten Termin zum 31.07.2014.
Und zur Kündigung, da habe ich einen Brief vorliegen mit dem bestätigten Termin zum 31.07.2014.
Hi EndeVomLied,
ich werde ein wenig Licht in die Angelegenheit bringen:
Die monatliche Grundgebühr wird immer im Voraus berechnet. Auch wenn Dein Vertrag nun zum 31.07.2014 endet, wird der Betrag für August fällig. Dieser- und da kannst Du ganz beruhigt sein- wird Dir selbstverständlich mit der Abschlussrechnung wieder erstattet
Das ist ein ganz normaler Prozess. Dieser lässt sich auch bei einer Kündigung nicht umgehen.
Aber die Grundgebühr für August erhältst Du in jedem Fall wieder.
Viele Grüße
Bianca
ich werde ein wenig Licht in die Angelegenheit bringen:
Die monatliche Grundgebühr wird immer im Voraus berechnet. Auch wenn Dein Vertrag nun zum 31.07.2014 endet, wird der Betrag für August fällig. Dieser- und da kannst Du ganz beruhigt sein- wird Dir selbstverständlich mit der Abschlussrechnung wieder erstattet
Das ist ein ganz normaler Prozess. Dieser lässt sich auch bei einer Kündigung nicht umgehen.
Aber die Grundgebühr für August erhältst Du in jedem Fall wieder.
Viele Grüße
Bianca
@o2_Bianca
Dann solltet ihr euer System überdenken, schließlich gewährt euch der Kunde (unfreiwillig) ein zinsloses Darlehen.
Dann solltet ihr euer System überdenken, schließlich gewährt euch der Kunde (unfreiwillig) ein zinsloses Darlehen.
Ist mein Edit einfach untergegangen? :frowning
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