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§ 57 Abs. 5 TKG Vorgehen Erstattung

  • December 26, 2021
  • 31 Antworten
  • 535 Aufrufe

robert.wiesner
Einsteiger:in

Hallo o2,

 

nach Durchführung der Messung des  § 57 Abs. 5 TKG haben wir eine erhebliche Abweichungen der vertraglich vereinbarten Leistung festgestellt.

Es kommen im Durchschnitt ca. 5-7% der vereinbarten 10/50 MBit/s an. Wie ist hier das beste Vorgehen bei o2?

Schöne Grüße

Robert Wiesner

Lösung von robert.wiesner

@fussel Verlängerung wird auch nicht mehr benötigt. Kann ich testweise die Home Box an der ersten TAE anschließen oder muss ich die Verkabelung ändern? 

31 Antworten

Bollermann
Legende
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  • December 26, 2021

Über LAN Kabel gemessen? 


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 26, 2021

Ja die Desktop-App lässt nicht anderes zu: 30 Messungen über 3 Tage und alle technischen Notwendigkeiten werden vor jeder Messung geprüft.

Bei ca 5 Mbit/s dürfte das WLAN auch eine untergeordnete Rolle spielen, per WLAN gemessen sind die Werte sehr ähnlich.


  • Legende
  • December 26, 2021

Was steht denn in Absatz 5? 


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 26, 2021

Was steht denn in Absatz 5? 

(5) Die Bundesnetzagentur kann die unbestimmten Begriffe der erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 sowie der anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 nach Anhörung der betroffenen Kreise durch Allgemeinverfügung konkretisieren.

Ich denke, hier wurde der falsche Absatz angegeben. Gemeint war wohl Abs. 4 (Die Möglichkeit, die monatlichen Entgelte anteilig zu mindern).


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 26, 2021

Ein DSL Anschluss der 50% der versprochenen Leistung bringt wäre auch wünschenswert. 5 Mbit/s von 50 Mbit/s im Jahre 2021/22 sind einfach nicht zeitgemäß 
 

Nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG sind Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt nach § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Auf Grundlage der in § 57 Abs. 5 TKG verankerten Festlegungskompetenz hat die Bundesnetzagentur, die in § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG aufgeführten unbestimmten Begriffe der „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“ mittels Allgemeinverfügung 99/2021 konkretisiert und dadurch eine nicht vertragskonforme Leistung für das Festnetz definiert. Der Nachweis einer nicht vertragskonformen Leistung im Festnetz muss durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus, sog. Breitbandmessung Desktop-App, erfolgen. Die Desktop-App berücksichtigt die Vorgaben der Allgemeinverfügung für Festnetz-Internetzugänge im Down- und Upload sowie die Handreichung zum Nachweisverfahren.
Das Protokoll gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Messkampagne und trifft eine Aussage zum Vorliegen einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung, die als Nachweis eines Minderungsanspruches oder außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG notwendig ist.


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 26, 2021

Bitte immer eine Quelle angeben wenn du Texte zitierst!


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 27, 2021

Bitte immer eine Quelle angeben wenn du Texte zitierst!

 Ist das hier eine Bachelorarbeit oder das o2 Forum Herr Professor.


bielo
Legende
  • December 27, 2021

Bitte immer eine Quelle angeben wenn du Texte zitierst!

 Ist das hier eine Bachelorarbeit oder das o2 Forum Herr Professor.

 

 

Ist ja nur zu deinem Schutz. Kein Grund ungehalten zu werden.

 

Wie kann man dir hier noch helfen?


fussel
Stammgast
  • Stammgast
  • December 27, 2021

Ich bin juristischer Laie, von daher gibt es zu diesem §57 von mir nur “Laiengedanken”.  Ich frage mich, worauf man sich bei dieser neuen Regelung überhaupt beziehen kann. Geht es da um die Infos im generellen Produktinformationsblatt oder doch um das, was man in der Auftragsbestätigung (also der Email von o2 mit Betreff ““Ihr o2 Internet- und Festnetzauftrag” - vor Jahren wurde auch mal der Betreff “Ihr o2 DSL Auftrag (Kundennummer DExxxxxx)” genutzt) steht? Denn da steht ja für den eigenen Anschluss die individuell zu erwartende Min-/Max.- und “normale” Bandbreite drin. Und da mit dieser Email ja zusammen auch die Widerrufsbelehrung kommt, kann man dann ja widerrufen, wenn das nicht passt. Wenn natürlich von der in der Auftragsbestätigung angegebenen Bandbreite auch nur ein Bruchteil ankommt, dann wäre ich ggfs. auch nicht zufrieden. Aber wenn da z. B. steht “[an ihrem Anschluss] eine maximale Datenübertragungsrate von 10 Mbit/s im Download” (weil halt nur ADSL an der Adresse verfügbar ist), dann würde mich persönlich wundern, wenn man eine Handhabe hat, wenn diese10 MBit/s dann auch (nur) ankommt. Aber wie gesagt, Laiengedanken sind das.

@robert.wiesnerDie Frage ist jetzt natürlich, was du erreichen willst: Willst du 1) die Verbindung schneller kriegen oder geht es dir 2) nur drum, die Zahlungen kürzen zu können? Falls ersteres, sollte man erstmal der Sache auf den Grund gehen, also z. B. checken ob zurzeit ADSL geschaltet ist (sieht man am Benutzernamen “xxx@s92.bbi-o2.de”) und inzwischen ein Technologiewechsel auf VDSL möglich ist, oder auch ob es Störeinflüsse in der eignen Wohnung gibt (ungeeignete Endleitung, PowerLAN, oder ne andere Störquelle). Bei zweiterem kann und möchte ich nicht weiter helfen, da müssen dann andere ran.


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 27, 2021

Ich bin juristischer Laie, von daher gibt es zu diesem §57 von mir nur “Laiengedanken”.  Ich frage mich, worauf man sich bei dieser neuen Regelung überhaupt beziehen kann. Geht es da um die Infos im generellen Produktinformationsblatt oder doch um das, was man in der Auftragsbestätigung (also der Email von o2 mit Betreff ““Ihr o2 Internet- und Festnetzauftrag” - vor Jahren wurde auch mal der Betreff “Ihr o2 DSL Auftrag (Kundennummer DExxxxxx)” genutzt) steht? Denn da steht ja für den eigenen Anschluss die individuell zu erwartende Min-/Max.- und “normale” Bandbreite drin. Und da mit dieser Email ja zusammen auch die Widerrufsbelehrung kommt, kann man dann ja widerrufen, wenn das nicht passt. Wenn natürlich von der in der Auftragsbestätigung angegebenen Bandbreite auch nur ein Bruchteil ankommt, dann wäre ich ggfs. auch nicht zufrieden. Aber wenn da z. B. steht “[an ihrem Anschluss] eine maximale Datenübertragungsrate von 10 Mbit/s im Download” (weil halt nur ADSL an der Adresse verfügbar ist), dann würde mich persönlich wundern, wenn man eine Handhabe hat, wenn diese10 MBit/s dann auch (nur) ankommt. Aber wie gesagt, Laiengedanken sind das.

@robert.wiesnerDie Frage ist jetzt natürlich, was du erreichen willst: Willst du 1) die Verbindung schneller kriegen oder geht es dir 2) nur drum, die Zahlungen kürzen zu können? Falls ersteres, sollte man erstmal der Sache auf den Grund gehen, also z. B. checken ob zurzeit ADSL geschaltet ist (sieht man am Benutzernamen “xxx@s92.bbi-o2.de”) und inzwischen ein Technologiewechsel auf VDSL möglich ist, oder auch ob es Störeinflüsse in der eignen Wohnung gibt (ungeeignete Endleitung, PowerLAN, oder ne andere Störquelle). Bei zweiterem kann und möchte ich nicht weiter helfen, da müssen dann andere ran.

Hey @fussel danke für die hilfreiche Antwort. Auf https://breitbandmessung.de ist es sehr gut erklärt, es gibt mehrere Parameter (min 90% der Leistung (maximal) an mindestens 3 Messungen erfüllt, minimale Leistung X-mal unterschritten,  etc.) und es sind 30 Messungen in Intervallen vorgeschrieben.

 

Mir wäre eine Leistung lieber, die dem Vertrag entspricht. O2 hatte damals gesagt es wäre max 6000 möglich, daher war immer ein Rabatt eingebucht. Ich habe bereits mit dem Kundendienst gesprochen, es wird sich zunächst die Technik Abteilung mit dem Thema beschäftigen.

 

In der o2 homebox lässt sich leider nicht der Benutzername nachsehen, in meinen Unterlagen ist einer  mit „myXXX“

Schöne Grüße

Robert


fussel
Stammgast
  • Stammgast
  • December 27, 2021

@robert.wiesner Also 6000 hört sich schwer nach ADSL bei relativ langer Leitung an :/ Kannst du mal checken, was jetzt verfügbar ist. Am besten nutze mal sowohl bei o2 als auch bei der Telekom (die sind bei DSL meistens Vorleister über deren “Bitstream”-Produkt) die Verfügbarkeitsprüfung und schreibe doch mal, was da raus kommt (bei der o2-Verfügbarkeitsprüfung bitte beim Ergebnis auf das “i” klicken, um detailliert zu sehen, welche Geschwindigkeit über welche Technologie geht).


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • December 27, 2021

Bitte immer eine Quelle angeben wenn du Texte zitierst!

 Ist das hier eine Bachelorarbeit oder das o2 Forum Herr Professor.

Was soll das? Auch in einem Forum gehört es sich nicht, offensichtlich kopierte Texte zu posten ohne die Quelle anzugeben. Warum so frech? Dir ist wohl nicht bewusst, dass es auch Situationen gibt, bei denen man dafür sogar rechtlich belangt werden könnte.


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 27, 2021

@robert.wiesnerAlso 6000 hört sich schwer nach ADSL bei relativ langer Leitung an :/ Kannst du mal checken, was jetzt verfügbar ist. Am besten nutze mal sowohl bei o2 als auch bei der Telekom (die sind bei DSL meistens Vorleister über deren “Bitstream”-Produkt) die Verfügbarkeitsprüfung und schreibe doch mal, was da raus kommt (bei der o2-Verfügbarkeitsprüfung bitte beim Ergebnis auf das “i” klicken, um detailliert zu sehen, welche Geschwindigkeit über welche Technologie geht).

 

Guter Tipp @fussel  .. weißt du ob man aus der o2 Home Box noch mehr Infos bekommt (ASDL vs. VSDL)? Bei der FritzBox kommt man ja reltiv leicht an Infos zur Verbindung.

my Home m
my Home S Prüfung
my Home M

 


schluej
Legende
  • December 27, 2021

Wenn dein Username @s93 enthält VDSL bei @s92 ADSL

 


fussel
Stammgast
  • Stammgast
  • December 27, 2021

@robert.wiesner Welchen Tarif hast du denn zurzeit?

“An der geprüften Adresse sind bis zu 100 MBit/s über DSL...” hört sich doch erstmal gut an. Dann muss es inzwischen VDSL bei dir geben, sonst würde da nur “bis zu 16 MBit/s” (oder noch weniger) stehen.

Ich würde bei o2 (entweder über einen Moderator hier - aber das kann dauern - oder über Chat oder Hotline) einen Technologie auf VDSL verlangen. Es kann dann zwar immer noch sein, dass gerade keine VDSL-Ports mehr frei sind, aber oft klappt die Umschaltung auch. Man kriegt in dem Falle (nach erfolgreicher Prüfung von o2 mit Telekom) ein konkretes Umschaltdatum und auch neue Zugangsdaten genannt.

Leider weiß nicht nicht, ob man auf der Homebox irgendwo rauslesen kann, ob du schon auf VDSL bist. Aber ich kann es mir bei den von dir genannten Geschwindigkeiten eigentlich nicht vorstellen.


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 27, 2021

Wenn dein Username @s93 enthält VDSL bei @s92 ADSL

 

@schluej : s93 :) Ich könnte die Daten mal erneut in den Router eingeben um sicher zu sein.

@fussel Ich kann mir fast auch nicht vorstellen, dass es überhaupt noch ADSL gibt. Die Hotline hat direkt ein Ticket bei der Technik zu Prüfung erstellt, bin mal gespannt ob Sie etwas herausfinden.


fussel
Stammgast
  • Stammgast
  • December 27, 2021

Doch doch @robert.wiesner , ADSL gibt es noch. Hatte ich bis zu nem Umzug auch noch gehabt.

Aber wenn es schon VDSL ist, und s93 ist da sehr klar, dann muss es sich um irgendeine Art von Störung handeln. Die Frage ist dann halt immer, ob die Störung im Haus oder bereits davon verursacht wird. Hast du nicht irgendwie ne Möglichkeit, mal leihweise zumindest für ne Stunde an ne FritzBox zu kommen (ne 73xx reicht bereits, muss halt VDSL unterstützten), und dort Screenshots von DSL-Daten und Spektrum zu machen?


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 27, 2021

Doch doch @robert.wiesner , ADSL gibt es noch. Hatte ich bis zu nem Umzug auch noch gehabt.

Aber wenn es schon VDSL ist, und s93 ist da sehr klar, dann muss es sich um irgendeine Art von Störung handeln. Die Frage ist dann halt immer, ob die Störung im Haus oder bereits davon verursacht wird. Hast du nicht irgendwie ne Möglichkeit, mal leihweise zumindest für ne Stunde an ne FritzBox zu kommen (ne 73xx reicht bereits, muss halt VDSL unterstützten), und dort Screenshots von DSL-Daten und Spektrum zu machen?

Achso. Ich tippe fast auf Haus/Wohnung/Anschluss. Der Anschluss ist bei meiner Mum. Im Haus nutzen andere Parteien z.B. Magenta TV mit IPTV und sind eher viel im Internet unterwegs, das würde bei ~6000 MBit/s wohl schwierig werden. An eine Fritz Box komme ich aktuell nicht so leicht, ich hoffe mal die Störungsmeldung wird zeitnah bearbeitet.


fussel
Stammgast
  • Stammgast
  • December 27, 2021

Was du noch tun könntest, @robert.wiesner , wäre die TAE-Dose aufzuschrauben (also Deckel entfernen und mal vorsichtig den Einsatz aus der Dose ziehen) und dir die Verkabelung anzuschauen und sie zu fotografieren. Ohne FritzBox sehen wir ja leider nicht, wie Spektrum, DSL-Werte und Fehlerzähler aussehen. Ansonsten heißt es halt warten, was o2 aus der Störungsmeldung macht.


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • December 27, 2021

Was du noch tun könntest, @robert.wiesner , wäre die TAE-Dose aufzuschrauben (also Deckel entfernen und mal vorsichtig den Einsatz aus der Dose ziehen) und dir die Verkabelung anzuschauen und sie zu fotografieren. Ohne FritzBox sehen wir ja leider nicht, wie Spektrum, DSL-Werte und Fehlerzähler aussehen. Ansonsten heißt es halt warten, was o2 aus der Störungsmeldung macht.

TAE Box könnte ein guter Hinweis sein.

Das ist die ursprüngliche / 1 TAE

von dort aus geht eine Verlängerung (ca. 5 Meter)

zur zweiten Box. Das setup stammt noch aus Modem Zeiten 

 


o2_Larissa
  • Team
  • December 27, 2021

Hi @robert.wiesner,
herzlich willkommen in unserer Community :blush:
Das klingt absolut nicht schön, zumal du anhand deines Benutzernamens eine VDSL Leitung bekommst, ist dein aktueller Up- und Download deutlich zu gering. Der Weg zu unseren Kollegen an der Hotline, die die Einschränkung aufnehmen und zur Bearbeitung weitelreiten, war genau der Richtige, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Ich drück dir die Daumen, dass die Ursache schnell gefunden werden und korrigiert werden kann. Halte uns gerne auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Larissa
Edit: mit das wichtigste habe ich natürlich vergessen: Vielen lieben Dank an unsere Unterstützer :hibiscus:


bielo
Legende
  • December 27, 2021

Was du noch tun könntest, @robert.wiesner , wäre die TAE-Dose aufzuschrauben (also Deckel entfernen und mal vorsichtig den Einsatz aus der Dose ziehen) und dir die Verkabelung anzuschauen und sie zu fotografieren. Ohne FritzBox sehen wir ja leider nicht, wie Spektrum, DSL-Werte und Fehlerzähler aussehen. Ansonsten heißt es halt warten, was o2 aus der Störungsmeldung macht.

TAE Box könnte ein guter Hinweis sein.

Das ist die ursprüngliche / 1 TAE

von dort aus geht eine Verlängerung (ca. 5 Meter)

zur zweiten Box. Das setup stammt noch aus Modem Zeiten 

 

 

 

Verlängerungen haben oft hohe Fehlerquoten. Daher sollte immer die erste TAE in der Wohnung genommen werden. An dieser ist dann die Verlängerung zur zweiten Dose abzuklemmen.

 

Wobei auch deine erste Dose mal erneuert werden sollte.


fussel
Stammgast
  • Stammgast
  • December 27, 2021

Vor allem könnte theoretisch die Verlängerung falsch angeschlossen sein, nämlich als Parallelschaltung (über Pins 1 und 2) anstatt korrekt als Reihenschaltung (über Pins 5 und 6). Vectoring mag Parallelschaltungen überhaupt nicht.


robert.wiesner
Einsteiger:in
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • Lösung
  • December 27, 2021

@fussel Verlängerung wird auch nicht mehr benötigt. Kann ich testweise die Home Box an der ersten TAE anschließen oder muss ich die Verkabelung ändern? 


bielo
Legende
  • December 27, 2021

Testen kannst du es natürlich. Besser wäre es aber, die Verkabelung zumindest mal zu prüfen. Also aufschrauben und gern Foto einstellen.

 

Wobei mein DSL mal über Monate Fehler hatte und keiner konnte sich das erklären. Am Ende war die Dose vom Stecker des alten Modems ausgeleiert. Die sollen wohl etwas dicker gewesen sein.

 

Ich würde da wirklich ne neue Dose setzen (lassen).