Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

1000-Mbit-Tarif, BNetzA-Messung beweist Minderleistung – außerordentliche Kündigung wird trotzdem abgelehnt

  • Okt. 28, 2026 12:48 PM UTC
  • 5 Antworten
  • 29 Aufrufe

Marcel96m
Besucher:in

Hallo zusammen,

 

ich dokumentiere hier mal meinen kompletten Fall, weil ich glaube, dass er zeigt, wie o2 aktuell mit amtlich nachgewiesener Minderleistung umgeht - und weil ich hoffe, dass ein Moderator ihn übernimmt, bevor ich zur Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gehe.

 

Die Ausgangslage:

Ich habe den Tarif o2 Home XXL Kabel (1000/50 Mbit/s). Seit Anschaltung des Anschlusses kommt die Leistung nicht an - nicht gelegentlich, sondern dauerhaft. Downloads liegen überwiegend zwischen 8 und 130 Mbit/s, zur Hauptnutzungszeit abends oft unter 40 Mbit/s. Der Upload bricht abends regelmäßig auf unter 1 Mbit/s ein - bei zugesagten 50. Videocalls, Cloud-Backups, selbst normales Arbeiten im Homeoffice: faktisch nicht möglich.

 

Die Vorgeschichte:

Es gab bereits mehrere Technikereinsätze. Dabei wurde mir vor Ort bestätigt, dass der Kabelanschluss technisch nicht stabiler gemacht werden kann, als er läuft - das Segment gibt nicht mehr her. Auf dieser Basis habe ich die außerordentliche Kündigung erklärt. Die Antwort von o2: Ablehnung, weil angeblich "kein ausreichender Entstörungsversuch dokumentiert" sei - obwohl das Techniker-Ticket dazu in euren eigenen Systemen steht. Stattdessen wurde mir die ordentliche Kündigung bestätigt: zum 7. August 2027.

 

Der Oktober:

Anfang Oktober habe ich die Störung erneut gemeldet. Das Ticket wurde noch am selben Tag geschlossen - ohne dass irgendetwas behoben war. Eine Woche später habe ich erneut gemeldet; dieses Ticket wurde an den technischen Außendienst übergeben und ist bis heute offen.

 

Der amtliche Nachweis:

Parallel habe ich die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchgeführt (Desktop-App, 30 Messungen über 3 Messtage, exakt nach Vorgabe: LAN, WLAN aus, keine Parallellast). Das Ergebnis ist eindeutig: erhebliche, kontinuierliche bzw. regelmäßig wiederkehrende Abweichung nach § 57 Abs. 4 TKG - in Download UND Upload amtlich festgestellt. Kein einziges der drei Prüfkriterien wurde erreicht. Tiefstwerte: 7,88 Mbit/s im Download (von 1.000), 0,24 Mbit/s im Upload (von 50).

 

Mit diesem Protokoll habe ich erneut Widerspruch eingelegt und zusätzlich die anteilige Gutschrift der gezahlten Entgelte nach § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG gefordert - die Minderleistung besteht schließlich seit Anschaltung.

 

Und dann?

Daraufhin meldete sich der Servicepartner wegen eines Techniktermins: angeboten wurde ausschließlich ein 4-Stunden-Fenster von 16 bis 20 Uhr, mit rund zwei Wochen Vorlauf. Als Berufstätiger schlicht unzumutbar. Ich habe schriftlich um zumutbare Alternativen gebeten (max. 2-Stunden-Fenster) und ausdrücklich klargestellt, dass ich weiter mitwirke. Von der Kundenbetreuung kam bisher nur die Standardantwort: Die Fachabteilung prüfe, ich möge mich gedulden.

 

Meine Frage an die Moderatoren:

Der amtliche Nachweis liegt vor, das Kündigungsrecht nach § 57 Abs. 4 TKG besteht kraft Gesetzes und hängt nicht von weiteren Entstörungsversuchen ab. Die Frist aus meinem Widerspruch läuft Anfang November ab - danach geht der Fall zur Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur. Kann ein Moderator den Fall vorher übernehmen und die Bestätigung der außerordentlichen Kündigung sowie die Bezifferung der Gutschrift anstoßen? Alle Daten (Kundennummer, Vorgangs- und Ticketnummern, Messprotokoll) schicke ich gern per PN.

 

Danke euch!

5 Antworten

Anfänger1
Legende
Forum|alt.badge.img+15
  • Legende
  • Okt. 28, 2026 12:58 PM UTC

Du musst schon die bekannten Kontaktweg nutzen. Hier Forum ist sowas nicht möglich ​@Marcel96m 


Marcel96m
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • Okt. 28, 2026 1:03 PM UTC

​@Anfänger1  Danke dir! Die bekannten Kontaktwege sind bei mir alle durch — Widerspruch, Fristsetzung, alles schriftlich dokumentiert, von der Kundenbetreuung kommen nur noch Standardantworten. Mir geht’s hier darum, dass die o2-Moderatoren den Fall sehen, bevor er zur Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur geht. Daten gern jederzeit per PN.


Anfänger1
Legende
Forum|alt.badge.img+15
  • Legende
  • Okt. 28, 2026 1:25 PM UTC

Andere Möglichkeiten gibt es nicht als über die bekannten Wege. Wäre mir neu wenn die Mods hier mehr bewirken könnten ​@Marcel96m 


Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+49

Bei dem ganzen Theater würde ich gar nicht mehr diskutieren... 

 


Marcel96m
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • Okt. 28, 2026 1:47 PM UTC

​@Frau Bollermann  ​@Anfänger1 Kann gut sein, dass ihr recht habt — dann geht der Fall nach Fristablauf eben direkt zur Schlichtungsstelle der BNetzA, die Unterlagen sind fertig. Falls ein o2-Mod vorher doch noch reinschauen will: gern, Daten per PN. Danke euch!