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Widerspruch Rechnung


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97 Antworten

  • Autor
  • Einsteiger:in
  • May 23, 2024

Jetzt habt Ihr mich doch erwas verunsichert … evtl. wird vom Sevice auf Zeit gespielt, da nur eine begrenzte Zeit Pflichtspeicherung der Verbindungen besteht.

@Moderatoren - sollte ich das Kontaktformular für den Widerspruch nochmals ausfüllen?


poales
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  • Legende
  • May 23, 2024

wenn du nicht bald eine Gutschrift-Bestätigung bekommst,

würde ich die Rechnung innerhalb der vorgesehen 8 Wochen

erneut reklamieren.


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • May 26, 2024

Hallo @Karl Maier ,
berichte gerne, wie es weitergeht. 🌸
Gruß, Solveig 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • May 26, 2024

Ach, ich hatte nicht gesehen, dass du nochmal gepostet hast @Karl Maier 
Ja, bitte fülle das Kontaktformular noch einmal aus. 
Dann können die Kolleg:innen die Rechnungen prüfen. 
Danke schön. 🌸
Gruß, Solveig 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • May 27, 2024

Hallo Solveig,

 

habe jetzt das Kontaktformular nochmals ausgefüllt und diesmal einen schriftlichen Widerspruch angehängt (unterschriebenes pdf Dokument) … mal sehen, ob jetzt was passiert.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • May 31, 2024

Habe nun per Email eine Antwort erhalten:

“Sie reklamieren eine Rechnungsposition, die wir ohne Einzelverbindungsnachweis nicht nachvollziehen können.”

Dem halte ich entgegen: Verbindungsdaten sind 10 Wochen lang zu speichern, Standortdaten 4 Wochen (hängt mit der Strafverfolgung zusammen).

 

Ich bin nicht bereit, diese Antwort einfach so hinzunehmen. Was könnte ich den noch unternehmen?


poales
Legende
  • Legende
  • May 31, 2024

 

Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • May 31, 2024

Danke poales für die Information!

Sollte ich nun zum dritten male ein Kontaktformular ausfüllen mit eben diesen Infos?

 

EDIT: Auf der Rechnung steht auch nirgens, dass man nur Widerspruch gegen die Rechnung einlegen kann, wenn man EVN aktiviert hat. Die Frist von 8 Wochen habe ich ja eingehlten.


poales
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  • Legende
  • May 31, 2024

Sollte ich nun zum dritten male ein Kontaktformular ausfüllen mit eben diesen Infos?

 

das ist deine Entscheidung,

EDIT: Auf der Rechnung steht auch nirgens, dass man nur Widerspruch gegen die Rechnung einlegen kann, wenn man EVN aktiviert hat. Die Frist von 8 Wochen habe ich ja eingehlten.

Widerspruch kannst du immer einlegen,

aber ob und wie dem stattgegeben wird ist eine andere Frage.

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • May 31, 2024

Ich hab nun auf die Email geantwortet mit den genannten Informationen. Denn nach Verbraucherzentrale hat man zumindest auf den Nachweis mittels EEN einen Anspruch.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 7, 2024

Leider keine Rückmeldung auf meine Email!

 

Doch es kommt noch schlimmer!

In der neuen Rechnung hab ich nun einen Betrag von 119,46 € für Verbindungen & Services .

EVN gibt es nicht, obwohl aktiviert wurde, mit dem Hinweis “ Verbindungen innerhalb von Flats werden nicht gespeichert. “ Ich hatte außer zwei Telefonaten mit dem O2 Service ausschließlich Ortsgespräche mit Freunden.

 

Könnte nicht einer der Moderatoren mal schauen, was da Sache ist?


poales
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  • Legende
  • June 7, 2024

@Karl Maier 

wann wurde der EVN aktiviert?

und wie ist der Abrechnungszeitraum?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 7, 2024

Abrechnungszeitraum ist der Mai/2024.

EVN wurde vermutlich mit meinem Telefonat mit dem Kundenservice am 23.05.2024 vom Kundenservice aktiviert. Laut meinen Einstellungen ist ENV vollständig aktiviert.

 

Aber unabhängig ob ENV aktiviert oder nicht aktiviert ist, kann doch Telefonika nicht einfach Beträge in Rechnung stellen, ohne diese nachweisenzu können! Die könnten dann jaauch 1000 Euro oder 10.000 Euro sein. Das geht doch nicht!


poales
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  • Legende
  • June 7, 2024

Abrechnungszeitraum ist der Mai/2024.

von ? bis?

EVN wurde vermutlich mit meinem Telefonat mit dem Kundenservice am 23.05.2024 vom Kundenservice aktiviert. Laut meinen Einstellungen ist ENV vollständig aktiviert.

dann sind alle Einträge vor dem 23.05.2024 sicher nicht gespeichert.

ob die Aktivierung noch teilweise ab dem 23.05.2024 erfolgt oder erst mit dem neuen Rechnungslauf muss ein O2 Moderator beantworten.

 

Aber unabhängig ob ENV aktiviert oder nicht aktiviert ist, kann doch Telefonika nicht einfach Beträge in Rechnung stellen, ohne diese nachweisenzu können! Die könnten dann jaauch 1000 Euro oder 10.000 Euro sein. Das geht doch nicht!

stimmt


Sandroschubert
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Ich frage mich woher die Info mit den Strafbehörden herkommt und wenn man das weiss warum man es nicht anwendet...


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 7, 2024

Auf die Email vom letzten Freitag mit dem Hinweis der Speicherpflicht der Verbindungsdaten für 10 Wochen wurde bisher nicht reagiert.


poales
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  • Legende
  • June 8, 2024

wohin schickst du Mails?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 8, 2024

Wie ich weiter oben - letzte Woche - bereits sagte - habe ich auf die Email von O2, in der Sie den Widerspruch mit dem Hinweis auf nicht vorhandenem EVN zurückweisen, geantwortet mit dem Hinweis auf EEV - bisher keine Antwort.


Bollermann
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@Karl Maier 

Hast du zufällig auf eine no-reply E-Mail Adresse geantwortet? 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 8, 2024

Nein! Dann hätte ich ja eine Fehlermeldung bekommen.


poales
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  • June 8, 2024

Nein! Dann hätte ich ja eine Fehlermeldung bekommen.

nicht unbedingt


bs0
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  • June 8, 2024

Eine Speicherpflicht von 10 Wochen gibt es übrigens nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung für die diese Frist gelten sollte, wurde in Deutschland nicht umgesetzt.

Schreib doch an welche Adresse du geschrieben hast.


poales
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  • June 8, 2024

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 8, 2024

Die Email ging an “impressum@**.o2online.de” (Sternchen sind von mir).

 

Habe aber jetzt zum dritten male ein Kontaktformular ausgefüllt mit dem Widerspruch für die letzten beiden Rechnungen.


bs0
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  • June 8, 2024

Richtig. Es gibt eben keine Mindestfrist, aber innerhalb der Reklamationsfrist muss der Anbieter trotzdem eine Auflistung der Verbindungen (wenn auch ohne Rufnummern) mit Kategorie in Verbindung mit einem technischen Prüfprotokoll erstellen.