Jetzt habt Ihr mich doch erwas verunsichert … evtl. wird vom Sevice auf Zeit gespielt, da nur eine begrenzte Zeit Pflichtspeicherung der Verbindungen besteht.
@Moderatoren - sollte ich das Kontaktformular für den Widerspruch nochmals ausfüllen?
wenn du nicht bald eine Gutschrift-Bestätigung bekommst,
würde ich die Rechnung innerhalb der vorgesehen 8 Wochen
erneut reklamieren.
Hallo @Karl Maier ,
berichte gerne, wie es weitergeht.
Gruß, Solveig
Ach, ich hatte nicht gesehen, dass du nochmal gepostet hast @Karl Maier
Ja, bitte fülle das Kontaktformular noch einmal aus.
Dann können die Kolleg:innen die Rechnungen prüfen.
Danke schön.
Gruß, Solveig
Hallo Solveig,
habe jetzt das Kontaktformular nochmals ausgefüllt und diesmal einen schriftlichen Widerspruch angehängt (unterschriebenes pdf Dokument) … mal sehen, ob jetzt was passiert.
Habe nun per Email eine Antwort erhalten:
“Sie reklamieren eine Rechnungsposition, die wir ohne Einzelverbindungsnachweis nicht nachvollziehen können.”
Dem halte ich entgegen: Verbindungsdaten sind 10 Wochen lang zu speichern, Standortdaten 4 Wochen (hängt mit der Strafverfolgung zusammen).
Ich bin nicht bereit, diese Antwort einfach so hinzunehmen. Was könnte ich den noch unternehmen?
Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen
Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.
Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195
Danke poales für die Information!
Sollte ich nun zum dritten male ein Kontaktformular ausfüllen mit eben diesen Infos?
EDIT: Auf der Rechnung steht auch nirgens, dass man nur Widerspruch gegen die Rechnung einlegen kann, wenn man EVN aktiviert hat. Die Frist von 8 Wochen habe ich ja eingehlten.
Sollte ich nun zum dritten male ein Kontaktformular ausfüllen mit eben diesen Infos?
das ist deine Entscheidung,
EDIT: Auf der Rechnung steht auch nirgens, dass man nur Widerspruch gegen die Rechnung einlegen kann, wenn man EVN aktiviert hat. Die Frist von 8 Wochen habe ich ja eingehlten.
Widerspruch kannst du immer einlegen,
aber ob und wie dem stattgegeben wird ist eine andere Frage.
Ich hab nun auf die Email geantwortet mit den genannten Informationen. Denn nach Verbraucherzentrale hat man zumindest auf den Nachweis mittels EEN einen Anspruch.
Leider keine Rückmeldung auf meine Email!
Doch es kommt noch schlimmer!
In der neuen Rechnung hab ich nun einen Betrag von 119,46 € für Verbindungen & Services .
EVN gibt es nicht, obwohl aktiviert wurde, mit dem Hinweis “ Verbindungen innerhalb von Flats werden nicht gespeichert. “ Ich hatte außer zwei Telefonaten mit dem O2 Service ausschließlich Ortsgespräche mit Freunden.
Könnte nicht einer der Moderatoren mal schauen, was da Sache ist?
@Karl Maier
wann wurde der EVN aktiviert?
und wie ist der Abrechnungszeitraum?
Abrechnungszeitraum ist der Mai/2024.
EVN wurde vermutlich mit meinem Telefonat mit dem Kundenservice am 23.05.2024 vom Kundenservice aktiviert. Laut meinen Einstellungen ist ENV vollständig aktiviert.
Aber unabhängig ob ENV aktiviert oder nicht aktiviert ist, kann doch Telefonika nicht einfach Beträge in Rechnung stellen, ohne diese nachweisenzu können! Die könnten dann jaauch 1000 Euro oder 10.000 Euro sein. Das geht doch nicht!
Abrechnungszeitraum ist der Mai/2024.
von ? bis?
EVN wurde vermutlich mit meinem Telefonat mit dem Kundenservice am 23.05.2024 vom Kundenservice aktiviert. Laut meinen Einstellungen ist ENV vollständig aktiviert.
dann sind alle Einträge vor dem 23.05.2024 sicher nicht gespeichert.
ob die Aktivierung noch teilweise ab dem 23.05.2024 erfolgt oder erst mit dem neuen Rechnungslauf muss ein O2 Moderator beantworten.
Aber unabhängig ob ENV aktiviert oder nicht aktiviert ist, kann doch Telefonika nicht einfach Beträge in Rechnung stellen, ohne diese nachweisenzu können! Die könnten dann jaauch 1000 Euro oder 10.000 Euro sein. Das geht doch nicht!
stimmt
Ich frage mich woher die Info mit den Strafbehörden herkommt und wenn man das weiss warum man es nicht anwendet...
Auf die Email vom letzten Freitag mit dem Hinweis der Speicherpflicht der Verbindungsdaten für 10 Wochen wurde bisher nicht reagiert.
Wie ich weiter oben - letzte Woche - bereits sagte - habe ich auf die Email von O2, in der Sie den Widerspruch mit dem Hinweis auf nicht vorhandenem EVN zurückweisen, geantwortet mit dem Hinweis auf EEV - bisher keine Antwort.
@Karl Maier
Hast du zufällig auf eine no-reply E-Mail Adresse geantwortet?
Nein! Dann hätte ich ja eine Fehlermeldung bekommen.
Nein! Dann hätte ich ja eine Fehlermeldung bekommen.
nicht unbedingt
Eine Speicherpflicht von 10 Wochen gibt es übrigens nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung für die diese Frist gelten sollte, wurde in Deutschland nicht umgesetzt.
Schreib doch an welche Adresse du geschrieben hast.
Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195
Die Email ging an “impressum@**.o2online.de” (Sternchen sind von mir).
Habe aber jetzt zum dritten male ein Kontaktformular ausgefüllt mit dem Widerspruch für die letzten beiden Rechnungen.
Richtig. Es gibt eben keine Mindestfrist, aber innerhalb der Reklamationsfrist muss der Anbieter trotzdem eine Auflistung der Verbindungen (wenn auch ohne Rufnummern) mit Kategorie in Verbindung mit einem technischen Prüfprotokoll erstellen.