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Warum O2
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Ich werde in 3 Monaten meinen DSL-Anbieter wechseln, von einem anderen zu o2.

Bei der Tarif-Erstellung / -Einrichtung online gibt man an, zu welchem Zeitpunkt das neue DSL angeschlossen werden soll. 

Ich werde ein Datum eintragen, das 3 Monate in der Zukunft liegt. 

 

Wann findet die erste Bezahlung statt?

- genauer -

Bezahle ich den einmaligen Anschlusspreis und ersten Satz Grundgebühr nacheinander?

(d.h. - den Anschlusspreis bei Eröffnung des Tarifs jetzt im Februar und dann den ersten Satz monatliche Grundgebühr zu Beginn des ersten Nutzungsmonats im Mai/Juni)

Bei einem Anbieterwechsel kann man eigentlichen keinen Wunschtermin angeben - du beauftragst o2 mit der Kündigung bei deinem alten DSL-Anbieter und o2 und dein alter Provider stimmen sich über das exakte Datum der Umschaltung ab, so dass eine möglichst unterbrechungsfreie Versorgung gewährleistet ist. Dein alter Anbieter wird den Wechsel logischerweise frühestens zum Ende der mit ihm vereinbarten Vertragslaufzeit zulassen.

Bei der Einrichtung deines o2 DSL-Anschlusses wird deinem Vertrag ein Abrechnungszeitraum zugewiesen. Du erhältst die erste Rechnung von o2 nach dem Ende dieses Abrechnungszeitraums. Die erste Rechnung umfasst die einmaligen Kosten bei Vertragsbeginn sowie die anteiligen Grundgebühren für den verstrichenen Nutzungszeitraum und ggf. angefallene nutzungsabhängige Kosten (z.B. Anrufe zu Rufnummern außerhalb der Flatrate). Die Abrechnung erfolgt bei o2 DSL grundsätzlich im Nachhinein und nicht im voraus wie z.B. bei der Telekom.

Die Abrechnung erfolgt normalerweise monatlich und die berechneten Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form in einem passwortgeschützten elektronischen Rechnungspostfach (“Mein o2”). Zur Nutzung von “Mein o2” muss sich der Kunde mit seiner Festnetzrufnummer nach Schaltung des Anschlusses bzw. bevor er die Rechnung einsehen möchte, registrieren. Über den Eingang einer neuen Rechnung im Rechnungspostfach wird der Kunde per E-Mail an die vom ihm angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. 


Bei einem Anbieterwechsel kann man eigentlichen keinen Wunschtermin angeben - du beauftragst o2 mit der Kündigung bei deinem alten DSL-Anbieter und o2 und dein alter Provider stimmen sich über das exakte Datum der Umschaltung ab, so dass eine möglichst unterbrechungsfreie Versorgung gewährleistet ist. Dein alter Anbieter wird den Wechsel logischerweise frühestens zum Ende der mit ihm vereinbarten Vertragslaufzeit zulassen.

Ich kann in dem Erstellungsformular einen Wunschtermin angeben. 

Ich habe das Online-Formular schon so weit mit richtigen Angaben ausgefüllt, dass man nur noch die IBAN + SEPA-Einwilligung angibt und dann losschickt.

Bei der Einrichtung deines o2 DSL-Anschlusses wird deinem Vertrag ein Abrechnungszeitraum zugewiesen. Du erhältst die erste Rechnung von o2 nach dem Ende dieses Abrechnungszeitraums. Die erste Rechnung umfasst die einmaligen Kosten bei Vertragsbeginn sowie die anteiligen Grundgebühren für den verstrichenen Nutzungszeitraum und ggf. angefallene nutzungsabhängige Kosten (z.B. Anrufe zu Rufnummern außerhalb der Flatrate). Die Abrechnung erfolgt bei o2 DSL grundsätzlich im Nachhinein und nicht im voraus wie z.B. bei der Telekom.

Die Abrechnung erfolgt normalerweise monatlich und die berechneten Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

Das heißt ganz konkret: die erste Rechnung erhalte und bezahle ich am Ende des ersten Nutzungsmonats, der jetzt 3 Monate in der Zukunft liegt - und nicht vorher?

Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form in einem passwortgeschützten elektronischen Rechnungspostfach (“Mein o2”). Zur Nutzung von “Mein o2” muss sich der Kunde mit seiner Festnetzrufnummer nach Schaltung des Anschlusses bzw. bevor er die Rechnung einsehen möchte, registrieren. Über den Eingang einer neuen Rechnung im Rechnungspostfach wird der Kunde per E-Mail an die vom ihm angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. 

Ich bin schon o2-Kunde und benutze Mein o2, nur noch nicht über DSL.


Ich wüsste nicht, was ein Wunschtermin bei einem Anbieterwechsel bewirken soll. Vor Vertragsende geht’s nicht, da du ja an den alten Anbieter gebunden bist und nach Vertragsende wurde dazu führen, dass es einen Zeitraum ohne Anschluss gibt. Bitte stelle sicher, dass du wirklich einen Anbieterwechsel beauftragst. Dazu musst du genaue Angaben zu deinem bisherigen Anbieter inkl. aller zum Anschluss gehörenden Rufnummern machen. Die Daten beim alten und beim neuen Anbieter müssen 100% übereinstimmen. 

Wann dein erster Nutzungszeitraum ist, weiß ich nicht. Du bezahlst erst nach dem Nutzungszeitraum, nicht davor. Je nach Lage von Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum kann der abgerechnete Zeitabschnitt bei der ersten Rechnung auch deutlich unter einem Monat liegen. Beispiel: Dein Abrechnungszeitraum ist immer vom 15. eines Monats bis 14. eines Monats. Dein Anschluss wird z.B. am 10.05.2020 bereit gestellt. Erster Abrechnungszeitraum wäre vom 15.04.2020 bis 14.05.2020. Nutzungszeitraum wäre vom 10.05.-14.05.2015. Du würdest also kurz nach Ende des Abrechnungszeitraums die Rechnung für die Einmalbeträge und die 5 Tage bekommen. 

Jeder Vertrag muss bei “Mein o2” registriert werden. 


Hallo @IKEOTWOGHN,

Du hast von @blablup ja schon den einen und anderen Hinweis und Tipp bekommen, ließen sich damit denn Deine Frage beantworten?

Gruß,

Lars


Ja.


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