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Warum O2
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Ich habe eine Sonderkündigung aufgrund des Auszugs aus meiner Zweitwohnung beantragt. Diese wurde mir verwehrt. Stattdessen OHNE mein Einverständnis eine vorzeitige Kündigung dreistens ohne mich vorher zu benachrichtigen oder sonst irgendwie in Kenntnis zu setzen vollzogen. Unterschied: bei vorzeitiger Kündigung muss ich die Restlaufzeit auf ein Mal zahlen. Das habe ich vor kurzem auf meinem Konto festgestellt.

Halbe Stunde und 3 Gespräche mit 2 Hotline Mitarbeitern später bin ich nicht weiter. Die Mitarbeiter bestätigen meine Aussage, können bei der Rechnung jedoch nicht machen.

Wie soll ich vorgehen? Wer kann mir da helfen? Welche Abteilung? Anrufen, Fax, Schreiben aufsetzten? 

 

PS: O2 ist wirklich der betrügerischste, kundenfeindlichste Vertreter der Branche. Hatte in den knappen 1,5 Jahren so viele Dreistigkeiten erlebt, das ist aber der Höhepunkt. Wirklich verbrecherisch Dinge festzulegen, die ich nie beantragt habe. 

Nein, du musst den Restbetrag nicht auf einmal zahlen, sondern kannst o2 schriftlich auffordern, die Beträge bis Laufzeitende monatlich zu berechnen.

Das ist natürlich kein Betrug. Beim Umzug ist o2 verpflichtet, die Leitung zu deaktivieren. Daraufhin wird, weil das wohl systemzeitig anders nicht geht, der Vertrag beendet.

Mit der Ablehnung der Kündigung hat dir o2 bestimmt noch die Möglichkeit gegeben, den Anschluss umzuziehen, oder?


Mit der Ablehnung der Kündigung hat dir o2 bestimmt noch die Möglichkeit gegeben, den Anschluss umzuziehen, oder?

… oder einen Übergang an den Nachmieter angeboten ?
Ansonsten wäre es eine einseitige Sache seitens o2 und dann sieht die Bewertung anders aus. Bisher gab es nach Kundenberichten immer einen entsprechenden Schriftwechsel, sofern das rechtzeitig veranlasst wurde. 

An Deinem Erstwohnsitz ist o2 verfügbar und Du hast einen anderen Anbieter dort?


Verstehe nicht, warum bei einem Zweitwohnsitz nicht ein o2 DSL Flex Vertrag ohne Mindestlaufzeit  genommen wurde. 


Verstehe nicht, warum bei einem Zweitwohnsitz nicht ein o2 DSL Flex Vertrag ohne Mindestlaufzeit  genommen wurde. 

Weil man Pläne schmiedet, die sich dann aufgrund von, beispielsweise einer globalen Pandemie, ändern.

 

Mit der Ablehnung der Kündigung hat dir o2 bestimmt noch die Möglichkeit gegeben, den Anschluss umzuziehen, oder?

… oder einen Übergang an den Nachmieter angeboten ?
Ansonsten wäre es eine einseitige Sache seitens o2 und dann sieht die Bewertung anders aus. Bisher gab es nach Kundenberichten immer einen entsprechenden Schriftwechsel, sofern das rechtzeitig veranlasst wurde. 

An Deinem Erstwohnsitz ist o2 verfügbar und Du hast einen anderen Anbieter dort?


Nein, das hat der Nachmieter nicht gewollt. Und in der Erstwohnung habe ich einen anderen Vertrag mit einem anderen Anbieter. Diesen kann und will ich nicht auflösen.

Nein, du musst den Restbetrag nicht auf einmal zahlen, sondern kannst o2 schriftlich auffordern, die Beträge bis Laufzeitende monatlich zu berechnen.

Das ist natürlich kein Betrug. Beim Umzug ist o2 verpflichtet, die Leitung zu deaktivieren. Daraufhin wird, weil das wohl systemzeitig anders nicht geht, der Vertrag beendet.

Mit der Ablehnung der Kündigung hat dir o2 bestimmt noch die Möglichkeit gegeben, den Anschluss umzuziehen, oder?

Danke für die Aufklärung und den konstruktiven Vorschlag. Werde ein Schreiben aufsätzen. Dennoch, “weil das wohl systemzeitig anders nicht geht” ist in diesem Fall nicht akzeptabel. Es geht systemseitig nicht, weil O2 durch den Umstand profitiert.

 


Hallo @DerSichBetrpgenFühlt, willkommen in unserer o2 Community :-)

Es gibt immer einmal Umstände, die Internet-Anschlüsse an Zweit-Wohnsitzen erfordern oder wünschenswert machen. Und um dort dann eben auch flexibel reagieren zu können bietet sich unsere Flex-Tarife, wie schon von @Joe Doe geschrieben, wirklich an.

Wenn uns ein Auszug gemeldet wird, dann gehen wir im Regelfall natürlich davon aus, dass auch aus Kundensicht der Vertrag weiter genutzt werden soll, zum Beispiel im Rahmen eines Umzugs an eine anderen Anschrift.

Wird uns kein Umzug gemeldet, dann gehen wir von unserer Seite aus in den Kontakt und zeigen die Möglichkeit eines Umzugs auf. Ebenfalls wird in diesem Schreiben direkt darauf hingewiesen, dass andernfalls der Vertrag aufgelöst wird und die noch offenen Grundgebühren der Mindestlaufzeit auf einmal fällig werden.

Wenn kein Flex-Vertrag abgeschlossen wurde, der sich eben monatlich kündigen lässt, dann gibt es eine Vereinbarung über eine Mindestlaufzeit und monatliche Kosten. 

Eine Beendigung mit einer Zahlung von drei Grundgebühren ist dann möglich, wenn ein Umzug in ein Gebiet erfolgt, wo es uns technisch nicht möglich wäre, einen Anschluss schalten zu lassen, also zum Beispiel ins Ausland.

Da in diesem Fall aber bereits alle Prozesse durchgelaufen sind, ist natürlich auch kein Umzug mehr möglich.

Gruß,

Lars

 


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