Bei Vertragsabschluß wurde Lastschrift vereinbart..Da die erste Rechnung nicht korrekt war,wurde auf meine Reklamation hin wahrscheinlich von o2 ohne mich zu benachrichtigen auf Überweisung umgestellt. Mehrfaches Versuche über die hotline das Lastschriftverfahren wieder einzusetzen brachten keinen Erfolg. Ein schriftliche erneutes SEPA mandat blieb ohne Erfolg.. Eine Änderung im my o2 ist nicht möglich, da der Datensatz nicht aufgerufen werden kann. Wie kann das Lastschrift verfahren aktiviert werden?
Dieses Formular habe ich ausgefüllt und unterschrieb en per e-mail an o2 gesendet. Leider ohne Erfolg.
Per E-Mail? Wohin? Die Kundenbetreuung hat keine E-Mail-Adresse.
@bs0 “Per E-Mail? Wohin? Die Kundenbetreuung hat keine E-Mail-Adresse.”
Die allgemeine E-Mail-Adresse der Telefónica o2 lautet impressum@cc.o2online.de , die 24 h täglich regulär empfängt und deren Verwaltung dann während der Geschäftzeiten die E-Mail an die zuständige Abteilung, den Sachbearbeiter weiterleitet.
Nein, diese Adresse ist offiziell für Anfragen bezüglich der o2-Website und ist eine Pflichtangabe im Impressum einer Website. Zwar werden E-Mails, die bei dieser Adresse eingehen, oft an die Kundenbetreuung weitergeleitet, das passiert aber nicht immer, was mit ein Grund ist, warum (wie hier) Beschwerden gepostet werden, dass es keine Antwort gab. Empfohlen wird deswegen die Verwendung des Kontaktformulars.
@bs0 “… Empfohlen wird deswegen die Verwendung des Kontaktformulars.”
Widerspruch: Das automatisierte Kontaktformular enthält keine allgemeine Texteingabevariante mit einer Dateianhangfunktion, einem Kopieversand einer Texteingabe an den Nutzer und leitet oft unzuverlässig an Auskunft-, Formularseiten, Mein o2 Account etc. in Selbstbedienungmanier weiter. Dagegen bietet der E-Mail-Service eine Dokumentation-, Protokollfunktion, die dem E-Mail-Nutzer einen Indizienbeweis gewährt, falls eine E-Mail-Kommunikation scheitert.
Dein Text ist kein Widerspruch, sondern deine Meinung zur persönlich bevorzugten Kontaktmöglichkeit. Hier im Forum wird, wie gesagt, das Kontaktformular empfohlen. Und da o2 keinen E-Mail-Service anbietet, hat man keine Wahl. Leider verstehe ich nicht was du mit “keine allgemeine Texteingabevariante mit einer Dateianhangfunktion” meinst. Man kann jedenfalls eine Nachricht verfassen, Dateien hochladen, und bekommt nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung. Die Eingaben werden entsprechend dem Themenauswahl an die zuständige Abteilung geleitet und, noch besser, es werden die Daten abgefragt, die für eine Bearbeitung erforderlich sind, so, dass es keine unnöltigen Nachfragen gibt. Inwiefern E-Mail sicherer für den Absender sein sollte, weiß ich jetzt nicht.
@bs0 “… keine Wahl. Leider verstehe ich nicht was du mit “keine allgemeine Texteingabevariante mit einer Dateianhangfunktion” meinst.”
Ich widerspreche Ihnen schon wieder, falls Sie dies besser verstehen, als das Nomen - Widerspruch, der selbstverständlich eine Meinung wiedergibt.
Freilich existiert eine Wahl der offerierten Kontaktangebote zu o2 einschließlich eines Kontaktes durch eine allgemeine, vom Gesetz TMG verlangte E-Mail-Adresse im Impressum. In jenem Fall des Lastschriftverfahrens wähle ich im Kontaktformular anstrengend diverse Alternativen und lande letztendlich bei der Bankverbindung im eingeloggten Mein o2 Account. So weit, so gut.
In anderen Fällen leitet mich das Kontaktformular zum Beispiel zu einem Video, anstelle einer erwarteten Texteingabe (Texteingabevariante), z.B. führt die Eingabe des Wortes Störung im Suchfeld zur Rufnummer des Störungservice oder zu einer App anstatt zu einem Textformular, wo ich eine Störmeldung unter Eingabe der E-Mail-Adresse, des Namens eingebe, falls die Maschine jenes nicht bereits aufgrund des Logins in Mein o2 sowieso erkennt usw.
Zeigen Sie mir oder dem Forum bitte ein Beispiel für Ihre genannte Prozedur einer Nachricht verfassen, Datei hochladen sowie Eingangbestätigung.
Ja, das war tatsächlich ein Widerspruch, du hast also dem Inhalt meines Beitrags widersprochen. Zum besseren Verständnis für dich ebenfalls mit Verb und Substantiv. Dass ich nur die Wahl zwischen E-Mail und Kontaktformular meinte, sollte klar sein, denn nur darum ging es in deiner ersten Antwort.
Die im TMG verlangte E-Mail-Adresse ist dafür gedacht, bei Problemen eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen, z.B. Datenschutz, Urheberrecht, Sicherheit, usw. Die Pflicht, dort eine E-Mail-Adresse für den Kundenkontakt zu veröffentlichen, besteht nicht.
Ich habe nicht alle der vielen Optionen des Kontaktformulars durchgeklickt aber bei vielen kommt man zur Texteingabe wenn man etwas runterscrollt und den Button "zum Kontaktformular" anklickt. Bei Netzstörung kommt man tatsächlich zur Störungsmeldung, finde ich aber logisch. Wenn du das nächste Mal eine Nachricht an o2 verfassen willst und auch eine Datei hochladen möchtest, kannst du im jeweiligen Thema z.B. Sonstiges auswählen.
@bs0 “Die Pflicht, dort eine E-Mail-Adresse für den Kundenkontakt zu veröffentlichen, besteht nicht.”
Ein total falsches Auslegen eines Gesetzestextes präsentieren Sie dem Forum, die nicht dem Sinn sowie Zweck der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (in diesem Fall Telefónica o2) entspricht, § 347 Abs. 1 HGB. Lesen Sie den Text des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG überhaupt, denn dort steht wörtlich: “Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- ...
-
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
-
…
Das Unternehmen o2 pflegt seine Adresse der elektronischen Post nachlässig, unzuverlässig, gesetzeswidrig?
Nichts was du geschrieben hast deutet auf eine “falsche” Auslegung meinerseits hin. Diese Auslegung musst du natürlich nicht teilen.
Wie dir bereits in einem anderen Thread mitgeteilt wurde, ist dieses Forum nicht der richtige Ort für das Diskutieren der Auslegung von Gesetzen oder sonstiger Rechtsangelegenheiten. Lasse dich ggf. von einem Anwalt beraten wenn du der Ansicht bist, dass o2 (oder andere Unternehmen) sich in Bezug auf das TMG gesetzeswidrig verhalten, und du dagegen vorgehen möchtest. Hier ist jetzt (meinerseits zumindest) Schluss.
Was anderes als korrupte Arroganz bieten Sie
Nein, diese Adresse ist offiziell für Anfragen bezüglich der o2-Website und ist eine Pflichtangabe im Impressum einer Website. Zwar werden E-Mails, die bei dieser Adresse eingehen, oft an die Kundenbetreuung weitergeleitet, das passiert aber nicht immer, was mit ein Grund ist, warum (wie hier) Beschwerden gepostet werden, dass es keine Antwort gab.
Das ist m.E. auch ausgeurteilt. o2, wie auch andere, hatten ja damals immer eine automatische Antwort, dass über diesen Kanal keine Kundenanfragen bearbeitet werden. Das darf nicht sein.
Daher ist das Kontaktformular, was o2 nunmehr hat, zu bevorzugen.
Herzlich willkommen in der Community
Wie du hier bereits wohl auch schon gelesen hast, ist es besser in dem Fall das Kontaktformular zu nutzen, ich denke dies hast du bereits wohl auch schon getan.
Darf ich fragen, wie dein Kontakt gelaufen ist, konnte man dir über das Fomular eine Bestätigung geben, dass das Lastschriftverfahren wieder eingerichtet wurde?
LG Steffen
Vielen Dank für die Nachfrage. Habe von O2 eine Bestätigung erhalten, dass das Lastschriftverfahren wieder eingerichtet wurde und hoffe, dass die nächste Rechnung dann abgebucht wird.
LG Baduwes
Ja super, das passt
Danke für die Rückmeldung und wenn du noch Lust hast, schau gerne bei uns im Angetestet-Bereich vorbei.
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Community-Tester:innen, wenn du also Interesse daran hast, neue Smartphones oder Gadgets zu Hause testen zu wollen, schau gerne rein.
LG Steffen
Leider erfolgte wieder Lastschrift, obwohl die Einrichtung bestätigt wurde und in der App zunächst auch das Lastschriftverfahren angegen wurde. Dieses wurdxe in der App wieder gelöscht, sodass dort kein Zugriff möglich ist. Es bleibt daher wieder nur duie Überweisung möglich. Wieso schafft es Telefonica nicht das zweimal beantragte und bestätigte Lastschriftverhahren unzusetzen? An einer nicht vorhandenen Deckung des Kontos kann es nicht liegen, da dieses immer mit genügendem Geld aufgefüllt ist.
Welche Lösung gibt es?
Mit freundlichen Grüßen
Baduwes
Korrektur: es muss heißen: Leider erfolgte keine Lastschrift ….
was steht in der Rechnung dazu,
eigentlich sollte in jeder Rechnung ob abgebucht wird.
In der Rechnung vom 07.11.2023 steht. wird abgebucht am 14.11.2023
Bei meiner Bank wurde der B etrag als vorgemerkt geführt. Abbuchung erfolgte keine. Jetzt ist bei 02 eingetragen. Zahlungsart Überweisung mit Fälligkeit 14.11.2023.
Wenn es in der Banking-App steht, sollte es auch abgebucht werden. o2 bucht sehr gerne 2 bis 5 Werktage nach Termin ab.
Wenn du möchtest, kann ich mir das ganze aber gerne noch einmal im System anschauen.
Dazu müssten wir bitte einmal in die PNs wechseln, damit wir alle nötigen Daten austauschen können.
Gebe mir hier bitte einfach nur kurz Bescheid, danach würdest du eine PN von unserem o2Support-Account erhalten.
LG Steffen
Gerne, ich bin für jede Hilfe dankbar. O2 sagt, dass die Lastschrift abgelehnt wurde. Eine Fehlermeldung wurde nicht angegeben.. Laut meiner Bank ist keine Anfrage zur Abbuchung erfolgt.
Da von diesem Konto noch weitere Lastschriften regelmäßig abgebucht werden, liegt der Fehler vermutlich bei der Datenübertragung von O2 zur DKB.
LG Baduwes
Alles klaro
Bis gleich
LG Steffen
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