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Sonderkündigung bei Umzug

  • April 29, 2026
  • 6 Antworten
  • 51 Aufrufe

Liebe O2-Community,

da ich weder einen Brief schreiben noch 3h in der Warteschlange hängen möchte, versuche ich den O2-Service nun über die Community zu erreichen. Ich musste wegen einer Eigenbedarfskündigung aus meiner Wohnung ausziehen, wobei jedoch lange nicht klar war, ob diese Kündigung bestand haben würde. Darum war leider erst 2 Wochen vor Auszug klar, dass ich tatsächlich ausziehen musste und aufgrund der aktuell schwierigen Situation bin ich vorerst bei meinem Bruder untergekommen und dort existiert natürlich bereits ein Anschluss. Deshalb habe ich am 19.3.26 per Online-Formular eine Sonderkündigung zum 31.3.26 eingereicht, auf die bisher nicht geantwortet wurde. In diesem Formular zur Sonderkündigung bei Umzug wird nach einer Ummeldebestätigung gefragt, die allerdings nicht vorträglich ausgestellt werden kann. Daher ist es völlig unsinnig dafür eine Frist anzusetzen. Um dieses Formular dennoch rechtzeitig einreichen zu können, habe ich mich bereits vor meinem Auszug umgemeldet und am 27.3. nochmals per Online-Formular eine Sonderkündigung eingereicht - diesmal mit der Ummeldebestätigung. Für beide Kündigungen habe ich zwar eine Eingangsbestätigung, allerdings sonst noch keine Rückmeldung erhalten.

Um nicht einen langen Gerichtsprozess um 50€ führen zu müssen, wollte ich dann einfach die Berechtigung für den Lastschrifteinzug widerrufen, was allerdings aus unerfindlichen Gründen nur postalisch geht. Stattdessen habe ich den eingezogenen Beträgen widersprochen, woraufhin ich heute (29.4.) prompt eine Mahnung vom 27.4. mit einer Zahlungsfrist von 3 Tagen, also bis morgen erhalten habe. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, das derart kurze Zahlungfristen überhaupt zulässig sind, aber ich bin trotzdem der Zahlungsaufforderung nachgekommen, allerdings nicht über den vollen Betrag, sondern über den anteilig bewohnten Monat. Ich habe also für den Rechnungzeitraum vom 13.3.-12.4 (31 Tage) nur für 13.3.-31.3. (19 Tage) mit 19/31 des Rechnungsbetrages überwiesen. Wenn es eine Kontakt-Mailadresse des Supports gäbe, hätte man dieses Problem sehr schnell schrifltich klären können. Falls mir telefónica Deutschland deshalb jetzt ans Bein pinkeln möchte und anfängt mir Mahnungen zu schicken, bin ich durchaus bereit den Fall vor Gericht zu bringen und nachzuschauen, was ich mit meinem Anwalt alles an Verstößen gegen das UWG nachweisen kann. Es liegt also ganz an Ihnen, lieber O2-Support, wie das hier endet.

Viele Grüße

Paul S.

6 Antworten

Klaus_VoIP
Legende

Setzt Dich doch nicht unnötig in die Nesseln!
Für Dich gelten die Fristen nach TKG (1 Monat) und nicht wann Du den Anschluß nicht mehr nutzen kannst. Ferner ist das ein Dauerschuldverhältnis und Du bist ohne Mahnung bereits in Verzug.

Bearbeitet und geprüft wird die Kündigung auch erst wenn der Umzug per Ummeldebescheinigung nachgewiesen ist. Und auch dann beginnt erst die gesetzliche Frist, an der Du nicht vorbeikommst. 

Nur so als guter Rat von Kunde zu Kunde! 😉


o2_Antje
  • Moderatorin
  • April 29, 2026

Hallo ​@Paul S.,

herzlich willkommen in der o2 Community, auch wenn wir uns dafür natürlich einen schöneren Anlass gewünscht hätten.
Es tut mir leid zu lesen, dass du deine Wohnung aufgrund von Eigenbedarf aufgeben musstest und ich kann mir vorstellen dass das aktuell keine einfache Zeit ist.
Ich drücke die Daumen und hoffe, dass du bald eine neue Wohnung findest und den Stress der letzten Wochen hinter dir lassen kannst.
Zur Thematik selbst, den Verlauf hab ich mir direkt einmal angesehen und meine Kollegen und Kolleginnen aus dem Fachbereich hatten dir am 31.03.2026 ein Schreiben zugeschickt weil noch weitere Angaben fehlten.
Hat dich dieses erreicht?
Das Schreiben ging an deine unter Mein o2 derzeit hinterlegt Kontaktadresse, diese ist korrekt?

Gruß
Antje
 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • April 29, 2026

Ein vorhandener Anschluss ist auch nicht automatisch ein Kündigungsgrund wenn ein 2. Anschluss technisch möglich ist. Sinnvoller wäre ein Umzugsauftrag gewesen. Die Rückbuchung ohne Abklärung war die denkbar schlechteste Vorgehensweise. Jetzt kommen noch (berechtigte) Mahn- und Rücklastschriftkosten auf dich zu.


Frau Bollermann
Legende
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@Paul S. 

Die Frist beginnt erst mit tatsächlichem Umzug. Also Beispiel Umzug am 1.4. + 1 weiterer Monat. 

Eine Sonderkündigung muss aber erstmal begründet sein. Deswegen hätte ein Umzugsauftrag geholfen. 

Anschluss ist auch nicht gleich Anschluss..  DSL/Kabel/Glasfaser... ? 

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 30, 2026

Hallo ​@o2_Antje,

vielen Dank für die freundliche Antwort! Ich möchte mich für meine frustrierte Art in meinem Beitrag entschuldigen.

 

Außer dem o.g. Schreiben vom 27.4. habe ich leider kein Schreiben erhalten. Auf anraten der anderen Kommentare in diesem Beitrag habe ich vorerst den Restbetrag der Forderung nachgezahlt. Ich hoffe, dass sich das Problem schnell lösen lässt.


Frau Bollermann
Legende
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@Paul S. 

Hatest du denn vor dem 31 3. die Kontaktadresse in meino2 geändert oder war das noch deine alte? Weil dort ging das Schreiben hin.