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Frage

service ,sonderkündigung , hotline


Moin möchte mich beschweren 

Mein Vertrag von O² zum Dsl Sonderkündigungsrecht

Würde abgelehnt weil an meine alte Adresse wo ich nicht mehr gewohnt habe ein Brief geschickt wurde. Das ich doch bitte die ummelden Bestätigung zusenden. Ich wohne da seit Januar nicht mehr habe ab Februar gekündigt alle Unterlagen so wie auch die wohnanmeldebestatigung per Briefform zugesendet.

Habe sogar noch den darauf folgenden Monat bezahlt.

Jetzt bei der Hotline angerufen werde 3 mal weiter gereicht was okay ist dann wird mir gesagt das sie die sonderrechtabteilung danach fragt nach den typischen 30min wird der Anruf einfach abgebrochen was ich schonmal von einem anderen Problem kenne mit der Service Hotline bei erneuten Versuch anzurufen kommt man in eine Dauerwarteschlange in meinen Augen ist das rechtswidrig. Ich sende alle Formulare mit die Gebraucht werden und werde damit abgewimmelt das ich das nochmal zusenden soll aber dann wenn ich dort schon nicht mehr wohne ? Wofür macht man sich dann den Aufwand alles per Post zuzusenden.

Ich habe sogar die neue Adresse angegeben der brief wird aber an die alte zugesendet macht trzd keinen Sinn wenn die wohnanmeldebestäigung mitgeschickt hatte. Jetzt läuft der Vertrag weiter ich hab wieder ne Std versucht das abzuklären an der Hotline und man wird hier nur verarscht kann man eigentlich nur zur Anzeige bringen. Ist aufjedefall super wenn es einen psyisch schon nicht gut geht und man trzd nur verarscht wird..

15 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

Hallo @Maqicx9 

Hast du offiziell einen DSL Umzug angemeldet? 

 

Hast du Kontakt und Rechnungsadresse in meino2 angepasst?

 

Ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung. 

Ein Auszug ohne neue Wohnung berechtigt einen schon dazu außerordentlichen zu Kündigen. Es ist ja kein Umzug gewesen sonder ein Auszug.

Die Adresse wurde aber in den Post Antrag mit zugesendet einmal in der Wohnanmeldebestäigung und einmal in den vorherigen Text dazu trzd danke für die Nachfrage :)

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

@Maqicx9  

Da liegst du leider falsch. 

Du hast einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen? Dann hast du diese einzuhalten. 

Korrekt ist: 

 

Umzug anmelden

Anbieter prüft 

Schaltung an neuer Adresse möglich = kein Sonderkündigungsrecht 

Schaltung an neuer Adresse nicht möglich = Anbieter räumt Sonderkündigungsrecht ein 

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +1

Ein Auszug ohne neue Wohnung berechtigt einen schon dazu außerordentlichen zu Kündigen. Es ist ja kein Umzug gewesen sonder ein Auszug.

Der konkrete Wortlaut in §60 TKG:

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. [...]

 

Schaltung an neuer Adresse möglich macht ja keinen Sinn wenn man bei jmd. Anderen gemeldet ist der schon einen Internetvertrag hat. Und das eigentlich nichtmal deine eigene Wohnung ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

Ja genau. Leistet o2 an der neuen Adresse nicht... besteht ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Das wird im Rahmen eines Umzugauftrages geprüft. 

 

 

 

Schaltung an neuer Adresse möglich macht ja keinen Sinn wenn man bei jmd. Anderen gemeldet ist der schon einen Internetvertrag hat. Und das eigentlich nichtmal deine eigene Wohnung ist.

Das lässt sich ggf. klären, wenn der Inhaber den Anschluß nicht zulässt oder es nur eine vorübergehende Wohnung ist.
Grundsätzlich sind Verträge nach BGB einzuhalten und da reicht so eine einfache Ausrede “da gibt es schon einen Anschluß “ nicht.

Hilft mir ja trotzdem nicht weiter da mir das vom Service vorher nicht gesagt worden ist. Und ich erstmal nachgefragt habe was ich den dafür machen muss und mich im internet zu informiert habe und dort war nicht erwähnt das man zuerst den Umzugauftrag machen muss bevor man die sonderkündigung zuschickt im Endeffekt hatten die es ja auch dadurch prüfen können mit den Antrag auf die außerordentliche Kündigung weil da waren alle nötigen Unterlagen dazu bei. Aber trzd danke für die Antworten 

Moin möchte mich beschweren

Trotzdem sollte es für Dich eine Hilfe sein die Situation besser einzuschätzen, denn es gibt 2 Aspekte:

  1. o2 handelt strikt nach Bundesnetzagentur-Texten. Das ist somit ein korrektes Vorgehen und da solltest Du Dich bei der Politik beschweren. Du musst zuerst o2 die Möglichkeit zur Vertragserfüllung geben!
  2. der andere Aspekt mit der wenig sinnvollen Methode o2-Briefe an nicht mehr gültige Adressen zu schicken hört man leider zu oft. Das könnte ein Automatismus im o2-System sein. Wenn Du selbst die Adressen im Portal nicht aktualisiert hast, dann wird das womöglich ewig so weitergehen.

 

 

@Maqicx9 

 

 

@Klaus_VoIP da ist die Judikative schuld! Die hat mal gesprochen das ein Umzug kein Verschulden des Internet Provider ist. Damit hat der Kunde auch die Folgen zutragen, Schlupfloch ist das der Provider seinen Vertrag nicht am neuen Wohnort erfüllen kann.

Schade ist das man zwar ein Internet Anschluss hat, aber nicht mal googeln kann wie ein Umzug läuft.

Da landet man dann schnell bei der VZ und die hat das ganz gut beschrieben.

Hallo @Maqicx9 ,
schade, dass dein Anliegen bisher noch nicht geklärt werden konnte.
Gerne schauen wir uns das näher an. 
Bitte sende uns dazu zum Datenabgleich per privater Nachricht an unser Postfach @o2_Support die Rufnummer (oder Kundennummer) des Vertrages und dein vierstellige persönliche Kundenkennzahl. 
Danke schön. 🌸
Gruß, Solveig 

Hey @Maqicx9,

als kleiner Zusatz: Melde dich doch gerne nochmal kurz hier, sobald deine Nachricht an uns raus ist :)

Viele Grüße,
Flo

Hey @Maqicx9,

wenn ich das Richtig sehe, haben wir noch keine Nachricht von dir erhalten? Oder hab ich etwas übersehen?

Viele Grüße,
Flo

@Maqicx9 Na wie ist das ausgegangen?

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