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Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte - danach mein Eigentum?

  • January 5, 2021
  • 3 Antworten
  • 242 Aufrufe

Hallo und frohes neues Jahr!

Ich habe meinen O2-DSL Vertrag gekündigt und wie so viele hier im Forum eine Rechnung für 

„Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte“ erhalten.

Ich habe verstanden, dass ich den Router nun noch schnell zurückschicken könnte, um ggf. eine Rückerstattung zu bekommen, aber was ist, wenn ich das nicht tue?

Geht mit dem einmaligen Schadensersatz der Router in meinen Besitz über und die Sache ist erledigt?

Oder folgen dann in den kommenden Monaten weitere Rechnungen?

Vielen Dank für eine baldige Antwort!

Grüße,

MiGe42

Lösung von Klaus_VoIP

Der Schadensersatz ist eine einmalige Abfindung mit einem kalkulierten Zeitwert. Danach kommt nichts mehr. Nachteil: Es gibt keinen Kaufbeleg und damit auch keine Sachmängelhaftung oder Garantie (AVM : 5 J.).

3 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • January 5, 2021

Der Schadensersatz ist eine einmalige Abfindung mit einem kalkulierten Zeitwert. Danach kommt nichts mehr. Nachteil: Es gibt keinen Kaufbeleg und damit auch keine Sachmängelhaftung oder Garantie (AVM : 5 J.).


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 6, 2021

Hallo Klaus_VoIP,

vielen Dank für Deine Antwort.

Dann hoffe ich mal, dass O2 das auch so sieht… ;-)

VG


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 6, 2021

In deinem Besitz ist der Router jetzt schon. Rechtlich gesehen geht der Router nicht in dein Eigentum über, aber o2 verzichtet mit Zahlung des Schadensersatzes faktisch auf die Rückgabe und du darfst das Gerät behalten.