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Warum O2
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O2 hat mir zugesagt hat, das am 20. Februar mein DSL Anschluss verfügbar ist.

Nach 6 Technikerterminen und unzähligen Störungstickets habe ich Anfang April nun von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund Nicht-Leistung gebrauch gemacht, was von O2 auch bestätigt wurde.

 

Jetzt möchte ich die beiden monatlichen Gebühren sowie die Anschlussgebühr erstattet haben. An der Hotline meinte man das sei nicht möglich. Das empfinde ich als eine Frechheit, eine Gebühr einzubehalten für einen Anschluss der nie zustande kam. 

 

Mit dem zugestehen der Sonderkündigung aufgrund nicht erbrachter Leistung, müssen auch die in dem Zusammenhang stehende Kosten wieder erstattet werden.

 

Gerne kann die Summe auch mit meinem weiterlaufenden und bisher sehr zufriedenstellenden Mobilfunkvertrag gutschrieben werden. 

 

Bis jetzt war ich gerne Kunde bei O2 und hoffe eine Lösung zu finden.

 

Freue mich auf eine positive Antwort

Gruß A. Pastian

Sonderkündigung gilt ab dem Moment der Kündigung, ein Widerruf ab Beginn. 
 

daher denke ich, o2 muss nichts erstatten. 


Seit wann muss man in Deutschland für nicht erbrachte Leistung zahlen? Das wäre mir neu! Die Begründung war vielleicht etwas ungeschickt, denn wo im BGB steht das Wort “Sonderkündigung”? 

Ich vermute da ein größeres Problem, denn die Berechnung erfolgt erst nach einer Freischaltung. Also hat das “System” eine Berechnungsgrundlage gesehen und auch die O2-Mitarbeiter.  Da würde ich auf einen Moderator warten oder gleich eine schriftliche Reklamation schicken und auf die Umstände hinweisen. 


Hay hay @AP3484,

es tut mir sehr leid, dass das mit dem Anschluss bei uns nicht funktioniert hat :cry:

Meine Kollegen haben deine schriftliche Reklamation mit gestrigem Eingang erhalten und melden sich schnellstmöglich bei dir. 

Zur Erklärung von Erstattungen: Eine Erstattung wird nach der Erstellung der Rechnung(en) vorgenommen, in dessen Abrechnungszeitraum der nachweisliche “Ausfall” des Anschlusses verzeichnet ist. Der Grund dafür ist, dass darüber der Gesamtbetrag ermittelt und in einer Summe erstattet werden kann und es nicht zu einem Durcheinander von unterschiedlichen Gutschriftsbeträgen kommt. 

Hab daher bitte noch etwas Geduld, bis deine “Abschluss-Rechnung” für den DSL-Vertrag erstellt wurde.

 

Liebe Grüße

Larissa


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