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Rücklastschrift und DSL-Sperrung...

  • October 22, 2016
  • 10 Antworten
  • 1522 Aufrufe

UrmelausdemEis
Besucher:in
Hallo,

mein letzter Rechnungsbetrag konnte leider nicht von meinem Bankkonto abgebucht werden. Am 19.10. hat meine Bank den Rechnungsbetrag zurückgebucht. Am 20.10. habe ich online einen Brief von O2 erhalten, in dem ich aufgefordert werde den Betrag (inkl. Rücklastschrift) innerhalb der nächsten 3 Tage zu zahlen, mit der Frage: "sie wollen weiter surfen?".

Meine Frage: muss das Geld innerhalb von 3 Werktagen (?) überwiesen werden oder bereits auf dem Konto von O2 eingegangen sein?

Und ab wann wird der DSL Zugang gesperrt?

Mein Konto wird erst nächsten Freitag, also am 28.10., wieder eine ausreichende Deckung aufweisen. Also ich werde die Überweisung erst am 28.10. tätigen können.

Was geschieht nun kommende Woche? Werde ich noch surfen können? Soweit ich weiß muss eine Sperrung 14 Tage vorher angekündigt werden.

Freundliche Grüße und Danke im Voraus

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10 Antworten

Muckilein79
Stammgast
Die Internetsperre muss nicht 14 Tage vorher angekündigt werden.

Vielleicht kannst du die Sperre umgehen mit einem Anruf/Chat in dem du Bescheid sagst das erst am 28.10. überwiesen werden kann. Vielleicht bekommst du aber auch zu hören das erst nach Zahlungseingang das Internet wieder entsperrt wird. Da kann man leider nichts machen außer für Deckung zu sorgen.


UrmelausdemEis
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  • October 24, 2016
"Eine Anschlusssperrung muss von Ihrem Festnetz/DSL-Anbieter mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. Diese Ankündigung muss deutlich hervorheben, dass bei weiterer Nichtzahlung eine Sperrung erfolgen wird. Zudem muss das Schreiben auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor Gericht hinweisen."

DSL-Vertrag und Festnetzanschluss - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

Aber noch ist ja nichts passiert. Mich wunderte nur die Frage in der Mahnung, ob ich weiter surfen möchte... (und ich hatte im Netz gelesen dass bei manchen Leuten von heute auf morgen der Anschluss gesperrt wurde, angeblich...).

Als ich neulich meinen Tarif und Anschluss umstellen lassen habe, hatte ich eine Zeit lang kein DSL. Denn den Freischaltcode erhielt ich verspätet. Und die Hotline war entweder voll, oder die Wartezeiten waren astronomisch.

Ich bin seit fast 6 Jahren Kunde. Bisher konnten auch immer alle Rechnungen pünktlich abgebucht werden. Jetzt ging zum ersten mal eine Abbuchung wieder zurück, und nur einen Tag später erhalte ich einen Brief in dem indirekt schon eine Sperrung angedroht wird.

Der Begriff "Service" und "Kunde" scheint bei einigen deutschen Großunternehmen wohl sehr individuell definiert zu werden...

Die Hotline war heute morgen voll. Ich versuche es nachher nochmal...

Aber immerhin bin ich ansonsten mit dem DSL von O2 sehr zufrieden.


Muckilein79
Stammgast
Die Internetsperre muss nicht 14 Tage vorher angekündigt werden.



Natürlich ist das sehr ärgerlich wenn so eine Sperre "passiert" aber man ist da leider selber Schuld dran.

Du kannst auch nach 20 Jahren einkaufen im gleichen Edeka nicht erwarten das du plötzlich den Einkauf anschreiben kannst.





M-G
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  • October 24, 2016
Du kannst ja auch direkt in der Rechnungsabteilung versuchen anzurufen.Ich kann dir gerne die Nummer geben wenn du möchtest.


UrmelausdemEis
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  • October 24, 2016
Auch eine Teilsperrung muss 14 Tage vorher angekündigt werden (und ist erst ab einer Forderung von mindestens 75 Euro rechtsgültig).


UrmelausdemEis
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  • October 24, 2016
Gerne. Danke ☺️


M-G
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  • October 24, 2016
01804/110855
Hab grad versucht die Nummer geht noch.


Muckilein79
Stammgast
Wo steht denn das genau? Dann würde o2 ja ständig das Gesetz brechen wenn es für das Internet tatsächlich eine Regelung gäbe.


UrmelausdemEis
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  • October 25, 2016
Im Telekommunikationsgesetz (Teil 3 Kundenschutz - § 45k Sperre). Wusste ich bis vor kurzem auch nicht. Tja, da wo kein Kläger, da kein Richter...

Telekommunikationsanbieter streuen offensichtlich auch gerne mal das Gerücht dass sich der entsprechende Paragraph nur auf den "Telefonanschluss" bezieht. Aber das Telekommunikationsgesetz bezieht sich auf das gesamte Telekommunkationsnetz, und das ist per Gesetz definiert als:

"die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs-und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen,Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information"




https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf




Telefon sowie DSL = Telekommunikationsanschluss ans Telekommunikationsnetz, 14-Tage Frist für Teil- und/oder Vollsperrung, Forderungsbetrag muss mindestens 75 Euro betragen





Mir persönlich ist die Frist von 14 Tagen allerdings egal. Mir ist nur wichtig dass ich vorher überhaupt informiert werde. Aber so weit wird es ja nicht kommen.


UrmelausdemEis
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  • October 25, 2016
Gerade gelesen: die vorschnelle Übergabe an ein Inkassounternehmen ist auch nicht rechtens. Wobei O2 offensichtlich nicht (mehr) vorschnell androht, aber wohl andere Anbieter...

Verstehe nicht wieso man Bestandskunden versucht vorschnell derart einzuschüchtern (Androhung Sperre / Androhung Inkasso).