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Rechnungseinwendung / Gutschrift: o2 Home Kabel seit Aktivierung nicht nutzbar

  • August 25, 2026
  • 8 Antworten
  • 47 Aufrufe

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Hallo zusammen,

ich eröffne hierzu bewusst ein separates Thema, da es hier nicht um die technische Entstörung selbst geht, sondern um die Rechnungseinwendung bzw. Gutschrift.

Mein o2 Home L 300 Flex Kabel Anschluss wurde am 22./23.07.2026 als aktiviert gemeldet, ist aber seitdem tatsächlich nicht nutzbar. Es besteht keine nutzbare Internetverbindung und keine Telefonie über den festen Kabelanschluss.

Die technische Störung ist bereits in einem separaten Thread beschrieben. Gestern, am 24.08.2026, war außerdem ein Techniker von Vodafone / Solutions30 vor Ort. Nach seiner Prüfung sind Leitung, Hausanschluss und Signal in Ordnung. Das Problem liegt nicht an der Leitung und nicht am Modem, sondern an der Provisionierung.

Trotzdem wurden bzw. werden Entgelte für den Anschluss berechnet. Die erste Rechnung enthält unter anderem Entgelte für „Internet & Festnetz“ sowie einen Anschlusspreis, obwohl der Anschluss tatsächlich nicht nutzbar bereitgestellt wurde. Inzwischen liegt auch eine weitere Rechnung bzw. Berechnung vor.

Ich möchte daher eine formelle Rechnungseinwendung einreichen und eine Gutschrift bzw. Rückerstattung für alle Entgelte verlangen, die den Zeitraum betreffen, in dem der Anschluss nicht nutzbar war.

Meine Fragen:

1. Über welchen konkreten Kanal soll die Rechnungseinwendung bei o2 eingereicht werden, damit sie nachweisbar und fristwahrend bearbeitet wird?

2. Reicht das Kontaktformular aus, oder muss die Rechnungseinwendung schriftlich per Post an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg gesendet werden?

3. Kann ein Moderator hier vermerken, dass der Anschluss seit der Aktivierung am 22./23.07.2026 nicht nutzbar ist und dass eine Rechnungseinwendung/Gutschriftforderung folgt?

4. Ist der Antrag auf Entschädigung nach §58 TKG erst nach Behebung der Störung zu stellen, während die Rechnungseinwendung gegen bereits berechnete Entgelte unabhängig davon jetzt eingereicht werden muss?

Ich möchte ausdrücklich unterscheiden zwischen:
- Entschädigung nach §58 TKG nach Behebung der Störung,
- und Rechnungseinwendung/Gutschrift für Entgelte, die trotz nicht nutzbarer Bereitstellung berechnet wurden.

Viele Grüße
Paolo

8 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • August 25, 2026

Es gibt hier keine Unterscheidung, denn die Entschädigung ab dem 3. Tag der Störung deckt auch die Kosten des Anschlusses im Zeitraum der Störung ab. Ein Antrag kann nach Störungsbehebung gestellt werden.

Der Vermerk, ab wann der Abschluss nicht nutzbar ist erfolgt bei der Störungsmeldung, was über das Forum nicht möglich ist.


Bumer
Legende
  • August 25, 2026

Zur Info, die Vorgeschichte:

 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 25, 2026

@Bumer 

Danke für die Einschätzung.

Mir ist bewusst, dass der Antrag auf Entschädigung nach §58 TKG grundsätzlich nach Behebung der Störung gestellt wird.

Der entscheidende Punkt ist hier aber, dass der Anschluss nicht zunächst funktioniert hat und dann gestört war, sondern seit der angeblichen Aktivierung am 22./23.07.2026 zu keinem Zeitpunkt technisch nutzbar bereitgestellt wurde.

Es geht daher nicht nur um eine Entschädigung für eine später behobene Störung, sondern auch um die Frage, ob o2 Entgelte und insbesondere einen Anschlusspreis für einen Anschluss berechnen darf, der tatsächlich nie nutzbar bereitgestellt wurde.

Nach dem Technikertermin vom 24.08.2026 ist außerdem klar, dass Leitung und Signal in Ordnung sind und das Problem in der Provisionierung liegt. Der Anschluss ist auch danach weiterhin nicht nutzbar.

Eine „Störungsbehebung“ kann in meinem Fall daher entweder nur bedeuten, dass o2 die Provisionierung endlich tatsächlich korrigiert und den Anschluss nutzbar bereitstellt, oder dass der Vertrag wegen nicht erfolgter technischer Bereitstellung beendet wird.

Ich sehe deshalb weiterhin zwei getrennte Punkte:

1. Entschädigung nach §58 TKG nach Behebung bzw. Abschluss des Vorgangs,

2. Rechnungseinwendung/Gutschrift/Rückerstattung für Entgelte, die für einen nie nutzbar bereitgestellten Anschluss berechnet wurden.

Dass der Vermerk zur Störung nicht über das Forum erfolgen kann, ist nachvollziehbar. Die Störung ist aber seit Ende Juli bei o2 gemeldet und unter dem bestehenden Störungsvorgang dokumentiert.


Bumer
Legende
  • August 25, 2026

Der Hinweis diente nicht für dich, damit du dich wiederholst, sondern den o2 Mitarbeitern damit nicht alles doppelt angefasst werden muss! Durch die Eröffnung von mehreren Topics zum gleichen Thema geht die Übersichtlichkeit verloren!


o2_Gerrit
  • Moderator
  • August 25, 2026

Hallo ​@PaoloN,

das ist sehr schade, dass du seit der Aktivierung vor über einem Monat noch kein Internet hast.

Bei einer Störung ist es in der Tat nach deren Behebung ein Antrag über unser Entschädigungsformular, kann dein Anschluss jedoch nicht entstört werden, sind in der Tat Stornierung oder gegebenenfalls ein Wechsel zu einer anderen Technologie möglich.

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 25, 2026

Hallo  ​@o2_Gerrit  ,

danke für die Rückmeldung.

Genau darum geht es: Der Anschluss ist seit der angeblichen Aktivierung vor über einem Monat zu keinem Zeitpunkt nutzbar gewesen. Nach dem Technikereinsatz vom 24.08.2026 besteht weiterhin kein Internet.

Der Vodafone/Solutions30-Techniker hat vor Ort Leitung, Hausanschluss und Signal geprüft und keinen Leitungs- oder Modemfehler festgestellt. Entscheidend war, dass die CM-MAC bzw. das Modem in seinem technischen System nicht so erschien, wie ein korrekt provisioniertes Gerät erscheinen müsste. Nach seiner Aussage liegt das Problem daher nicht bei der Leitung und nicht beim Modem, sondern in der Provisionierung bzw. Zuordnung im o2/Vodafone-Prozess.

Auch nach erneuter Übermittlung der CM-MAC und nach der genannten Wartezeit besteht weiterhin keine Verbindung. Zusätzlich wurde ich heute telefonisch plötzlich nach der Seriennummer des Modems gefragt, obwohl mir zuvor von o2 mitgeteilt wurde, dass die Seriennummer nicht erforderlich sei. Das bestätigt, dass die Provisionierungs- bzw. Informationskette weiterhin nicht sauber abgestimmt ist.

Ich bitte daher um konkrete Prüfung und Rückmeldung:

1. Wird der Anschluss jetzt tatsächlich noch kurzfristig entstört bzw. korrekt provisioniert?

2. Falls nein oder falls dies erneut nicht gelingt: Bitte veranlassen Sie die Stornierung bzw. Rückabwicklung des Kabelvertrags, wie von Ihnen angesprochen.

3. Bitte stellen Sie sicher, dass die Rechnungen für den seit Beginn nicht nutzbaren Anschluss korrigiert werden, einschließlich Grundgebühren und Anschlusspreis.

4. Bitte teilen Sie mir mit, ob o2 mir als Alternative kurzfristig einen technisch unabhängigen DSL-Anschluss anbieten kann. Ein bloßer mobiler Übergangstarif ist für meine berufliche Nutzung nicht ausreichend leistungsfähig.

Mir ist wichtig: Es geht nicht nur um eine spätere Entschädigung nach Behebung einer Störung. Der Anschluss wurde seit über einem Monat nie tatsächlich nutzbar bereitgestellt. Wenn o2 die Bereitstellung über Kabel nicht kurzfristig herstellen kann, bitte ich um Stornierung/Rückabwicklung und Rechnungskorrektur.

Bitte geben Sie mir eine konkrete Rückmeldung, welche technische Stelle den Fall jetzt übernimmt und bis wann entweder die tatsächliche Bereitstellung erfolgt oder die Stornierung/Rückabwicklung veranlasst wird.

Viele Grüße

Paolo


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 25, 2026

Das was du möchtest ist nicht über das Forum möglich. Wende dich ggf. erneut an die Störungshotline. Einen Rücktritt kannst du nach angemessener Fristsetzung erklären. Dazu nutzt du am besten das Kontaktformular.

Rechnungen werden nicht korrigiert. Du kannst eine Gutschrift der Grundgebühr für die Zeit beantragen in der der Anschluss wegen fehlender Freischaltung nicht nutzbar war. Auch das ist allerdings nicht über das Forum möglich. Der Anschlusspreis wäre nur dann zu erstatten wenn es zu einer Rückabwicklung kommt.

Bezüglich einer anderen Technologie, was sagt die Verfügbarkeit auf der Website für deine Adresse?


o2_Matze
  • Moderator
  • August 25, 2026

Hallo ​@PaoloN 

Ich kann dem Beitrag von bs0 so gar nichts weiter hinzufügen, das ist da schon perfekt auf den Punkt gebracht. 

Um den technischen Teil kümmern wir uns dann in deinem Ursprungsthread, damit wir das ganze hier thematisch nicht durcheinander würfeln. 

VG Matze