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Hallo liebe Leute.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG für O2 My Home Produkte steht unter Punkt 5.2 (Zahlung / Rechnungseinwendungen / Aufrechnung / Abtretung) folgendes:

Zitat Anfang

Die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen. Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen; entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.

Zitat Ende

Da mein Vertrag nun am 02.01.2024 begonnen hat, ergibt sich für mich aus den AGB, dass in der ersten Rechnung also die Grundgebühr vom 02.01.2024 bis 31.01.2024 sowie natürlich auch die „ISDN-Option“ für den selben Zeitraum berechnet werden sollte (abzüglich der 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr im ersten Jahr). Also aufgerundet ziemlich genau 27,08 EUR (29,99 + 2,99 – 5 = 27,98 geteilt durch 31 mal 30 weil ja ein Tag fehlt).

 

Tatsächlich wurde nun aber völlig anders abgerechnet (siehe auch Bilder), nur ein Tag Grundgebühr für den laufenden Monat und die versprochenen 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr wurden auf 0,16 EUR gekürzt und ich wollte einfach mal in die Runde fragen:

Ist das bei O2 normal und gängige Praxis (sehen eure Rechnungen auch so aus), oder sollte ich dies als Verstoß gegen die AGB beanstanden?

 

 

 

 

 

o2 hat Abrechnungszeiträume, die nicht immer vom 1. -  31. gehen. Deiner geht dann nun immer vom 2. bis 1. des Folgemonats.

Deine Rabatte und dein Tarif werden dann ab dem nächsten Monat voll abgerechnet. 

 

und die versprochenen 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr wurden auf 0,16 EUR gekürzt

 

Die Grundgebühr wurde ja auch gekürzt.


@unseriöserStart

die Rechnungen von O2 werden rückwirkend

für den enstsprechenden Leistungszeitraum erstellt.

was stört dich genau an der Berechnug?

ich sehe das wie @bielo


Die Grundgebühr wurde ja auch gekürzt.

Nein wurde sie nicht, sie wurde nur “verschoben”. Der Rabatt wird nur 12 mal gewährt, es fehlen am Ende also 4,84 EUR von den angekündigten 60,- EUR (“12 Monate 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr”)…

 

@unseriöserStart

die Rechnungen von O2 werden rückwirkend

für den enstsprechenden Leistungszeitraum erstellt.

was stört dich genau an der Berechnug?

ich sehe das wie @bielo

In den AGB steht es nunmal anders (siehe oben, “nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen”!), und du möchtest jetzt wissen was mich daran stört, wenn sich nicht an die AGB gehalten wird?


es fehlen am Ende also 4,86 EUR 

Die kommen dann auf die 13. Rechnung. Es klaut dir keiner was.

 

und du möchtest jetzt wissen was mich daran stört, wenn sich nicht an die AGB gehalten wird?

 

Du hast nach unserer Meinung gefragt. 

 

oder sollte ich dies als Verstoß gegen die AGB beanstanden?

 

Wir haben die Meinung geäußert.


Nein, es fehlt am Ende nichts, da der Rabatt auch anteilig abgezogen wird - am Anfang und am Ende des Vertrags.


Hallo @unseriöserStart ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Du hast hier schon einige Antworten zur anteiligen Berechnung bekommen. 
Es ist so, wie hier schon gesagt wird. Es wird dir nichts vorenthalten. 
Wenn der erste Monat anteilig berechnet wird, wird auch der letzte Monat anteilig berechnet. 
Melde dich einfach, wenn du noch Fragen hast. 🌸
Schau dir auch gerne die Informationen zur  Rechnung & Zahlung an. 
Gruß, Solveig 


Dann sollte o2 aber dringendst seine AGB für die "o2 Home"-Produkte anpassen, da steht in der aktuellsten (November 2023) Version immer noch der Passus "sind im Voraus zu zahlen", was ja schon seit Jahren nicht mehr zutrifft

 

 


Die kommen dann auf die 13. Rechnung. Es klaut dir keiner was.

Nein, es fehlt am Ende nichts, da der Rabatt auch anteilig abgezogen wird - am Anfang und am Ende des Vertrags.

Wo steht das? Dazu habe ich in den AGB nichts gefunden...

 


Du bist mit der Ausführung der AGB nicht einverstanden, dann reklamiere. o2 hat dir hier unsere Auffassung bestätigt.

 

Es ist alles gesagt. Die Nichtanwendung der AGB führen nicht zu einem Nachteil. 


@Querdenken 

ach, lasse doch den Abmahungsfirmen auch eine Chance😉


Da gibt es nichts abzumahnen. 

 

Wenn o2 nun den Zeitraum 03.01. bis 02.02. mit auf die Rechnung packen würde, wäre der anteilige Rabatt für den 2.1. immer noch da und würde am Ende wieder dennoch anteilig gegeben werden. Das liegt an der Systematik, dass o2 keine ganzen Rechnungsmonate hat. Das widerspricht auch nicht den AGB. 

 

Es ändert sich für den TE nichts, außer, dass die Rechnung am Anfang nicht so hoch ist und am Ende des Vertrages es nicht zu einer Überzahlung durch den Kunden kommt. Das war viel schlimmer. 


Dennoch sind die AGB Vertragsbestandteil und im Interesse von Transparenz ggü. dem Kunden sollten die Angaben, wenn sie schon drin stehen, auch korrekt sein.


Keine Frage. Du kennst mich und meine Denkweise. ;-)

 

Dennoch würde sich an dem, was der TE beanstandet (Anteilige Gutschrift), nichts ändern. Der TE würde nur noch einen Monat zusätzlich auf der Rechnung haben. 


@bielo 

ich bezog mich nicht auf die Berechnung,

nur auf die AGBs😉


Was soll da abgemahnt werden? Es gibt keine fehlerhafte AGB-Klausel.

 

Es werden die AGB “nur” nicht richtig angewandt. Diese fehlerhafte Anwendung geschieht aber nicht zum Nachteil des Kunden.

 

Aus unserer Erfahrung heraus ist die Nichtanwendung der AGB sogar vom Vorteil für den Kunden, da zum Ende der Laufzeit eine Berechnung über die Laufzeit hinaus nunmehr in aller Regel nicht mehr stattfindet. Vor dem Hintergrund der kurzen Fristen ist das mehr als vorteilhaft. 


Hallo @unseriöserStart ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Du hast hier schon einige Antworten zur anteiligen Berechnung bekommen. 
Es ist so, wie hier schon gesagt wird. Es wird dir nichts vorenthalten. 
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Gruß, Solveig 

Okay, und was ist mit den “12 Monate 5,- EUR Rabatt auf die Grundgebühr”, da wurden ja jetzt für den ersten Monat nur 0,16 EUR gutgeschrieben.

-Erhalte ich dann im zweiten Monat 9,84 EUR Rabatt auf die Grundgebühr?

-Ist es so wie von bielo beschrieben, dass ich die fehlenden 4,84 EUR dann erst mit der 13. Rechnung gutgeschrieben bekomme?

-Oder wird sich da plötzlich an die AGB gehalten (wenn auch sonst nicht immer) und die Anteilige Berechnung im ersten Monat wird dann zu meinem Nachteil ausgelegt?


-Erhalte ich dann im zweiten Monat 9,84 EUR Rabatt auf die Grundgebühr?

 

Wie soll das gehen? Es werden ab sofort volle Monate berechnet und die fehlende Gutschrift kommt am Ende anteilig. 

 

So wie @o2_Solveig es geschrieben hat:

 

Wenn der erste Monat anteilig berechnet wird, wird auch der letzte Monat anteilig berechnet. 

 

 


-Erhalte ich dann im zweiten Monat 9,84 EUR Rabatt auf die Grundgebühr?

 

Wie soll das gehen? Es werden ab sofort volle Monate berechnet und die fehlende Gutschrift kommt am Ende anteilig. 

 

So wie @o2_Solveig es geschrieben hat:

 

Wenn der erste Monat anteilig berechnet wird, wird auch der letzte Monat anteilig berechnet. 

 

 

Alter, raffst du das nicht? Es gibt nur 12 mal den Rabatt und kein 13.tes mal. Lass mal bitte den Mitarbeiter darauf antworten, deine Vermutungen bringen hier nichts...


Nein, Alter (sic), du raffst es nicht. Es wird auch nichts vermutet, denn die Moderatorin hat das schon richtig erklärt.

Es ist nicht wirklich so schwer zu verstehen:

Rechnung 1: Anteiliger Rabatt

Rechnungen 2 - 12: Voller Rabatt

Rechnung 13: Anteiliger Rabatt

Ergebnis: 12 x Rabatt.


Es ist nicht wirklich so schwer zu verstehen:

Rechnung 1: Anteiliger Rabatt

Rechnungen 2 - 12: Voller Rabatt

Rechnung 13: Anteiliger Rabatt

Ergebnis: 12 x Rabatt.

Wenn die Moderation hier das ganze so auch nochmal bestätigt, reicht mir das. Ansonsten werde ich mich halt danach richten was ich schriftlich vorliegen habe und das bedeutet eben den Verstoß gegen die AGB zu beanstanden...


 und das bedeutet eben den Verstoß gegen die AGB zu beanstanden…

 

Auch wenn du es nicht lesen magst. An der Berechnung der Gutschrift wird sich nichts ändern. Sie wird dennoch so anteilig erfolgen, auch wenn o2 dir nun noch die Vorauszahlung auf die Rechnung schreiben würde.

 

Der erste anteilige Monat, bei dir leider nur einen Tag, bleibt und damit die Aufteilung der Gutschrift.  Die erste Rechnung wird nie einen vollen Monat betragen. 

 

Die erste Rechnung würde AGB-Konform dann so aussehen:

 

  1. Anteilig für den 2.1.
  2. Voll für den nächsten Monat 03.01. bis 02.02.

Genau, das einzige was nicht ganz den AGB entspricht ist bei solchen Verträgen die Berechnung der Grundgebühr im voraus. Das ist für den Kunden aber kein Nachteil. Wie Rabatte abgezogen werden steht gar nicht in den AGB, aber das kann man aus dem Satz Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen; entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages ableiten.


Dennoch würde sich an dem, was der TE beanstandet (Anteilige Gutschrift), nichts ändern. Der TE würde nur noch einen Monat zusätzlich auf der Rechnung haben. 

Hab mich ja auch nur auf den Passus in den AGB bezogen, wie @poales bereits schrieb 

@bielo

ich bezog mich nicht auf die Berechnung,

nur auf die AGBs😉

 

Und zum Thema Transparenz auch bei mir zutreffend 😉

Du kennst mich und meine Denkweise. ;-)

 


Hallo @unseriöserStart ,
ja, genauso, wie bs0 das geschrieben hat, bestätige ich es hier :
Rechnung 1: Anteiliger Rabatt
Rechnungen 2 - 12: Voller Rabatt
Rechnung 13: Anteiliger Rabatt
Ergebnis: 12 x Rabatt.

Dir wird nichts vorenthalten. 😊
Gruß, Solveig 

 


@Querdenken ,
mir fallen gerade auch keine nutzungsunabhängigen Entgelte ein, die im Voraus zu zahlen wären. 
Deshalb habe ich dazu bei den Kolleg:innen der Fachabteilung angefragt. 
Ich melde mich, wenn ich etwas höre. 🌸
Gruß, Solveig 


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