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Warum O2
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Wir hatten viele Jahre einen o2 DSL Vertrag.



Nun sind wir im Mai umgezogen und o2 teilte uns, als wir den Umzug meldeten mit, dass Sie uns an der neuen Adresse nicht belieferen können.



Dartaufhin reichten wir eine Sonderkündigung ein. Nach einigem Hin- und Her bestätigte o2 die Kündigung zum 22.05.2014.



Nach unserem Umzug sah ich auf unserem Konto einen Einzug von o2 über 371 Euro. Ich hielt dies für ein offensichtliches Versehen seitens o2 und buchte den Betrag zurück. Nun erhalte ich ein Schreiben seitens o2 indem mir mit einem Inkassounternehmen gedroht wird.



 



Ich schaute daraufhin in "meinen Bereich" bei o2 und sah dass dort eine Rechnung für "Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit" eingestellt war.



Wir wurden NIE daraufhin gewiesen, dass hierfür eine Gebühr fällig ist, noch ist dies meines Wissens nach rechtens, da wir a) eine Bestätigung der Küdnigung zum 22.05 vorliegen haben wo keine Sonderkosten erwähnt werden und b) o2 nicht in der Lage ist uns am neuem Wohnort zu beliefern.



 



Ich habe eigentlich kein Interesse an einem Rechtsstreit, sehe mich hier allerdings betrogen.



Kann mir jemand weiterhelfen?



 



Hmm komisch. Was hast du genau an o2 geschrieben und was hat man dir geantwortet?

Dem Telekommunikationsgesetz stehen o2 bei einer außerordentlichen Kündigung bei Umzug nur die grundgebühren bis zum 31.08.2014 zu.




Ich hatte an o2 ein Schreiben verfasst mit der Überschrift "Sonderkündigung wegen Umzug" in dem ich klar eine Sonderkündigung ausspreche.



Die Antwort von o2 war dann "Kündigung des Vertragsverhältnisses" allerdings zur verienbarten Frist am 22.05.




Hast du dich dabei auf die Ablehnung des Umzuges bezogen?



 



Die Berechnung der restlichen Raten deutet eher darauf hin, dass o2 eine vorzeitige Vertragsauflösung aus Kulanz vorgenommen hat anstatt einer vorzeitigen Vertragsauflösung wegen Nicht-Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung am neuen Wohnort.



Ich denke ein Moderator wird sich das in kürze mal angucken.




LNG1988 schrieb:

 



 



Ich habe eigentlich kein Interesse an einem Rechtsstreit, sehe mich hier allerdings betrogen.



Kann mir jemand weiterhelfen?



 



 



Hi LNG1988,



 



wir haben dir am 24.04 u. a folgendes via Brief übermittelt:



 



"Sollten sie sich dennoch zur Kündigung Ihres Vertrages entscheiden, werden wir den



Anschluss zum mitgeteilten Umzugstermin deaktivieren, den Vertrag beenden und



Ihnen die Restlaufzeit des Vertrages berechnen.



Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis zum 14.05.2014 mit, damit wir Ihnen Ihr



Produkt rechtzeitig an Ihrer neuen Wohnadresse zur Verfügung stellen können." 



 



Ich vermute, das ist im Umzugsstress untergegangen, aber wir haben dich informiert, daher sehe ich



hier keinen Fehler auf unserer Seite, es tut mir leid.



 



VG, Matze  




Hallo,



 



Nein, das ist keineswegs untergegangen, deswegen schreib ich "nach einigem Hin und Her". Der MItarbeiter an der Hotline sagte mir, ich hätte bei der ersten Sonderkündigung die Unterschrift vergessen. Ich habe anschließend erneut eine schriftliche SONDERKÜNDIGUNG, mit Anführung der Gründe weshalb diese rechtens ist, abgeschickt. Daraufhin kam die Bestätigung ihrerseits. Es ist eine bodenlose Frechheit aus einer klar und deutlich formulierten Sonderkündigung eine Zustimmung zu Ihrem "Angebot" zumachen. Ich habe NIE ein Dokument unterschrieben, in dem ich einer "normalen" Kündigung zustimme oder diese ausspreche. Abgesehen davon ist die Rechtslage eindeutig. Sie können mich an meinem neuen Wohnort nicht beliefern, daraus ergibt sich für mich ein Sonderkündigungsrecht. Der §46 Abs. 8 des TKG ist Ihnen mit Sicherheit bekannt. Daher sind Sie rechtlich verpflichtet meine Sonderkündigung anzunehmen. Können Sie dies bitte prüfen?
Also hier gibt es ja unterschiedliche Rechtsuaffassungen zwischen dir und o2.



 



Also, wie ist das ganze genau abgelaufen?



Bist du in ein Gebiet gezogen in dem o2 gar keine Anschlüsse anbieten kann?



Was hat o2 dir nach deinem Umzug genau mitgeteilt?




Und in jedem Fall auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen außerordentlichen Kündigung (was du hier als Sonderkündigung bezeichnest) sind noch 3 Monate Grundgebühr zu zahlen. Du schuldest o2 also in jedem Fall noch Geld.
Scheinbar, ja.



 



Also ich habe bereits vor meinem Umzug den Umzug o2 gemeldet.



Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass o2 hier GARKEINEN Anschluss bereitsstellen kann.



Ich könnte jedoch zunächst einen Vertrag mit der Telekom abschließen, diesen wieder kündigen, und dann wieder einen Vertrag mit o2 abschließen.



Ich habe kein Interesse, noch bin ich rechtlich verpflichtet einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen.



Daraufhin schrieb ich die erste Sonderkündigung.



Nach ca. 6 Wochen dann eine Ablehnung der Kündigung seitens o2.



 



Danach habe ich mit der Hotline telefoniert, die mir mitteilte, dass lediglich meine Unterschrift unter der Sonderkündigung fehle.



 



Ich habe erneut eine Sonderkündigung verfasst, in der ich erneut die Sachlage geschildert habe.



Daraufhin erhielt ich die "Bestätigung der Kündigung".



 



Für mich war hier also nie und zu keiner Zeit klar, dass o2 (aus welchen Gründen auch immer) meiner Sonderkündigung ablehnt, da Sie mir eine Bestätigung geschickt haben, insbesondere da die Sonderkündigung eine klare Rechtsgrundlage hat und von o2 die Aussage kam, dass Sie mich an meinem neuen Wohnort nicht beliefern können.




Das wäre ja auch vertretbar gewesen.



Ich hätte mich sicherlich nicht dagegen gesträubt 3 Monate Grundgebühr zu zahlen.



Da aber o2 die Sonderkündigung zum Datum 22.05 angenommen hat, war ich davon ausgegangen, dass o2 sich hier kulant zeigt.



 



Hätte o2 die außerordentliche Kündigung zum 31.08 anerkannt wäre das auch legitim gewesen.




Heißt also; Ihr seid in einen Neubau eingezogen, in dem es noch GAR KEINEN Anschluss gibt? Ein Anschluss ist natürlich immer Voraussetzung. Sonst könnte gar kein Anbieter schalten.



Wenn o2 dann auf einen vorhandenen Anschluss aufsetzen kann, kann o2 durchaus seine Leistung erbringen.



 



Oder wie willst du ohne Erstanschluss jemals DSL bekommen?




Ich kann doch nicht gezwungen werden, mit der Telekom einen Vertrag abzuschließen.



 



Ich beziehe mittlerweile DSL - und zwar nicht über die Umwege und Vertragsverzettelungen mit der Telekom.




Die Telekom hat nunmal i.d.R. das Monopol für die letzte Meile. Ohne die geht es nicht.



 



Wie kannst du DSL beziehen ohne Anschluss?




Dass die Telekom eine Monopolstellung für die letzten Meter ins Haus hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich nicht gezwungen bin einen Vertrag mit einem Dritten abzuschließen. Wenn hier gar keine Leitung läge könnte man ja auch nicht verlangen, dass ich eine Baufirma beauftrage diese zu verlegen.



 



Daher ist es faktisch so, dass o2 mich nicht beliefern kann und sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt. So wie wir es mehrfach bereits per Brief geschildet haben und wie es auch von o2 angenommen wurde.




o2 könnte dich beliefern. Es scheitert aber an deinem Willen.



entsprechend ist die außerordentliche Kündigung lt. TKG auch abgelehnt worden.




Das ist nicht korrekt! Es scheitert daran, dass o2 darauf angewiesen ist, dass die Telekom zunächst einen Anschluss schaltet.




M.E. muss ein Kunde lediglich den Umzug beauftragen. Dann evt. noch den Techniker in die Wohnung lassen. Spielraum für einen zusätzlichen Vertrag sehe ich (auch im TKG) nicht.




bielo schrieb:

M.E. muss ein Kunde lediglich den Umzug beauftragen. Dann evt. noch den Techniker in die Wohnung lassen. Spielraum für einen zusätzlichen Vertrag sehe ich (auch im TKG) nicht.



Frag zu rechtlichen Themen zwei Leute und du bekommst drei Meinungen 😉  



Ich bin kein Jurist, gehe aber davon aus, dass das so rechtlich i. O. ist wie wir das handhaben.



Wir würden gerne DSL schalten, könnten auch, da die Adresse versorgt ist, können aber wiederum nicht,



da die Wohnung nicht versorgt ist.  Für diese Erstversorgung sind aber m. E. nicht wir verantwortlich.



 



VG, Matze




o2_Matze schrieb:Frag zu rechtlichen Themen zwei Leute und du bekommst drei Meinungen 😉



Jupp, so ist das eben. Bei ähnlicher Konstellation könnte es sein, dass ich die Mitwirkung anders sehe. Hier aber sehe ich das nicht so. Es kann dem Kunden nicht zugemutet werden, einen zusätzlichen Vertrag zu machen. Wenn die Erstversorgung der Wohnung nicht gegeben ist, dann könnt ihr nicht versorgen und es greift das TKG.



 



Wenn ich umziehe und es liegt kein Kabel von Kabel Deutschland bei mir im neuen Haus, dann kann man mich dazu auch nicht verpflichten, eins reinlegen zu lassen.



 



o2_Matze schrieb:
 Für diese Erstversorgung sind aber m. E. nicht wir verantwortlich.
 



 



Das ist wohl wahr. Ich meine, wir haben darüber auch schonmal diskutiert, auch ohne Ergebnis. Ich finde es aber logischer, wenn o2 der Telekom "bescheid" gibt, dass die Selbstversorgung dort nicht gegeben ist.



 



Edit: Natürlich ist dies alles meine laienhafte Meinung dazu. Wenn dem TE die Vorgehensweise von o2 nicht passt, muss er sich wehren. Da aber die Kosten für den kurzen Tripp zu Telekom erstattet werden, wäre es ja einen Versuch wert.




LNG1988 schrieb:

Dass die Telekom eine Monopolstellung für die letzten Meter ins Haus hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich nicht gezwungen bin einen Vertrag mit einem Dritten abzuschließen. Wenn hier gar keine Leitung läge könnte man ja auch nicht verlangen, dass ich eine Baufirma beauftrage diese zu verlegen.



 



Daher ist es faktisch so, dass o2 mich nicht beliefern kann und sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt. So wie wir es mehrfach bereits per Brief geschildet haben und wie es auch von o2 angenommen wurde.



Also ist eine Leitung vorhanden, die von einem anderen DSL-Anbieter "blockiert" ist? Das ist dann Pech für o2, denn es können nicht 2 DSL-Anbieter gleichzeitig auf einer Leitung schalten. Und als Kunde ist man sicher nicht verpflichtet, eine 2. Leitung legen zu lassen (was ohnehin nur der Hausbesitzer machen kann). Erst recht kann nicht verlangt werden, das man einen Vertrag bei der Telekom abschließt. Von daher dürfte die außerordentliche Kündigung korrekt sein.



 



 



gruß, zündi




Fast. Es ist ein Neubau. Hier ist es immer so, dass die Telekom aufgrund ihrer Monopolstellung einmal den Anschluss schalten muss, damit er generell genutzt werden kann. Das tut sie aber nur für ihre eigenen Kunden. Daher muss jeder Anschluss im Neubau zumindest kurzfristig einen Vertrag mit der Telekom abschließen, damit der Anschluss aktiviert wird. Anschließend kann man direkt kündigen und wechseln.



 



Klar ist das Konstrukt nachteilig für o2 aber die Monopolstellung der Telekom habe ich nicht zu verschulden. Und nur weil o2 in dem Fall davon abhängig ist, dass jemand den Anschluss aktiviert, können Sie mich rechtlich nicht dazu zwingen einen Vertrag mit der Telekom einzugehen. Ich kann Internet ja auch auf anderem Wege, bspw. per Kabel beziehen.



 



Ich sehe es genau so wie bielo, dass man natürlich dem Provider die Lieferung ermöglichen muss, bspw. Techniker rein lassen. Aber darunter fällt definitiv nicht, einen Vertrag mit einer Drittfirma abzuschließen! Aus diesem Grund ist die Sonderkündigung meiner Meinung noch vollständig rechtens. (Das äußerst fragwürdige Geschäftsgebahren seitens o2 eine Kündigung anzunehmen und sich dann nicht auf die letzte, zugesandte sondern irgendetwaswas sie selbst Monate zuvor unter Nichtberücksichtigung der Tatsachen geschrieben hatten zu beziehen mal ganz aussen vor!)




Daher rate ich nie zur Kündigung. Ich rate immer einen Umzugsauftrag zu erstellen, hilfsweise gem. TKG zu kündigen.




Der Umzugsauftrag war ja der Anfang von allem! Wir wollten ja mit o2 umziehen, Auftrag telefonisch gestellt, alles fertig. Dann rief ein o2 Mitarbeiter an, der mitteilte, wir MÜSSTEN kündigen, hätten dann die Option zur Telekom zu gehen und direkt danach wieder zurück zu o2 zu kommen.



 



Aus diesem Grund formulierten wir mit Bezug auf das Gespräch und die Aussage des Mitarbeiters die erste Kündigung. Als Antwort darauf kam dann das vom o2 Mitarbeiter hier zitierte Schreiben, dass sie uns den Rest berechnen würden.



 



Darauf folgte dann unsererseits die Sonderkündigung, gefolgt von noch einer, nach dem die erste abgelehnt wurde und mir telefonisch mitgeteilt wurde, es hätte nur die Unterschrift gefehlt, ansonsten wäre damit alles in Ordnung gewesen. Also unterschrieben noch einmal hin, zurück kam die Kündigungsbestätigung, damit war die Sache für uns durch... Bis o2 sich erdreistet, unsere eindeutig formulierte Sonderkündigung als Bestätigung ihres "Kündigungsangebots" zu interpretieren.



 



Für das Vorgehen von o2 in dieser Sache ist eine einzige Frechheit und entbehrt jeglicher Rechtmäßigkeit!




Ich bin da schon grundsätzlich bei dir. Leider kann ich dir an dieser Stelle nicht mehr weiter helfen.:wacko:




Die rechtliche Situation is hier in der Tat etwas schwierig. Man kann zwar nicht gezwungen werden, einen Vertrag mit Dritten abzuschließen, wenn dies nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags war (z.B. Produkt nur mit Telekom-Anschluss verfügbar) aber wenn o2 die Kosten für diese Erstaktivierung bei der Telekom übernimmt, muss der Kunde meiner Meinung nach entscheiden, ob er den Vertrag mit der Telekom abschliesst oder nicht. Wenn er das nicht macht, dann kann o2 meiner Ansicht nach eine ausserordentliche Kündigung ablehnen, weil es für den Kunden zumutbar ist, die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Anders wäre es, wenn gar keine Leitung vorhanden wäre oder zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. In dem Fall wäre es tatsächlich pech für o2. Dazu gibt es allerdings meines Wissens keine einschlägige Gerichtsentscheidungen.



 



Ein anderes Beispiel aus dem Pay-TV-Bereich: Du hast Bezahlfernsehen und empfängst über Satellit und ziehst während der Vertragslaufzeit um. Am neuen Wohnort gibt es nur Kabel und keine Möglichkeit, eine SAT-Schüssel aufzustellen. Du willst aber keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter eingehen. Ergebnis: Du kannst dein Bezahlfernsehen nicht empfangen, zahlst aber weiterhin, weil du in der Lage wärst, den Vertrag weiter zu nutzen. Das ist die Praxis und scheint auch rechtlich in Ordnung zu sein.




bs0 schrieb:Wenn er das nicht macht, dann kann o2 meiner Ansicht nach eine ausserordentliche Kündigung ablehnen, weil es für den Kunden zumutbar ist, die Vertragserfüllung zu ermöglichen.

Das würde ich gern ausführlicher Begründet haben. Gerade im Hinblick auf das TKG.



 





 



Ein anderes Beispiel aus dem Pay-TV-Bereich: Du hast Bezahlfernsehen und empfängst über Satellit und ziehst während der Vertragslaufzeit um. Am neuen Wohnort gibt es nur Kabel und keine Möglichkeit, eine SAT-Schüssel aufzustellen. Du willst aber keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter eingehen. Ergebnis: Du kannst dein Bezahlfernsehen nicht empfangen, zahlst aber weiterhin, weil du in der Lage wärst, den Vertrag weiter zu nutzen. Das ist die Praxis und scheint auch rechtlich in Ordnung zu sein.



Fällt TV unter TKG?