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Ich habe grad plötzlich eine Rechnung über 50€ erhalten, nachdem ich „vergessen“ habe meinen Router nach Vertragsende zurückzusenden. Ich habe nie eine Aufforderung bekommen.

Kann ich das noch nachträglich machen?

Ist ja auch eine Kostenfalle ne. Als würden sie den Router wieder in Stand stellen und dem nächsten Kunden zusenden?!
Hallöchen @QA_HH ,



so lang das Mietverhältnis besteht und die Geräte nicht retourniert, zurückgesendet oder auf Anweisung selbst entsorgt wurden, sind wir auch zahlungspflichtig für die Leihgeräte.

Ob wir die Geräte zurücksenden müssen oder selbst entsorgen können,

das entscheiden die Anbieter. o2 DSL Rücksendeportal





Viele Grüße,

MariaMostrich
Moin @QA_HH ,



hattest du eine Bestätigung der Kündigung erhalten?

Da stand dann auch drin, dass du den Router innerhalb einer gewissen Zeit zurücksenden solltest.



Gruß

nordsee1982
Der Router kann noch zurück geschickt werden, das Pfand/Schadensersatz wird dann erstattet.



Die Rücksendung der Leihgeräte ist vertraglich vereinbart. Einer speziellen Aufforderung bedarf es nicht.

Die Router werden übrigens in der Tat wieder verwendet, z.B. als Ersatz für defekte Geräte. Für die vertragliche Regelung ist es aber unerheblich, was nach Rücksendung mit den Leih-/Mietgeräten (Eigentum von o2) passiert.

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